Projektkonto und Gehälter Anderer

23. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
lavela
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Projektkonto und Gehälter Anderer

Hallo,
ich hab mich vor nicht all zu langer Zeit selbständig gemacht, grob im Bereich Kunst/Theater.
Dort ist es üblich, dass Auftraggeber bei Gruppenprojekten die Honorare nicht an alle Beteiligten einzeln, sondern auf ein Projektkonto überweisen, von dem die Gruppe das Geld selbst verwaltet.

Ich habe nun das erste mal die "Ehre", dass ein solches Projektkonto auf meinen Namen läuft. Ich habe also das Gesamthonorar auf dem Konto und es geht daran, dass mir meine Partner Rechnungen stellen und ich Ihnen deren Teilhonorare überweise.

Das Geld ging also offiziell an mich, aber ich will das natürlich nicht alles selber versteuern. Worauf muss ich in den Rechnungen der Anderen achten, damit das nicht auf meine eigen Steuer angerechnet wird und wie muss ich das bei der Steuererklärung angeben?

Die Anderen sind alle selbst Freiberufler.

mfg,
l



-- Editiert von lavela am 23.06.2022 20:46

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von lavela):
ich hab mich vor nicht all zu langer Zeit selbständig gemacht,

Offensichtlich ohne relevante Basiskenntnisse ...



Zitat (von lavela):
Das Geld ging also offiziell an mich, aber ich will das natürlich nicht alles selber versteuern.

Bedeutet man hat eine Einnahme - und Einnahmen sind entsprechend zu versteuern.



Zitat (von lavela):
es geht daran, dass mir meine Partner Rechnungen stellen

Bedeutet man hat eine Ausgabe - und Ausgaben mindern die Einnahmen



Zitat (von lavela):
Worauf muss ich in den Rechnungen der Anderen achten, damit das nicht auf meine eigen Steuer angerechnet wird und wie muss ich das bei der Steuererklärung angeben?

Ich empfehle einen Grundkurs in Buchhaltung / Buchführung oder einen Steuerberater.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
lavela
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Offensichtlich ohne relevante Basiskenntnisse ...

Stimmt und ertappt!

Zitat (von Harry van Sell):
Ich empfehle [..] einen Steuerberater.

Steht an, aber ich kann mir nicht leisten einen Job nicht anzunehmen, nur weil ich mich darum noch nicht gekümmert habe.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, gebe ich das also einfach in meiner EÜR an und damit ist alles gut?

-- Editiert von lavela am 23.06.2022 21:25

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von lavela):
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, gebe ich das also einfach in meiner EÜR an und damit ist alles gut?

Nö, bei weitem nicht.

Als erstes braucht man eine Buchhaltung, GoBD konform.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2019-11-28-GoBD.html
Da gibt es so einiges zu beachten.
- Prüfpflichten (z.B. bei Rechnungen)
- Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten
- Aufbewahrungspflichten
- beachten Zufluss- und Abflussprinzip


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lavela
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok Danke.

Über die genannten Punkte bin ich mir im klaren, dafür schreibe ich schon lange genug Rechungen für mich selber.
Nur über das Verfahren in Kooperation mit Anderen war ich mir unsicher.

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