Hallo, die Stadt vermietet einen Elektrolabor und eine Werkstatt (mit Maschinen usw) an die X-GmbH. Wäre dieser Vorgang nach § 4 Nr. 12 UStG umsatzsteuerfrei, ein Vertrag besonderer Art und umsatzsteuerpflichtig oder ein gemischter Vertrag wo die Miete für den Raum steuerfrei ist und die Betriebsvorrichtungen steuerpflichtig zu behandeln sind.
Vielen Dank.
Vermietung von Elektrolabor und Maschinenbauwerkstätten , Umsatzsteuer
22. Juni 2022
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Frage vom 22. Juni 2022 | 14:23
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermietung von Elektrolabor und Maschinenbauwerkstätten , Umsatzsteuer
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