Existenzgründung im ALG II Bezug | Einstiegsgeld | Mehrbedarf für behinderte

14. Juli 2022 Thema abonnieren
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guest-12315.05.2023 08:40:46
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Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)
Existenzgründung im ALG II Bezug | Einstiegsgeld | Mehrbedarf für behinderte

Hallo,

Erstmal kurz zu mir:
Aufgrund einer Erkrankung musste ich vor 5 Jahren meinen Job aufgeben, indem ich gelernt und 10 Jahre gearbeitet habe. Danach gab es Krankengeld, dann ALG I und seit 2020 ALG II.

Ich habe einige Einschränkungen die mich schwer vermittelbar machen (Keine Schichten, wenig Stressbelastung, keine Eigen- oder Fremdgefährdung, geringer Publikumsverkehr, nur leichte bis mittelschwere Arbeit, keine Überkopfarbeiten, kein Steigen auf Leitern oder Gerüsten)

Zusätzlich war ich die letzten 5 Jahre bestimmt 5 oder 6 mal im Krankenhaus und mind. 4 Wochen pro Jahr krank.
Außerdem hatte ich schon 2 mal für 6 Monate ein ärztliches Fahrverbot.
Eine Behinderung mit GdB 50 besteht unbefristet.
Also genau der Arbeitnehmer den ein Arbeitgeber gerne hätte...

Jetzt würde ich mich gerne Selbstständig machen, in den Bereichen Hausmeisterservice, Alltagshilfe und Büroservice.
Für den Hausmeisterservice kann ich eine abgeschlossene Lehre und 10 Gesellenjahre als Maschinenbauer nachweisen, als Alltagshilfe habe ich bereits einen Kurs nach § 45a SGB XI besucht. Büroservice wäre erstmal nebensächlich, da würde ich meiner selbstständigen Mutter hier und da mal aushelfen, sie kann die Rechnung ja absetzen.

Ich würde da gerne ein Einstiegsgeld nach § 16b SGB II beantragen. Das Einstiegsgeld beträgt bis zu 50% des Regelbedarfs nach § 1 Abs. 2 ESGV. Laut § 2 Abs. 1 kann bei besonders zu fördernden Personengruppen pauschal bemessen werden, laut § 2 Abs. 2 ESGB auf bis zu 75% des Regelbedarfs.
Das würde ich bei mir geltend machen.
Zusätzlich möchte ich noch einen Ergänzungsbetrag geltend machen nach § 1 Abs. 3 ESGV. Dieser würde 20% betragen, da ich schwer vermittelbar bin sowie länger als 2 Jahre arbeitslos. (Falls bei der pauschalen Bemessung überaupt noch ein Ergänzungsbetrag möglich ist.)

Außerdem würde ich dann noch Mehrbedarf für behinderte nach § 21 Abs. 4 SGB II beantragen, da ich nach § 49 Abs. 3 Nr. 7 zähle, was Voraussetzung für die Gewährung des Mehrbedarfs ist.

Ist das vorhaben denn möglich (Auch wenn das JC wohl nicht all meine Wünsche bezüglich des zusätzlichen Geldes erfüllen wird, aber beantragen kann man es ja mal) oder gibts da extreme Hürden?
Muss ich mit soviel Verwaltungsaufwand Rechnen das sich das nicht lohnt, insbesondere da ich ja erstmal Aufstocken wäre und dem JC monatlich meine Einkünfte nachweisen muss?

Was wäre denn der Mindestumsatz im Monat damit das Jobcenter nicht meckert?
Ich würde das gerne tun, da ich dann auch selbst meine Arbeitszeit planen kann und im Einklang mit meiner Erkrankungen die Tätigkeit und Arbeitszeit frei gestalten kann.
In Kriterium für das fördern von Selbstständigkeit ist anscheinend das die Arbeit mind. 15 Stunden pro Woche beträgt. Muss das von Anfang an sein, also brauch ich gleich Aufträge?

Ich kenn mich mit der Materie nicht aus, und nur vom Paragraphen lesen hab ich noch keine Praxiserfahrung wie das JC das wirklich handhabt. Das ist ja keine Mussleistung sondern nur eine Kannleistung.


-- Editiert von shabeel am 14.07.2022 10:51

-- Editiert von shabeel am 14.07.2022 10:53

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40 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von shabeel):
Ist das vorhaben denn möglich (Auch wenn das JC wohl nicht all meine Wünsche bezüglich des zusätzlichen Geldes erfüllen wird, aber beantragen kann man es ja mal) oder gibts da extreme Hürden?
Da du bereits die KANN-Leistung erkannt hast, wird es bei deiner Antragstellung darauf ankommen, wie dein Fallmanager das sieht. Ich würde den Plan mit diesem besprechen, falls es ein zugänglicher Mensch ist.
Zitat (von shabeel):
Ich habe einige Einschränkungen die mich schwer vermittelbar machen...
Das hat der ÄD der Arbeitsagentur festgestellt? Wann?

Beantragen kann man alles, das ist durchaus erlaubt.

Zitat (von shabeel):
hab ich noch keine Praxiserfahrung wie das JC das wirklich handhabt.
Das ist auf jeden Fall immer eine Einzelfallentscheidung. Ich meine, meist ist es eine *zwischenmenschliche Frage*. Ob mit oder ohne Einstiegsgeld usw. kannst du dich selbständig machen.
Die Nachweisführung als Selbständiger ist recht umfangreich, man sagt, man benötigt manchmal eine Bürokraft nur fürs JC...
Zitat (von shabeel):
Was wäre denn der Mindestumsatz im Monat damit das Jobcenter nicht meckert?
Da gibt es zunächst keine Meckergrenze.
Zitat (von shabeel):
Muss das von Anfang an sein, also brauch ich gleich Aufträge?
Nein. Als Existenzgründer bzw. Gewerbetreibender hast du ja ab Gewerbeanmeldung jede Menge zu tun, damit Aufträge irgendwann kommen.

Hast du das schon gefunden?
https://www.arbeitsagentur.de/datei/FW-SGB-II-16b_ba015829.pdf

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
guest-12315.05.2023 08:40:46
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das hat der ÄD der Arbeitsagentur festgestellt? Wann?


Der Ärztliche Dienst hat mich als unter 3 Stunden erwerbsfähig eingestuft, die Einschränkungen und die Erwerbsfähigkeit 6 Stunden und mehr hat dann der Rentengutachter festgestellt.
Widerspruchsverfahren läuft schon seit 3 Jahren, ich bin ja erst knapp über 30, da mach ich mir wenig Hoffnung, deshalb die Idee mit der Selbstständigkeit. Das Rentengutachten ist von 2019 und die Einschränkungen als dauerhaft beschrieben.

Zitat (von Anami):
Die Nachweisführung als Selbständiger ist recht umfangreich, man sagt, man benötigt manchmal eine Bürokraft nur fürs JC...


