Gewerbeabmeldung vor der steuerlichen Erfassung

21. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Atopi
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbeabmeldung vor der steuerlichen Erfassung

Hallo,

ich habe Ende April ein Gewerbe als Einzelunternehmen angemeldet. Die Gebühren wurden gezahlt und meine ID Nummer habe ich erhalten sowie die Aufforderung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen.

Aufgrund geänderter Umstände bin ich jedoch gezwungen das Gewerbe abzumelden. Diese Abmeldung passiert noch bevor mit dem Gewerbe jemals irgendwas gemacht worden ist. Der Fragebogen ist noch nicht bearbeitet.

Ist es nötig, dennoch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen?

Grüße
Atopi

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Nein. Sie müssen jedoch das FA über diesen Sachverhalt zeitnah informieren, damit keine Schätzungen o.ä. erfolgen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.