Hallo,
ich habe Ende April ein Gewerbe als Einzelunternehmen angemeldet. Die Gebühren wurden gezahlt und meine ID Nummer habe ich erhalten sowie die Aufforderung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen.
Aufgrund geänderter Umstände bin ich jedoch gezwungen das Gewerbe abzumelden. Diese Abmeldung passiert noch bevor mit dem Gewerbe jemals irgendwas gemacht worden ist. Der Fragebogen ist noch nicht bearbeitet.
Ist es nötig, dennoch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen?
Grüße
Atopi
Gewerbeabmeldung vor der steuerlichen Erfassung
21. Juni 2022
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Frage vom 21. Juni 2022 | 16:07
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbeabmeldung vor der steuerlichen Erfassung
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#1
Antwort vom 21. Juni 2022 | 17:42
Von
Status: Student (2067 Beiträge, 1188x hilfreich)
Nein. Sie müssen jedoch das FA über diesen Sachverhalt zeitnah informieren, damit keine Schätzungen o.ä. erfolgen.
Und jetzt?
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