Hmm, was wollen die denn alles wissen? Rechnungen gehen denen ja nichts an wegen Datenschutz.
Brauchen die jede Quittung, jeden gefahrenen Kilometer und eine genaue Stundenaufstellung was ich wann gemacht habe?

Zitat (von Anami):
Nein. Als Existenzgründer bzw. Gewerbetreibender hast du ja ab Gewerbeanmeldung jede Menge zu tun, damit Aufträge irgendwann kommen.


Ein paar Möglichkeiten hab ich schon an Aufträge zu kommen. Zum Beispiel gute Kontakte zu Auftraggebern.

Zitat (von Anami):
Hast du das schon gefunden?
https://www.arbeitsagentur.de/datei/FW-SGB-II-16b_ba015829.pdf


Hab ich schon durchgelesen, Ich hab mich über das Vorhaben schon gut informiert. Aber Theorie und Praxis sind ja zwei verschiedene Sachen. Deshalb möchte ich das von Anfang an alles klappt.

-- Editiert von shabeel am 14.07.2022 22:24

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#3
 Von 
guest-12315.05.2023 08:40:46
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Zusatzfrage:

Kann man bevor man das Einstiegsgeld beantragt erstmal ein Nebengewerbe anmelden und dann Einstiegsgeld beim Umschreiben auf Hauptgewerbe anmelden? Ich erhoffe daraus das man dann Einkünfte sieht und das Vorhaben eher gelingt.

Oh, und wie verweise ich eig. in einem Schreiben auf die Randziffern der Weisungen der Agentur für Arbeit?
Schreib ich da nur "Rz. 16b.2" oder "Fachliche Weisungen zu § 16b SGB II Rz. 16b.2"? Wenn ich nur ersteres Schreibe, reicht das, damit man erkennt dass das aus den fachlichen Weisungen kommt? Oder muss ich nochmal auf die Fachlichen Weisungen hinweisen, da man sonst nicht weis wo die Randziffer herkommt?

-- Editiert von shabeel am 15.07.2022 08:49

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7254 Beiträge, 1526x hilfreich)

Sorry dass ich da so reingrätsche:

Aber wenn du nicht belastbar bist - wie willst Du denn als Hausmeister arbeiten? Als Selbstständiger arbeitet man immer. Und zu Zeiten wo andere Feierabend haben.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
guest-12315.05.2023 08:40:46
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Aber wenn du nicht belastbar bist - wie willst Du denn als Hausmeister arbeiten? Als Selbstständiger arbeitet man immer. Und zu Zeiten wo andere Feierabend haben.


Ich würde da natürlich keine Aufträge annehmen die mich 40 Stunden die Woche auslasten.
Die Arbeitszeit und Tätigkeit kann man sich als selbstständiger in der Regel ja selbst gestalten wie man möchte.

Hausmeisterservice wären für mich kleinere Reparaturen die im Haus anfallen, sowie Rasenmähen und allgemeine Gartenarbeit. Einen Winterdienst würde ich garnicht machen da zu anstrengend.

Natürlich bin ich nicht belastbar, aber was bleibt mir den übrig? Auf die Rente brauch ich nicht hoffen, und das JC will mich Vollzeit in irgendwelche Hilfsarbeiterjobs vermitteln in denen ich nie glücklich werden kann. Außerdem ist man da täglich an den Arbeitgeber gebunden, ich hab aber auch mal Tage wo bei mir einfach garnichts geht und ich nur Müde und Schlapp bin (Muss auch viele Tabletten nehmen).
Ich kann mir das garnicht vorstellen in so einem Arbeitsverhältnis zu stehen und möchte alles machen um das abzuwenden und mir meine persönliche Freiheit zu lassen, die aufgrund des gesundheitlichen Zustands auch nötig ist.

Natürlich wird man mich aber sicherlich irgendwann in irgendwelche Kurse stecken wollen und auf Dauer eine Arbeit aufzwingen wollen, die zahlen ja nicht einfach und lassen mich in Ruhe.

-- Editiert von shabeel am 15.07.2022 11:11

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von shabeel):
Der Ärztliche Dienst hat mich als unter 3 Stunden erwerbsfähig eingestuft,
Gibt es evtl. eine Kollision zwischen <3Std.=erwerbsunfähig und RV-Gutachten 3-6 Std.=erwerbsgemindert.?

Für den ÄD/JC bist du quasi erwerbsunfähig und das JC sollte nicht mehr für dich zuständig sein.
Ist das ÄD-Gutachten mit <3 Std für eine befristete Zeit ? Ich kann mir das zwar schlecht vorstellen, aber <3 Std. gehört in den Bereich SGB XII als Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Sozialamt.
Zitat (von shabeel):
Widerspruchsverfahren läuft schon seit 3 Jahren
Gegen die RV? Was willst du?

Zitat (von shabeel):
Rechnungen gehen denen ja nichts an wegen Datenschutz.
Deine betrieblichen Einnahmen/Ausgaben gehen das JC etwas an, mind. der halbjährliche Nachweis über EKS/ Einkommen Selbständiger. Denn du wirst mal mehr, mal weniger ergänzendes ALG 2 bekommen.
Zitat (von shabeel):
Brauchen die jede Quittung, jeden gefahrenen Kilometer und eine genaue Stundenaufstellung was ich wann gemacht habe?
iaR nicht so detailliert. Für dich und deine Buchhaltung/Nachweisführung brauchst du das aber und fürs Finanzamt auch.
Zitat (von shabeel):
Zum Beispiel gute Kontakte zu Auftraggebern.
Das wäre dann deine anfängliche Tätigkeit als Gewerbetreibender. Kann sofort nach der Anmeldung beim Gewerbeamt losgehen.
Zitat (von shabeel):
Deshalb möchte ich das von Anfang an alles klappt.
Das lässt sich nicht so genau planen und ob es überhaupt klappt, weiß jetzt keiner.
Deshalb mein Hinweis zum Gespräch mit dem Fallmanager. Wenn der *mauert*, klappt nichts von Anfang an. Jedenfalls nicht mit Förderungen wie Einstiegsgeld.
Zitat (von shabeel):
erstmal ein Nebengewerbe anmelden
Hast du jetzt ein Hauptgewerbe?

Zitat (von shabeel):
und wie verweise ich eig. in einem Schreiben auf die Randziffern der Weisungen der Agentur für Arbeit?
Völlig unnötig. Wer deinen Antrag liest, kennt seine Weisungen und RN und §§ und hat nach Ermessen zu entscheiden. Deshalb nochmal: Möglichst vorher mit dem FM besprechen, ob er überhaupt eine Fördermöglichkeit bei dir sieht.
Wenn ja, KANN er ja sagen. Dann kannst du den Antrag auf xy Förderungen stellen, ganz ohne RN und max.€-Beträge. Dann bearbeitet und entscheidet das JC.

