Folgender Sachverhalt:
Mutter wird vom Sohn in häuslicher Pflege versorgt. Die Mutter bezieht neben der Rente auch Pflegegeld. Aufgrund von geringem Einkommen der Mutter, trägt der Sohn alle Kosten, die vom Einkommen der Mutter nicht gedeckt werden können.
Die Aufwendungen, der Mutter gegenüber, setzt der Sohn seit Jahren als Naturalunterhalt ab. Bisher wurde dabei immer die Rente der Mutter als Einkommen angerechnet und der abzugsfähige Pauschalbetrag dementsprechend verringert. Seit diesem Jahr wird plötzlich auch das Pflegegeld, das die Mutter seit 2016 bezieht ebenfalls als Einkommen angerechnet.
Daher die Frage: Darf in diesem Fall das Pflegegeld als Einkommen angerechnet werden?
Nach Möglichkeit wären Links zu Äußerungen des BMF und/oder zu Präzedenzfällen hilfreich.
Vielen Dank und Grüße
-- Editiert von Juvikat am 18.06.2022 17:59
Darf Pflegegeld als Einkommen angerechnet werden?
16. Juni 2022
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Frage vom 16. Juni 2022 | 09:52
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 2x hilfreich)
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#1
Antwort vom 18. Juni 2022 | 17:59
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 2x hilfreich)
Hat keiner eine Idee?
#2
Antwort vom 18. Juni 2022 | 18:50
Von
Status: Unbeschreiblich (32278 Beiträge, 5677x hilfreich)
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=pflegegeld+ist+einkommen
https://www.pflege-durch-angehoerige.de/wann-muss-das-pflegegeld-versteuert-werden/
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#3
Antwort vom 18. Juni 2022 | 19:13
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 2x hilfreich)
Zitathttps://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=pflegegeld+ist+einkommen :
https://www.pflege-durch-angehoerige.de/wann-muss-das-pflegegeld-versteuert-werden/
Danke für die Links, der Inhalt der Ergebnisse war mir durchaus bekannt. Vielleicht habe ich es missverständlich ausgedrückt. Meine Frage war quasi, ob es in diesem Fall anders ist und bezog sich auch darauf was dazu geführt haben könnte, dass das Finanzamt das Pflegegeld plötzlich als Einkommen sieht.
Da offensichtlich keiner eine hilfreiche Idee hat, kann es sich also nur um einen Fehler des Finanzamtes handeln.
Danke trotzdem!
#4
Antwort vom 18. Juni 2022 | 20:56
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
ZitatDa offensichtlich keiner eine hilfreiche Idee hat, kann es sich also nur um einen Fehler des Finanzamtes handeln. :
Jedenfalls ist das Pflegegeld nicht unter den Bezügen in EStR R33a.1 Abs. 3 aufgeführt. Daher würde ich auch sagen, dass es nicht zu den Einkünften und Bezügen des Unterhaltsempfängers gehört.
#5
Antwort vom 19. Juni 2022 | 09:29
Von
Status: Bachelor (3552 Beiträge, 562x hilfreich)
ZitatDaher würde ich auch sagen, dass es nicht zu den Einkünften und Bezügen des Unterhaltsempfängers gehört. :
Pflegegeld ist immer steuerfrei. Selbst ein zusätzliche privates Pflegegeld.
ZitatSeit diesem Jahr wird plötzlich auch das Pflegegeld, das die Mutter seit 2016 bezieht ebenfalls als Einkommen angerechnet. :
Dann muss irgendwo eine Summe eingetragen worden sein, welche nicht als Pflegegeld erkennbar war. Pflegegeld kann man nirgends eintragen.
Der Pflegegrad muss angegeben werden, ebenso der GdB falls vorhanden mit Merkzeichen.
-- Editiert von Loni12 am 19.06.2022 09:30
#6
Antwort vom 19. Juni 2022 | 17:49
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
ZitatPflegegeld ist immer steuerfrei. Selbst ein zusätzliche privates Pflegegeld. :
Ich habe nichts anderes behauptet. Es wäre aber denkbar, dass das Pflegegeld wie zahlreiche andere steuerfreie Leistungen zu den Bezügen gehört.
#7
Antwort vom 19. Juni 2022 | 18:42
Von
Status: Philosoph (13745 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Frage nicht verstanden?Zitat:Pflegegeld ist immer steuerfrei. Selbst ein zusätzliche privates Pflegegeld.
Dem TS geht es nicht um eine Steuer auf das Pflegegeld, sondern um die Verringerung des Untehaltsbedarfs.
Stefan
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