Werbungskostenpauschale - Wird sie automatisch abgezogen?

19. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
jojo0622
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Werbungskostenpauschale - Wird sie automatisch abgezogen?

Hallo liebes Forum,

ich schließe in diesem Jahr meinen Master ab und habe mich nun mit dem Konzept der Werbungskostenpauschale auseinandergestezt. Da ich insgesamt nicht auf mehr als 1.000€ komme, frage ich mich, wie mir dieser Pauschalbetrag von 1.000€ zustehen wird in der Zukunft (da ich ja keine Steuererklärung dafür machen muss, wenn ich das richtig verstehe?). Nach dem Studium fange ich einen Job an und da wird dann ja automatisch die Lohnsteuer von meinem Gehalt abgebucht. Da das ja aber automatisch geschieht, frage ich mich, wie ich auf diese 1.000€ Anrecht habe. Wird das dann automatisch mit der Lohnsteuer verrechnet? Sorry, falls die Frage etwas seltsam ist, aber ich habe leider keinerlei Erfahrung und Verständnis für dieses komplexe Thema der Steuern.

Was vielleicht auch noch wichtig wäre: Ich fange nach dem Studium die Ausbildung zur Therapeutin an und werde vorerst nur 1.000€ brutto verdienen (etwa 796€ netto laut Rechner).

Liebe Grüße

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Die WK-Pauschale wird beim monatlichen Lohnsteuerabzug automatisch berücksichtigt, ebenso wie die Vorsorgeaufwendungen (KV/PV/RV). Darum fällt bei 1.000 Euro Bruttolohn keinerlei Steuerabzug an.
Im Übrigen werden die 1.000 Euro WK-Pauschale nicht "mit der Lohnsteuer verrechnet", sondern vom Bruttolohn abgezogen.

-- Editiert von muemmel am 19.06.2022 17:38

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
jojo0622
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieben Dank für die Antwort! Dadurch würde ich also in den ersten Monaten meiner Ausbildung immer 1.000€ ausgezahlt bekommen, weil ich noch nicht diese ca.200€ steuern zahlen müsste?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat (von jojo0622):
Dadurch würde ich also in den ersten Monaten meiner Ausbildung immer 1.000€ ausgezahlt bekommen, weil ich noch nicht diese ca.200€ steuern zahlen müsste?


Auf ein Bruttoeinkommen von 1.000€ im Monat zahlt man ohnehin keine Steuern. Die Abzüge in Höhe von 200€ sind keine Steuern, sondern Sozialabgaben.

Im Übrigen ist der Werbungskostenpauschbetrag sowieso kein Betrag, den man ausbezahlt bekommt. Vielmehr muss man auf zusätzliche 1.000€ keine Steuern zahlen, was jemanden, der sowieso keine Steuern zahlen muss keinerlei Vorteile bringt.

Der Werbungskostenpauschbetrag ist ab 2022 übrigens auf 1.200€ erhöht worden.

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#4
 Von 
jojo0622
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank, jetzt verstehe ich es! Bringt mir die Werbekostenpauschale also nie irgendwas? Und wie wäre es, wenn ich irgendwann mehr verdiene? Wie kann man diese Pauschale sozusagen „wirksam" machen, also dass ich wirklich auf 1.000€ Keine Steuern zahlen muss? Muss ich dann explizit eine Steuererklärung machen?

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#5
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von jojo0622):
Bringt mir die Werbekostenpauschale also nie irgendwas?

Doch. Sobald das zu versteuernde Einkommen ohne den Pauschbetrag über dem Grundfreibetrag von ca. 10.000 EUR wäre.

Zitat (von jojo0622):
Und wie wäre es, wenn ich irgendwann mehr verdiene?

s.o.

Zitat (von jojo0622):
Wie kann man diese Pauschale sozusagen „wirksam" machen, also dass ich wirklich auf 1.000€ Keine Steuern zahlen muss?

Bei 1.000 EUR monatlich dürften auch bei einem ganzen Jahr keine Steuern anfallen. Führt der Arbeitgeber welche ab, wäre eine Steuererklärung abzugeben.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat (von jojo0622):
Wie kann man diese Pauschale sozusagen „wirksam" machen, also dass ich wirklich auf 1.000€ Keine Steuern zahlen muss?


Die Pauschale wird automatisch beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, genauso wie der Sonderausgabenabzug für die Sozialversicherungen. Daher muss man in Steuerklasse 1 erst ab ca. 1.200€ Bruttoeinkommen Lohnsteuern zahlen, obwohl der Grundfreibetrag nur 10.347€ pro Jahr oder 862€ pro Monat beträgt.

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#7
 Von 
jojo0622
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für beide Antworten! Ich hatte das mal so verstanden, dass man keine Steuererklärung machen muss, wenn man ganz normal Lohn verdient & dann eben eine Lohnsteuer zu zahlen hat, die automatisch abgezogen wird von Gehalt. Und man eigentlich nur eine Steuererklärung machen muss, wenn zB irgendwelche Ausschüttung (Aktien o.ä.) oder Mieteinnahmen oder Ähnliches hat. Oder habe ich das falsch verstanden?

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#8
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von jojo0622):
Und man eigentlich nur eine Steuererklärung machen muss, wenn zB (...) Mieteinnahmen oder Ähnliches hat.

Müssen ja, dürfen auch sonst.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat (von jojo0622):
Ich hatte das mal so verstanden, dass man keine Steuererklärung machen muss, wenn man ganz normal Lohn verdient & dann eben eine Lohnsteuer zu zahlen hat, die automatisch abgezogen wird von Gehalt


Das ist im Prinzip richtig.

Zitat (von jojo0622):
Und man eigentlich nur eine Steuererklärung machen muss, wenn zB irgendwelche Ausschüttung (Aktien o.ä.) oder Mieteinnahmen oder Ähnliches hat.


Es gibt auch Arbeitnehmer, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Dass ist u.a. dann der Fall, wenn man Lohnersatzleistungen wie ALG, Krankengeld, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld erhalten hat.

Zitat (von jojo0622):
Oder habe ich das falsch verstanden?


Es gibt darüber hinaus zahlreiche Fälle, bei denen die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung Sinn macht.

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#10
 Von 
jojo0622
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar, in was für Fällen macht die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung denn Sinn?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat (von jojo0622):
in was für Fällen macht die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung denn Sinn?


1. Wenn man Steuern gezahlt hat, aber nur einen Teil des Jahres gearbeitet hat
2. Wenn man den Arbeitgeber gewechselt hat und die Gehälter zwischen altem und neuen AG sich nennenswert unterscheiden
3. Wenn die tatsächlichen Werbungskosten höher sind als die Pauschale von 1.200€
4. Wenn man außergewöhnliche Belastungen hat, die oberhalb der zumutbaren Belastung liegen
5. Wenn man Kirchensteuer zahlt

Tatsächlich macht es daher in vielen Fällen einen Sinn, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben.

Nur wenn das Gehalt so niedrig war (<1.200€/Monat), dass keine Lohnsteuer abgeführt wurde, dann kann man sehr sicher sagen, dass die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung keinen Sinn macht.

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