Zitat (von shabeel):
Die Arbeitszeit und Tätigkeit kann man sich als selbstständiger in der Regel ja selbst gestalten wie man möchte.
Echt? Das JC ist hier der Regisseur!! und soll dich sogar noch extra bezuschussen. Wenn du nur <3Std. tgl. leistungsfähig bist, wird das JC durchaus wissen wollen, was du da machst am Tag.

Ich meine, du malst dir das zu schön.
Ein Hausmeisterservice als Firma, die nur mal Rasen mäht oder Leuchtmittel wechselt ? Und Alltagshilfe 1x < 3 Std/Tag? Wer beauftragt solche Unternehmer? Das klingt dann nicht nur fürs JC wie Liebhaberei und Nachbarschaftshilfe. Das wird ganz sicher nicht mit E-Geld gefördert.
Zitat (von shabeel):
und das JC will mich Vollzeit in irgendwelche Hilfsarbeiterjobs vermitteln
MOMENT. 1.Mit < 3Std. tgl. wird dich niemand in VZ-Jobs vermitteln wollen. 2. Aufzwingen geht nicht. 3. In Ruhe gelassen werden ist im System nicht vorgesehen. 4. Prüfe, ob du tatsächlich <3Std. leistungsfähig vom ÄD begutachtet wurdest und WANN das war.
Einen *Hilfsarbeiterjob* für Minizeit und Maxigeld--- willst du doch grad selbst erreichen, oder?


danke an @cirius für den Hinweis. :smile:

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
guest-12315.05.2023 08:40:46
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Gibt es evtl. eine Kollision zwischen <3Std.=erwerbsunfähig und RV-Gutachten 3-6 Std.=erwerbsgemindert.?

Für den ÄD/JC bist du quasi erwerbsunfähig und das JC sollte nicht mehr für dich zuständig sein.
Ist das ÄD-Gutachten mit <3 Std für eine befristete Zeit ? Ich kann mir das zwar schlecht vorstellen, aber <3 Std. gehört in den Bereich SGB XII als Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Sozialamt.


Nein, das Rentengutachten ist ja für das Jobcenter bindend nach § 44a Abs. 1a Nr. 2 SGB II.
Das Rentengutachten hat also das zuerst erstellte Gutachten vom ÄD ersetzt.

Zitat (von Anami):
Gegen die RV? Was willst du?


Ich begehre die volle Erwerbsminderung, und habe das Gutachten angezweifelt und ein neues verlangt. Direkt Widersprechen kann man einem Gutachten ja nicht.
Eine Reha die ich im Februar antreten sollte zur Begutachtung musste abgesagt werden da ich leider als Notfall auf der Intensivstation gelegen hatte. Danach kam ein Bescheid der Deutschen Rentenversicherung Abteilung Reha-Informationscenter das man den Bewilligungsbescheid nach § 48 SGB X aufhebt.
Begründung "Nach unseren Feststellungen lässt ihr derzeitiger Gesundheitszustand eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation nicht zu."
Den Bescheid hab ich dann der Abteilung die für Erwerbsminderung zuständig ist wieder zugeschickt, da ja die eine Abteilung nicht weis was die andere macht beim DRV.... Seitdem keine Entscheidung.
Vermutlich wird man die EM-Rente ablehnen weil ich ja nicht begutachtet werden konnte.

Zitat (von Anami):
Das wäre dann deine anfängliche Tätigkeit als Gewerbetreibender. Kann sofort nach der Anmeldung beim Gewerbeamt losgehen.


So habe ich das geplant.

Zitat (von Anami):
Hast du jetzt ein Hauptgewerbe?


Nein, ich hab noch garnichts angemeldet. Hätte ich schon ein Hauptgewerbe wäre ein Einstiegsgeld ja garnicht möglich. Ob es bei einem Nebengewerbe möglich ist, wenn man dieses zum Hauptgewerbe umschreibt weis ich nicht. Falls ja dann wäre es vll. förderlich wenn das JC sieht das schon Einnahmen da sind.

Zitat (von Anami):
Echt? Das JC ist hier der Regisseur!! und soll dich sogar noch extra bezuschussen. Wenn du nur <3Std. tgl. leistungsfähig bist, wird das JC durchaus wissen wollen, was du da machst am Tag.

Ich meine, du malst dir das zu schön.
Ein Hausmeisterservice als Firma, die nur mal Rasen mäht oder Leuchtmittel wechselt ? Und Alltagshilfe 1x < 3 Std/Tag? Wer beauftragt solche Unternehmer? Das klingt dann nicht nur fürs JC wie Liebhaberei und Nachbarschaftshilfe. Das wird ganz sicher nicht mit E-Geld gefördert.


Für das JC sowie die Rentenversicherung bin ich ja über 6 Stunden Erwerbsfähig, die schicken ja die ganze Zeit auch schon Vermittlungsvorschläge. Der SB meinte beim letzten Termin ich sollte demnächst eine berufliche Reha machen. Das ich im Widerspruchsverfahren mit der Rentenversicherung liege interessiert da niemanden, das erstellte Gutachten ist ja erstmal bindend.

Wer solche Unternehmen beauftragt? Ich kenn im privaten Umkreis mehrere Berufsbetreuer welche mal jemanden brauchen der einen ihrer Klienten zum Arzt fährt (Das Altenheim macht das nicht), oder bei denen die noch im eigenen Haus wohnen die Gartenarbeit verrichtet. Die haben mir gesagt, sie brauchen halt eine Rechnung, dann hätte man immer mal was zu tun. Wenn ich die Bekanntschaften nicht hätte, würde ich auch schwer selbst Aufträge finden.

Mag natürlich sein das ich mir das schön male, aber bei der Rente müsste ich wahrscheinlich demnächst klagen falls der Widerspruch abgelehnt wird. Wie gesagt, ich bin knapp über 30, wie wahrscheinlich ist da schon die Erwerbsminderungsrente?


Zitat (von Anami):
MOMENT. 1.Mit < 3Std. tgl. wird dich niemand in VZ-Jobs vermitteln wollen. 2. Aufzwingen geht nicht. 3. In Ruhe gelassen werden ist im System nicht vorgesehen. 4. Prüfe, ob du tatsächlich <3Std. leistungsfähig vom ÄD begutachtet wurdest und WANN das war.
Einen *Hilfsarbeiterjob* für Minizeit und Maxigeld--- willst du doch grad selbst erreichen, oder?


Wie oben erwähnt, das Rentengutachten ist bindend und besagt ich bin mit Einschränkungen Vollzeit erwerbsfähig.

-- Editiert von shabeel am 15.07.2022 13:34

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#8
 Von 
Anami
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Ahh, dann nochmal auf LOS. --->Andere Voraussetzungen liegen vor.
Es gilt jetzt das DRV-Gutachten.
Dann ist dein Status derzeit erwerbsfähig, GdB 50, eingeschränkt leistungsfähig, Vollzeit. (bis die DRV das ändert...)

