Liebe Forumsteilnehmer,
vielleicht hat jemand einen Rat bei folgendem Sachverhalt:
Ich gehe zum 01.08.2022 in Rente. Kann ich als Arbeitnehmer bis zu diesem Zeitpunkt noch alle seit 01.01.2022 angefallenen Werbungskosten in der Jahressteuererklärung in vollem Umfang geltend machen? Da man z. B. PC`s seit Neuestem komplett im Jahr des Kaufs absetzen kann - unabhängig von der Höhe des Kaufpreises -, erwäge ich noch eine Neuanschaffung von PC, Drucker und Monitor kurz vor Rentenbeginn. Würden die Kosten vom Finanzamt noch im vollen Umfang anerkannt oder würde man nur den Anteil vom Kaufdatum bis zum Renteneintritt , also max. noch 6 Wochen, ansetzen können?
Besten Dank für Hilfestellungen
Werbungskosten im Jahr des Rentenbeginns
18. Juni 2022
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Frage vom 18. Juni 2022 | 23:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Werbungskosten im Jahr des Rentenbeginns
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#1
Antwort vom 19. Juni 2022 | 00:09
Von
Status: Unbeschreiblich (42815 Beiträge, 15293x hilfreich)
ZitatKann ich als Arbeitnehmer bis zu diesem Zeitpunkt noch alle seit 01.01.2022 angefallenen Werbungskosten in der Jahressteuererklärung in vollem Umfang geltend machen? :
Ja
ZitatDa man z. B. PC`s seit Neuestem komplett im Jahr des Kaufs absetzen kann - unabhängig von der Höhe des Kaufpreises -, erwäge ich noch eine Neuanschaffung von PC, Drucker und Monitor kurz vor Rentenbeginn. Würden die Kosten vom Finanzamt noch im vollen Umfang anerkannt oder würde man nur den Anteil vom Kaufdatum bis zum Renteneintritt , also max. noch 6 Wochen, ansetzen können? :
Den würde man wohl gar nicht absetzen können, weil kaum darstellbar ist, dass er aus beruflichen Gründen angeschafft wurde.
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