Längerer Arbeitsaufenthalt im europäischen Ausland / länger als 3 Monate

20. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
go611090-79
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Längerer Arbeitsaufenthalt im europäischen Ausland / länger als 3 Monate

Hallo und Gruß aus Litauen.
Hier auf der Baustelle kommt die Frage auf, wie es sich verhält, wenn man vom Arbeitgeber entsendet wird und längere Zeit in einem europäischen Ausland ist.
Längere Zeit bedeutet, länger als 3 Monate mit kurzen Unterbrechungen zum Wochenende in der Heimat.
ist es dann ausreichend, weiterhin die Steuern in Deutschland abzuführen, oder wird man dann auch noch im europäischen Ausland steuerpflichtig?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von go611090-79):
ist es dann ausreichend, weiterhin die Steuern in Deutschland abzuführen, oder wird man dann auch noch im europäischen Ausland steuerpflichtig?


Für diese Fälle gibt es in allen mir bekannten Doppelbsteuerungsabkommen die 183-Tage-Regel. Bei einer Entsendung bis zu 6 Monaten verbleibt die Steuerpflicht ausschließlich in Deutschland. Bei einer Entsendung von mehr als 6 Monaten ist das Gehalt dann nur im Ausland steuerpflichtig.

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