Dann bringt ein Vorabgespräch mit dem Fallmanager nichts.
Eine Förderung mit E-Geld gibts eher nicht. Das JC sieht für dich eine berufliche Reha /LTA vor.
Trotzdem darf man Anträge stellen.
Eine Gewerbeanmeldung und selbständige Tätigkeit ist trotzdem möglich. Dann kannst du Rechnungen stellen.
Du kannst versuchen, deine Hilfebedürftigkeit zu verringern oder evtl. sogar ganz zu beenden.
Ob und wann das zeitlich mit einer LTA-Maßnahme kollidiert, weiß man jetzt nicht.

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#9
 Von 
guest-12315.05.2023 08:40:46
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Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dann bringt ein Vorabgespräch mit dem Fallmanager nichts.
Eine Förderung mit E-Geld gibts eher nicht. Das JC sieht für dich eine berufliche Reha /LTA vor.


Eine berufliche Reha mach ich sowieso nicht, das muss ich ja auch nicht. Ich unterschreib da garnichts.
Ich bin ja in der Arbeitnehmerorientierten Vermittlung, und außerdem lautet ein Punkt der Eingliederungsvereinbarung "Ich mach mir Gedanken über meine berufliche Zukunft. Welche Jobs interessieren mich? Welche Jobs traue ich mir gesundheitlich zu? In welchem Zeitumfang traue ich mir die einzelnen Jobs zu?'"

Und da kann ich ja dann meine Idee der Selbstständigkeit vortragen. Was das Jobcenter gerne möchte ist mir erstmal egal, ich lass mich da zu nichts drängen. Geht ja schliesslich auch um meine eigene Zukunft.

Kann mich das Jobcenter überhaupt zur LTA zwingen? Soweit ich weis nicht. Wenn ich selbstständig mehr als 15 Stunden die Woche arbeite wird man mich auch schlechter zu Maßnahmen schicken können, und zwingen kann mich mich auch nicht die Tätigkeit aufzugeben, da ich ja meine Hilfsbedürftigkeit verringere.

Ziel ist natürlich langfristig vom JC weg zu kommen, ich bin nicht scharf drauf Leistung zu beziehen.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von shabeel):
Ich bin ja in der Arbeitnehmerorientierten Vermittlung,
Was bedeutet das denn?
Zitat (von shabeel):
außerdem lautet ein Punkt der Eingliederungsvereinbarung
Ach so. Dann kannst du deine Ideen evtl. dem Vermittler vortragen?
Zitat (von shabeel):
Was das Jobcenter gerne möchte ist mir erstmal egal, ich lass mich da zu nichts drängen. Geht ja schliesslich auch um meine eigene Zukunft.
Ja, richtig. Aber ALG2 soll weiterhin fließen, nicht wahr?

Zitat (von shabeel):
Kann mich das Jobcenter überhaupt zur LTA zwingen?
Ich habe von dir lediglich gelesen: Der SB meinte beim letzten Termin ich sollte demnächst eine berufliche Reha machen. Gern nochmal: Zwingen kann das JC nicht.
Zitat (von shabeel):
Wenn ich selbstständig mehr als 15 Stunden die Woche arbeite wird man mich auch schlechter zu Maßnahmen schicken können, und zwingen kann mich mich auch nicht die Tätigkeit aufzugeben, da ich ja meine Hilfsbedürftigkeit verringere.
2. Zwingen kann das JC nicht.
Ob und wie das dann mit Maßnahmen wird, weiß man noch nicht. Es gibt auch Zuweisungen. Es gibt auch Halbtags-Maßnahmen, denn Selbstständige und können sich doch ihre Zeiten und Tätigkeiten iaR selbst einteilen.
Ich denke aber, das wird das JC für dich nicht sofort aus dem Strauß der Möglichkeiten ziehen.
Für den Fall von hart auf hart: Das Sanktionsmoratorium gilt bis Juni 2023. Weißt du sicher längst.

Melde ein Gewerbe an, teil das dem JC mit und leg los...Melde dich auch beim Finanzamt als Selbstständiger mit Kleinunternehmerregelung an.
Andere suchen sich einen Minijob, das geht viel einfacher über die Bühne.
Deine potentiellen Auftraggeber wollen aber Rechnungen... dann geht man eben diesen Weg.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
guest-12315.05.2023 08:40:46
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ob und wie das dann mit Maßnahmen wird, weiß man noch nicht. Es gibt auch Zuweisungen. Es gibt auch Halbtags-Maßnahmen, denn Selbstständige und können sich doch ihre Zeiten und Tätigkeiten iaR selbst einteilen.


Meinen Bruder wollten sie auch in so eine Maßnahme stecken, er hat vor Ort am ersten Tag der Maßnahme nicht unterschrieben und gesagt er als nicht-Jurist muss den Vetrag erst prüfen lassen da er es ja nicht abschätzen kann welche Folgen die Unterschrift für ihn haben wird. Dann haben die ihn weitergeschickt, die angedrohte Sanktion wurde schriftlich zurückgezogen nachdem er drauf gepocht hat das es sein Recht ist Verträge prüfen zu lassen und er nicht zu einer sofortigen Unterschrift genötigt werden kann.
Danach haben die ihn aber in die Intensivbetreuung in der man wöchentlich einen Termin im JC hat, und wollten seine Bewerbungen haben damit sie sie anschauen und verschicken können, was er aber auch aufgrund irgendwelcher Gesetze abgelehnt und nie gemacht.
Ende vom Lied ist, er ist jetzt Altenpfleger und hat sich seine Arbeit selber gesucht.
Aber auf den Stress mit dem JC hab ich erst garkeine Lust, ich schau schon das ich mein ganzes Geld durch die Selbstständigkeit verdiene. Am Ende sitzen die eh am längeren Hebel, auf lange Sicht.

Zitat (von Anami):
Für den Fall von hart auf hart: Das Sanktionsmoratorium gilt bis Juni 2023. Weißt du sicher längst.


Laut § 84 SGB II gibts erstmal keine Sanktionen, außer für Meldeversäumnisse maximal 10%. Angeblich bis 01.07.2023.
Allerdings soll ab nächstes Jahr das Bürgergeld kommen, SGB II wird neu geschrieben. Da müsste man das Sankionsmoratorium wieder mit reinschreiben, mal schauen ob die das machen. Ansonsten gilt es nur bis Ende des Jahres, wenn es bei Neufassung von SGB II nicht mit integriert wird.

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#12
 Von 
wirdwerden
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Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ich versuche mal, ein wenig Ordnung in das Ganze zu bringen. Anspruchsgrundlage ist § 16b SGB II. Erst wenn hier eine Bewilligung erfolgt ist, kann man sich über die Ausführungsverordnung Gedanken machen. So, bei § 16b handelt es sich um eine "Kann Bestimmung." Allerdings ist mir nicht ganz klar, ob man den Antrag vor Beginn der Selbständigkeit stellen muss oder das alles parallel laufen kann. Das wäre vorab zu klären. Jedenfalls ist man gut beraten, ein professionelles überzeugendes Konzept vorzulegen. Dazu gehört für mich als Einstieg ein Kurs bei der IHK oder der Handwerkskammer, damit man wenigstens die Grundkenntnisse für die selbständige Existenzgründung hat. Dann weiß man auch, welche Unterlagen man wie ablegen muss, weiß, was Buchhaltung und Datenschutz sind. Ohne das geht es gar nicht, oder aber man steht mit einem Bein im Knast.

Zusätzlich würde ich ein Gutachten von Fachleuten mit einreichen, die die Erfolgsaussichten bestätigen. Auch die können Dir noch wertvolle Tipps geben. Mir fällt da zunächst ein gemeinnütziger Verein ein, wegen Gemeinnützigkeit m.E. keine Schleichwerbung. Er heißt "Alt hilft Jung," die haben es sich zur Aufgabe gemacht, ehrenamtlich gegen Unkostenbeitrag jungen Unternehmen zu helfen. Die Helfer sind ausnahmslos alte erfahrene Manager.

Bei so professioneller Einleitung des Ganzen, da sehe ich zumindest eine realistische Chance, die erste Hürde, nämlich den § 16b SGB II zu nehmen. Ansonsten eher nicht.

wirdwerden

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von shabeel):
Ende vom Lied ist, er ist jetzt Altenpfleger und hat sich seine Arbeit selber gesucht.
Sorry, aber das ist die 1. Strophe des ganzen Liedes: Such dir SELBST eine Arbeit, dann bist du den Stress mit dem JC los.
Worum geht es hier? Um deinen Bruder, meinen Nachbarn, die vielen x oder y?
Zitat (von shabeel):
Aber auf den Stress mit dem JC hab ich erst garkeine Lust, ich schau schon das ich mein ganzes Geld durch die Selbstständigkeit verdiene.
Dann mach dich also selbstständig und arbeite drauf los, du weißt ja, wie.
Zitat (von shabeel):
Am Ende sitzen die eh am längeren Hebel, auf lange Sicht.
Wieso das denn? Du kannst dich mit deiner Zuversicht in dein ganzes Geldverdienen doch auch jederzeit vom Leistungsbezug abmelden. Schon ist der Hebel umgelegt. Auf dich selbst. Tschüss JC.
Schließlich gibt es keinerlei Verpflichtung, Kunde beim JC zu sein.

Politik: Egal, wie kurz-oder langfristig du deine naheliegende Zukunft planst, aber setze bitte nicht allzu viele Hoffnungen in ein schnell umgesetztes Bürgergeld. Das ist alles nicht ausgegoren und der Schnellschuss für die Medien vom Herrn Heil ist der aktuellen Preis-und Kostenentwicklung zuzuschreiben. Als der Koalitionsvertrag geschrieben wurde, war das jetzt Aktuelle nicht sichtbar.
Vermutlich gibt es Pflästerchen und eine Anpassung des RB und eine KDU-RiLi-Anpassung der Kommunen und/oder noch eine 1x Spritze wie die Energiepauschale. Dann evtl. Butter/Brot-Pauschale...o.-s.ä.

Ich kann dir nur empfehlen: Beginne mit deiner selbstständigen Tätigkeit. Verdiene dein Geld. Wenn nötig, gibt das JC ergänzend dazu.
-------------------------------
Zitat (von wirdwerden):
ob man den Antrag vor Beginn der Selbständigkeit stellen muss
Nein, muss man nicht. Deshalb empfahl ich zuerst das Gespräch mit dem Verantwortlichen... ist inzwischen überflüssig, denn der sieht das anders.
Aber die TE will MIT dem Einstiegsgeld und weiteren Förderungen *einsteigen*.
Das JC kann und wird diese Förderungen nicht bewilligen--- im 16 b: wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist.

Was du meinst, ist eher ein Existenzgründer-Konzept, welches man noch immer als Businessplan bezeichnet, der einen *Grünstempel* einer Fachkundigen Stelle benötigt--- um damit einen Gründungszuschuss nach § 93 SGB III zu beantragen. Ist auch eine Kann-Regelung. Dieser Zug ist bei der TE schon abgefahren.
Einen Businessplan für ein solches Mischgewerbe Hausmeisterservice/Altenhilfe/Bürohilfe würde übrigens auch keine Fachkundige Stelle absegnen, falls er für den GRZ gedacht wäre.

Und ob sich alte erfahrene Manager damit beschäftigen würden?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
guest-12315.05.2023 08:40:46
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Sorry, aber das ist die 1. Strophe des ganzen Liedes: Such dir SELBST eine Arbeit, dann bist du den Stress mit dem JC los.


Ja wenn das so leicht wäre mit Einschränkungen. Ist jetzt nicht so das man mich überall mit Kusshand nimmt.

Zitat (von Anami):
Wieso das denn? Du kannst dich mit deiner Zuversicht in dein ganzes Geldverdienen doch auch jederzeit vom Leistungsbezug abmelden. Schon ist der Hebel umgelegt. Auf dich selbst. Tschüss JC.
Schließlich gibt es keinerlei Verpflichtung, Kunde beim JC zu sein.


Es ist jetzt nicht so das ich da direkt tausende von Euros krieg, ich bin eben angewiesen auf das JC im Moment.
Wenn ich mich einfach abmelde muss ich meine Krankenversicherung erstmal selbst zahlen, sind mindestens 200€ im Monat. Das muss man ja erstmal verdienen, dann kommen Ausgaben dazu als selbstständiger wie Sprit, Sicherheitskleidung usw. Das geht nicht innerhalb von einem Monat.
Umsatzsteuer hätte man als Kleinunternehmer nicht, aber Einkommenssteuer. Also müsste ich mind. 1500€ Umsatz haben damit am Ende was zum Leben bleibt. (Meine Schätzung, ohne Erfahrungswert)

Zitat (von Anami):
Nein, muss man nicht. Deshalb empfahl ich zuerst das Gespräch mit dem Verantwortlichen... ist inzwischen überflüssig, denn der sieht das anders.
Aber die TE will MIT dem Einstiegsgeld und weiteren Förderungen *einsteigen*.
Das JC kann und wird diese Förderungen nicht bewilligen--- im 16 b: wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist.


Das weis ich ja nicht wie der das sieht, da ich mich diesbezüglich noch nicht bei ihm gemeldet habe.
Fakt ist das eine Eingliederung in einem normalen Job nicht so leicht ist. Und meine ganzen Aufenthaltsbescheinigungen vom Krankenhaus liegen dem JC auch vor.
Hilfsarbeiterjobs sind meist schwer, die kann ich nicht machen, und die meisten Firmen verlangen auch Schichtbereitschaft usw.
Das sinnvollste wäre wohl schon eine Umschulung, die müsste ich aber selbst wollen (was nicht der Fall ist)

Ob der SB da mitmacht kann ich selbst schwer sagen, kann schon sein das es da nicht so leicht wird für mich.

Zitat (von Anami):
Nein, muss man nicht.


Laut FW 16b.12 § 16b SGB II ist ein Antrag nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit nicht möglich.

"Die Antragstellung muss vor der tatsächlichen Aufnahme der Erwerbstätigkeit erfolgen. ESG kann nicht gewährt werden, wenn die Antragstellung erst nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit erfolgt."


Also ich hatte schon vor zusammen mit dem Antrag einen Businessplan vorzulegen inkl. allem was man sonst braucht. Ich will damit auch wirklich unabhängig werden.
Problem wird wahrscheinlich eine Fachkundige Stelle zu finden die mir Erfolgsaussichten bescheinigt mit meiner Unternehmung. Glaube auch dass das niemand machen wird.

-- Editiert von shabeel am 16.07.2022 12:33

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ich hatte Dir eine Quelle genannt, die da weiter hilft. Und zumindest bei uns hier sind die sehr hilfreich. Und auch die IHK hat bei uns weitere Listen. Aber bitte, mach erst einmal einen Kurs bei der Kammer mit, auch das ist sehr hilfreich und dadurch vermeidest Du teure Anfängerfehler. Abgesehen davon, Du kannst natürlich ohne das alles als Aufstocker anfangen, darauf hatte ja schon Anami hingewiesen. Ich kenne das von meinen Studenten, die etwas Zeit nach dem Examen brauchen, ehe sie unter kommen. Viele jobben in der Übergangszeit teilzeitig oder freiberuflich, stocken dann mit ALG II auf, also das normale Programm, wenn der Verdienst nicht langt. Aber, Du willst ja in ein spezielles Programm. Den Weg, der erfolgreich sein könnte, den habe ich Dir aufgezeigt.

Noch ein Hinweis: das JC ist nicht verpflichtet, für Dich auf die Pirsch zu gehen, die richtige Stelle für Dich wie auch immer, wo auch immer zu finden. Das ist alleine Deine Aufgabe. Sie können auf freie Stellen hinweisen, sofern sie Kenntnis davon erlangen. Das JC kann lediglich völlig zu Recht erwarten, dass Du alles tust, um eine Anstellung zu erlangen. Also Initiative ergreifst.

wirdwerden

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#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von shabeel):
Ist jetzt nicht so das man mich überall mit Kusshand nimmt.
Logisch. 1(ein) AG genügt. Weil du hier schreibst:
Zitat (von shabeel):
ich schau schon das ich mein ganzes Geld durch die Selbstständigkeit verdiene.
empfehle ich eben: Dann mach, fang an.
Zitat (von shabeel):
Das weis ich ja nicht wie der das sieht,
Meine Güte. Dann frag ihn halt bei nächster Gelegenheit. Oder stell diesen Antrag. Vielleicht will der FM/IFK dann einen Businessplan für dieses Mischgewerbe? Oder auch nicht? DAS ist der Mann am Ermessens-Hebel oder reicht es dorthin weiter. Was ist daran so schwer verständlich?
Zitat (von shabeel):
Ich will damit auch wirklich unabhängig werden.
In welchem Zeitrahmen planst du die Unabhängigkeit? In max. 24 Monaten?

Die Fakten kenne ich noch nicht. Aber das JC kennt sie. Alles ist dokumentiert. Dass du öfter im KH und AU warst während der letzten 5 Jahre, haut beim JC vermutlich keine IFK vom Hocker.

Ach. Und nun kommst du zur Überzeugung, dass eine LTA/Umschulung wohl für dich doch das Sinnvollste wäre....Aber du willst nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von shabeel):
Allerdings soll ab nächstes Jahr das Bürgergeld kommen,

Ja, und der Weihnachtsmann und der Osterhase - der Weihnachtsmann kommt sogar noch dieses Jahr.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Abgesehen davon, dass entsprechende Entwürfe längst in den zuständigen Gremien diskutiert werden müssten, wenn es denn nächstes Jahr eingeführt werden sollte, ist es doch letztlich nur eine Umfirmierung sowie eine Zusammenlegung mehrerer Unterstützungsoptionen, wie etwa ALG II + Wohngeld + Kindergeldzuschlag, u.s.w.

Das hatten wir doch immer mal. In der Nachkriegszeit hieß es "Stütze," daraus wurde dann Sozialhilfe, daraus dann ALG II und Sozialgeld, und die vielen weiteren Töpfe mit unterschiedlichen Bezeichnungen und unterschiedlichen Kostenträgern kamen dazu. Und auch im Koalitionsvertrag ist nach der Umfirmierung eine weitere Abhängigkeit von eigenem Einkommen, Bemühungen um einen Arbeitsplatz u.s.w. vorgesehen.

Mich würde mal interessieren, was sich der Fragesteller so unter "Bürgergeld" vorstellt? Eines ist jedenfalls sicher. Nach dem Geißkannenprinzip auf alle Bürger in Deutschland völlig unabhängig von der finanziellen Situation und eigenem Verhalten wird es nicht geben. Geht doch gar nicht.

wirdwerden

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#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Eines ist jedenfalls sicher. Nach dem Geißkannenprinzip auf alle Bürger in Deutschland völlig unabhängig von der finanziellen Situation und eigenem Verhalten wird es nicht geben. Geht doch gar nicht.

Rein rechnerisch würde das schon gehen.

Nur in der Realität stehen dem Schmarotzertum, der einprogrammierte Menschliche Egoismus und die Lobbisten entgegen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#20
 Von 
guest-12315.05.2023 08:40:46
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
In welchem Zeitrahmen planst du die Unabhängigkeit? In max. 24 Monaten?


12 Monate sollten reichen.

Zitat (von Anami):
Ach. Und nun kommst du zur Überzeugung, dass eine LTA/Umschulung wohl für dich doch das Sinnvollste wäre....Aber du willst nicht.


Ja und? Ich hab auch meine Gründe. Ich hab Herzprobleme und schon eine Künstl. Herzklappe und einen Aortenersatz notfallmässig bekommen, außerdem hab ich seitdem Epilepsie, die ich vorher in meinem Leben nie hatte, und öfters Migräne Anfalle mit Blitzen und Flimmern in den Augen, sowie Müdigkeit und Schlappheit.
Wenn ich keine Umschulung machen will, dann weil ich mich einfach nicht Fit genug dafür halte das 2 oder 3 Jahre durchzuhalten, und das ist auch der Grund warum ich Angst habe eine Arbeitsstelle in Vollzeit aufzunehmen. Das spannt mich einfach zu sehr ein. Mein Gedanke bei der Selbstständigkeit war ja eben das man sich das dann selbst gestalten kann wie man arbeitet. Ich hab vor der Erkrankung 10 Jahre durchgehend beim selben Arbeitgeber gearbeitet, da konnte ich noch.


Zitat (von wirdwerden):
Mich würde mal interessieren, was sich der Fragesteller so unter "Bürgergeld" vorstellt?


Für mich ist das Bürgergeld eine Mogelpackung, und es wird ein Hartz 4 unter anderm Namen.
Ich habe den Namen Bürgergeld nur im Kontext des Sanktionsmoratorium genannt.
Und zwar steht der in § 84 im derzeitigen SGB II, das Bürgergeld wäre aber eine Neufassung von SGB II, wenn man da den jetzigen § 84 nicht mit aufnimmt dann gilt das Sanktionsmoratorium nicht mehr. Also wieder eine Mogelpackung. § 84 SGB II kann nur solange gelten wie SGB II gilt.
Da mit mit dem Bürgergeld die Neufassung von SGB II in Kraft tritt, gelten dann direkt die neuen Regeln, und da wird sicherlich auch wieder sanktioniert.
Verstehst du?


-- Editiert von shabeel am 16.07.2022 21:23

-- Editiert von shabeel am 16.07.2022 21:24

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#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Okay, da kommt jetzt noch ein weiteres Problem dazu. Bist Du fahrtauglich? Mit Epilipsie und den anderen plötzlichen Anfällen? Und wie willst Du den von Dir angepeilten Job ausüben, von vornherein mit Fahrer, oder wie?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von shabeel):
Ich hab auch meine Gründe.
Ja. Diese halten dich evtl. davon ab, hauptberuflich mehr als 15 Std./Woche selbstständig tätig zu sein. Vermutlich hält das JC gerade deshalb eine LTA für dich für angebrachter, zB für einen späteren Bürojob ohne körperliche Anstrengungen, dann evtl. in Teilzeit usw.

Zitat (von shabeel):
Ja und?
Das klingt irgendwie bockig. Aber mach mal. Es gibt A) E-Geld-Antragstellung mit Begründung und abwarten, ob gefördert oder abgelehnt wird und B) ohne Förderung selbstständig hauptberuflich erwerbstätig sein.
Zitat (von shabeel):
Mein Gedanke bei der Selbstständigkeit war ja eben das man sich das dann selbst gestalten kann wie man arbeitet.
Das hatten wir doch schon. Das ist im SGB II nicht vorgesehen. Was meinst du, wie viele LB sich dann gewerblich oder freiberuflich beschäftigen und sich selbst gestalten würden und parallel noch ALG 2 als mind. KV-Zahler am Bändsel zu haben.
Die, die das machen, sind vermutlich kurz vor der Rente und/oder haben sich längst mit dem JC arrangiert und/oder beschäftigen eine juristisch gebildete Kraft zur Abwehr aller *Angriffe* des Leistungsträgers JC. :augenroll:

Das JC kann nichts gegen eine Gewerbeanmeldung einwenden. Und sollte ein LB eine derart einschlagende Geschäftsidee haben, dann würde sich das schon im Businessplan/Konzept und dem Abnicken der IFK zeigen. Dann gäbe es vermutlich sofort auch die Förderung nach § 16 b. Dazu ein frdl. *Auf Nimmerwiedersehen*.
(Wenn man Gerüchten glaubt, sind JC sehr zurückhaltend bei Förderungen für solche Existenzgründer). Aber: Ermessen gilt!!

Zitat (von shabeel):
Für mich ist das Bürgergeld eine Mogelpackung,
Dir kann es egal sein, denn in 12 Monaten soll dich das JC nicht mehr bezuschussen. Man kann jetzt nicht besser/schlechter vergleichen.
Das Thema Bürgergeld hat nichts mit dem § 84 zu tun. Der § 84 kann wieder *wegfallen*, ein anderer § dazu kommen.
Ich meine, bevor ein Bürgergeld zum Leben erweckt wird, hat die Ampel ganz andere sehr dicke Bretter zu bohren.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#23
 Von 
guest-12315.05.2023 08:40:46
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Okay, da kommt jetzt noch ein weiteres Problem dazu. Bist Du fahrtauglich? Mit Epilipsie und den anderen plötzlichen Anfällen? Und wie willst Du den von Dir angepeilten Job ausüben, von vornherein mit Fahrer, oder wie?


Ich hatte für Insgesamt 2 mal 6 Monate ein Fahrverbot und darf seit Januar wieder fahren, jährlich wird ein EEG gemacht. Ohne Fahrtauglichkeit stell ich mir die Selbstständigkeit als unmöglich vor.

Zitat (von Anami):
Ja. Diese halten dich evtl. davon ab, hauptberuflich mehr als 15 Std./Woche selbstständig tätig zu sein. Vermutlich hält das JC gerade deshalb eine LTA für dich für angebrachter, zB für einen späteren Bürojob ohne körperliche Anstrengungen, dann evtl. in Teilzeit usw.


Ich hatte eine Wiedereingliederung in meinen alten Betrieb welche nach einem erneuten Anfall geendet hat.
Ich fand das schrecklich, arbeiten zu müssen wenn es einem einfach nicht gut geht, und das bringt halt jede Festanstellung mit sich, sowas macht mir Angst.
Ob meine Idee der freizügigen Selbstständigkeit funktionieren kann weis ich nicht. Auf jedenfall muss ich es probieren, wie du erwähnt hast auch erstmal als Nebengewerbe ohne Zuschuss.
Und wenn ich wieder an den Punkt komme wie damals, lass ich mich diesmal Krankschreiben, zwei mal der selbe Fehler wäre dämlich.

Zitat (von Anami):
Das Thema Bürgergeld hat nichts mit dem § 84 zu tun.


Nein, wie erwähnt § 84 regelt das derzeitige SGB II.
Würde wirklich ab 1.1.23 eine Neufassung des SGB II mit dem Namen Bürgergeld kommen, gäbe es keinen § 84 mehr.
Aber wer weis schon wann das SGB II neu verfasst wird und vll wird ein § mit geschrieben welcher dem derzeitigen § 84 gleicht.
Alles Mutmaßungen, zum jetzigen Zeitpunkt weis man nichts.

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#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von shabeel):
Nein, wie erwähnt § 84 regelt das derzeitige SGB II.

Was ist denn das für ein Unfug?



Zitat (von shabeel):
Würde wirklich ab 1.1.23 eine Neufassung des SGB II mit dem Namen Bürgergeld kommen, gäbe es keinen § 84 mehr.

Ahhh, hellseherische Kräfte ...



Zitat (von shabeel):
Aber wer weis schon wann das SGB II neu verfasst wird

Ich fürchte gar nicht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#25
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von shabeel):
wenig Stressbelastung, keine Eigen- oder Fremdgefährdung, geringer Publikumsverkehr, nur leichte bis mittelschwere Arbeit, keine Überkopfarbeiten, kein Steigen auf Leitern oder Gerüsten


Zitat (von shabeel):
n den Bereichen Hausmeisterservice, Alltagshilfe und Büroservice


Wie soll denn das zusammen passen? Ich kenne persönlich keinen Hausmeister, der nicht ab und an auf eine Leiter steigen muss, mal ein Glühmittel austauschen muss o.ä.

Auch deine Überlegung, dass du nur dann arbeitest, wenn es dir gut genug dafür geht, geht an jeglicher Lebensrealität vorbei. Wer beauftragt denn jemanden, der mal kommt, mal nicht, je nach Gesundheitszustand? Wenn ich alle 2 Wochen am Mittwoch den Rasen gemäht haben will, dann will ich das zu diesem Termin un nicht vielleicht 2 Tage früher oder 3 Tage später. Vielleicht sollte man erstmal Zeit dafür aufwenden eine realistische Einschätzung zu bekommen, was man zuverlässig leisten kann und will und in welchem Bereich man das am besten erreicht

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#26
 Von 
guest-12315.05.2023 08:40:46
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich hab nun vor einen Monat ein Gewerbe angemeldet, gültig ab 15.9.
Ist ein Nebengewerbe, und einen Auftrag hab ich, monatlich 165€ für ein paar wenige Stunden pro Woche. Arbeit ab 1.10. Die Anlage EKS hab ich entsprechend ausgefüllt.
Neuer Bescheid vom Jobcenter kam schon, die Leistung wurde entsprechend gekürzt.

Nun ist was passiert an das ich nicht mehr geglaubt hatte: Der Widerspruch zur EM-Rente war erfolgreich, und die Rente wurde erstmal bewilligt. Macht das Gewerbe jetzt Probleme? Alles wieder abmelden? Unterstellt man mir sonst das ich ja doch Erwerbsfähig wäre?

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#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von shabeel):
und die Rente wurde erstmal bewilligt.
Was bedeutet erstmal? Angestrebt hast du die volle EM. Ist diese EM-Rente nun voll und dauerhaft?
Ab wann (rückwirkend) wurde die Rente bewilligt? Wann kam der Rentenbescheid?

Zitat (von shabeel):
Die Anlage EKS hab ich entsprechend ausgefüllt.
Das war die vorausschauende EKS für den nächsten BWZ und der vorliegende JC-Bescheid ist ein vorläufiger.
Dein eigentliches Urproblem mit dem Einstiegsgeld... hat sich erledigt, oder?
Zitat (von shabeel):
Macht das Gewerbe jetzt Probleme?
Nö. Auch Personen mit voller und dauerhafter bzw. befristeter EM-Rente können bis zu einem gewissen Grade erwerbstätig sein.
Zitat (von shabeel):
Alles wieder abmelden?
Vielleicht.
Zitat (von shabeel):
Unterstellt man mir sonst das ich ja doch Erwerbsfähig wäre?
Nö. Es steht doch sicher im Rentenbescheid, wie du nun eingestuft bist.

Vielleicht ist das JC nicht mehr zuständig. Das ergibt sich aus dem Inhalt deines Rentenbescheides

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#28
 Von 
guest-12315.05.2023 08:40:46
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was bedeutet erstmal? Angestrebt hast du die volle EM. Ist diese EM-Rente nun voll und dauerhaft?
Ab wann (rückwirkend) wurde die Rente bewilligt? Wann kam der Rentenbescheid?


Bis jetzt hab ich einen Brief bekommen von der Rentenversicherung mit dem Inhalt "wir haben ihren angefochtenen Bescheid geprüft. Sie erhalten demnächst weitere Nachricht"

Daraufhin hab ich bei dem Sachbearbeiter angerufen der rechts oben auf dem Brief aufgeführt ist.
Der meinte, telefonisch darf er mir garkein Auskunft geben, aber da ich gedrängelt habe dass ich es wissen muss, hat er dann gesagt, der Bescheid ist auf jedenfalls positiv für mich. Er hat mir dann die Durchwahl gegeben von dem Team das die Bescheide ausstellt. (Ist ja alles getrennt, in der einen Abteilung wird nur entschieden, und in der anderen nur der Papierkram gemacht)
Dort hab ich dann auch erfahren, das der Bescheid positiv ist. Wie lange und ob voll oder halb, wollte man dann am Telefon aber doch nicht sagen. Der Bescheid soll aber demnächst kommen, da er schon bearbeitet und in der Post liegt.

Insofern weis ich, außer der beiden mündlichen Aussagen, erstmal garnichts. Ich geh aber davon aus das man mich nicht zweimal angelogen hat, also wird es bestimmt eine befristete EM-Rente werden. Unbefristet gibts ja sogut wie nie, und meist dann auch erst nach der 2ten Weitergewährung.
Wenn es nur eine halbe Rente wäre, wäre es ja auch schon hilfreich für mich. Beantragt war auf jedenfalls die volle.
Jetzt sitz ich natürlich ungeduldig daheim und warte täglich auf die Post...


Zitat (von Anami):
Dein eigentliches Urproblem mit dem Einstiegsgeld... hat sich erledigt, oder?


Hatte ich auch garnicht beantragt, da ich erst ein Nebengewerbe angemeldet hatte. Einstiegsgeld gibts ja nur als Hauptgewerbe. Bei der Umstellung von Neben- auf Hauptgewebe, hätte ich das auch noch beantragen können. Und sicher leichter, da man da schon Erfahrung hat. Aber ich bin echt froh das ich mich da nun nicht täglich quälen muss. Ob es wirklich funktioniert hätte, ist auch ungewiss.


-- Editiert von User am 18. September 2022 12:47

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#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von shabeel):
Ist ein Nebengewerbe,

Was konkret ist denn das Hauptgewerbe?



Zitat (von shabeel):
Insofern weis ich, außer der beiden mündlichen Aussagen, erstmal garnichts.

Dann wäre ratsam zu warten, bis man offizielle Fakten lesen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#30
 Von 
guest-12315.05.2023 08:40:46
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was konkret ist denn das Hauptgewerbe?


Es gibt keines. Nebengewerbe bedeutet nur das es sich um einen Nebenverdienst handelt. Als der Haupterwerb ist in dem Fall ALG II.
Die genauen rechtlichen Unterschiede kenne ich nicht. Ich glaube bei einem Hauptgewerbe muss man sich auch selbst Krankenversichert, und bei einem Nebengewerbe nicht.
So genau hab ich mich da nicht erkundigt, da es für mich noch nicht interessant war.

Zitat (von Harry van Sell):
Dann wäre ratsam zu warten, bis man offizielle Fakten lesen kann.


Ja, bis jetzt kann ich eigentlich nur warten auf den Bescheid. Ich bin trotzdem froh das es endlich durch ist. Der Erstantrag der Rente war im Mai '19. Im Januar '20 kam die Ablehnung, Anfang Februar wurde der Widerspruch gestellt. Seit 2 1/2 Jahren lief der Widerspruch, da bin ich einfach nur froh zu wissen das es endlich durch ist.

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Und jetzt?

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