Hallo,
Und zwar ist es so, dass mein Ex festgelegten Umgang mit dem gemeinsamen Kind hat. Dieser findet begleitet statt. Der Gerichtsbeschluss liegt also auch dem Jugendamt vor. Und genau die meinen, die können einfach Dinge daran ändern. Zb Wollen sie die Zeit verlängern oder dass die Umgänge woanders stattfinden. Können die das einfach ändern oder müssen die sich an den Beschluss halten?
Vielen Dank
Jugendamt will Gerichtsbeschluss ändern
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



ZitatUnd genau die meinen, die können einfach Dinge daran ändern. :
Und mit welchen Worten und in welcher Form konkret meinen die das?
ZitatKönnen die das einfach ändern oder müssen die sich an den Beschluss halten? :
Kommt ganz darauf an, wie verbindlich dieser Beschluss ist.
Das kommt drauf an. Wir wissen nicht, was im Beschluss drinne steht und was lediglich Umsetzungsvereinbarungen bei der Ausführung des Beschlusses sind.
wirdwerden
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Naja so verbindlich ein Gerichtsbeschluss ist, würde ich sagen. Es steht klar drin Wochentag X, für X Std.
Die meinte, wenn es gut läuft, wird die Zeit verlängert und/oder die Treffen können bei dem KV zuhause stattfinden. Das haben die am Anfang schon mal versucht und mein Anwalt hat klar gesagt, im Beschluss steht im Jugendamt also wird es auch da gemacht. Die versuchen es aber irgendwie immer wieder
Der Beschluss ist für alle Beteiligten und Dritten verbindlich. Nach meiner Erfahrung werden aber durchaus häufig etwas schwammige Formulierungen (insbesondere für die Zukunftsprognose) verwendet, um dort ein bisschen Spielraum zu schaffen. Die gesetzliche Grundlage für das Jugendamt lautet "bei der Ausführung gerichtlicher oder vereinbarter Umgangsregelungen soll vermittelt und in geeigneten Fällen Hilfestellung geleistet werden".ZitatKönnen die das einfach ändern oder müssen die sich an den Beschluss halten? :
ZitatNaja so verbindlich ein Gerichtsbeschluss ist, würde ich sagen :
Also nur mehr oder weniger "Empfehlungen"... ?
ZitatAlso nur mehr oder weniger "Empfehlungen :
Also ich finde, dass es keine Empfehlung sondern wirklich fest ist. Also es steht klar drin, die Umgänge finden an Wochentag X, von-bis, statt. Wurde ja alles vorgegeben. Auch Dass es im Jugendamt stattfinden soll und nicht irgendwo was das Jugendamt bestimmt.
Guten Morgen,
es wäre mir neu, dass das Jugendamt Umgangszeiten/-regelungen festlegen kann/darf.
Du hast einen Beschluss und daran müssen sich im Zweifelsfall alle halten.
Das Jugendamt soll vermitteln und auf eine Einigung der Eltern zum Wohl des Kindes hinausarbeiten. Dass das Jugendamt Versuche untetrnimmt, den Umgang so großzügig wie möglich zu gestalten, versteht sich da ja fast von selbt. Es kommt natürlich immer auf den Ton an, wie kommuniziert wird.
Das letzte Wort haben immer die Eltern. Wenn diese sich einigen können findet der Umgang so statt wie ausgehandelt.
Wenn keine Einigung erziehlt wird, muss eben das Familiengericht bemüht werden und der resultierende Beschluss ist dann für alle verbindlich, auch für das Jugendamt.
Wenn der Beschluss jetzt in bestimmten Punkten schwammig ist, heißt das noch lange nicht dass das Jugendamt gegen den Willen eines der Elternteile etwas anderes als bisher festlegen kann.
Wir müssen hier dann auch nicht wissen, was im Beschluss explizit drin steht. Das Jugendamt kann nichts vorschreiben. Das Jugendamt scheint hier "nur" in der Rolle des Begleiters lt. Beschluss involviert, mehr nicht.
-- Editiert von Degenhard am 21.07.2022 09:31
ZitatAlso ich finde, dass es keine Empfehlung sondern wirklich fest ist. :
Deshalb ja die Frage nach dem Wortlaut des Inhaltes, die Empfindungen des Laien passen nicht om er zu den juristischen Worten.
Zitatdem Wortlaut :
Ich habe jetzt noch einmal nachgesehen. Es steht drin. Der Antragssteller hat das Recht und die Pflicht.... jeden Donnerstag von-bis zu sehen.
Die Umgänge finden unter Aufsicht des Jugendamtes oder eines Jugendhilfeträgers in den Räumlichkeiten des Jugendamtes statt.
Mit Absprache kann der Umgang auch xxxx stattfinden.
So steht es im Beschluss.
Die Jugendamt? Meinst du, dass die zuständige Mitarbeiterin des Jugendamtes etwas ---meint---, also etwas vorschlägt? Dass nach Absprache eine etwas andere Umgangsregelung vereinbart werden könnte?ZitatDie meinte, wenn es gut läuft, :
Dann versuchen DIE das nicht immer wieder, sondern fragen dich/schlagen dir vor...
Wenn du damit nicht einverstanden bist, d.h. keine andere Absprache/Vereinbarung zum Umgang willst, sag das DENEN.
Dann bleibt es bei den Zeiten/Orten lt. Beschluss.
Zitatmeint---, also etwas vorschlägt? :
Genau. Die zuständige Frau vom JA. Nee, bei der ist das kein Vorschlag sondern, das wird so gemacht. Die beschließt ewig irgendwas.
Aber wenn ich das nicht akzeptieren muss, bin ich zufrieden. Ich sehe es nicht ein, dass die nach Lust und Laune ständig was ändern aber wehr man selber sagt was.
ZitatNee, bei der ist das kein Vorschlag sondern, das wird so gemacht. Die beschließt ewig irgendwas. :
Ignorieren, eventuell auch mal Beschewerde beim Vorgesetzten, das dirs Frau Gerichtsbeschlüsse ignorieren will.
ZitatMit Absprache kann der Umgang auch xxxx stattfinden. :
Das ist dann so eine Bedingung die ich meinte.
Da geht es dann aber auch nur um xxxx und nichts anderes. Und Absprache bedeutet, das sich mindesens 2 einig sind.
ZitatUnd Absprache bedeutet, das sich mindesens 2 einig sind. :
Die beiden, zwischen denen Einigkeit herrschen muss, sind hier dann nicht Vater und Jugendamt, falls man das missverstehen möchte...
ZitatVater und Jugendamt :
Und Genau das hätte sie am liebsten. Alles so machen wie der das will. Was ich sage, egal. Ich muss immer erst den Anwalt ins Spiel bringen ansonsten würden die echt machen was sie wollen
NÖ. Das JA und eine dort angestellte Mitarbeiterin kann nicht selbst immer i-was -beschließen. Ein Beschluss kommt vom Familiengericht.ZitatDie beschließt ewig irgendwas. :
Du brauchst auch nicht jedes Mal deinen Anwalt. Du kannst einfach deutlich sagen, dass du mit ihrem Vorschlag NICHT einverstanden bist.
Einen solch einfachen Satz kannst du sogar auswendig lernen, damit du beim JA nicht so argumentierst wie hier...

ZitatEinen solch einfachen Satz kannst du sogar auswendig lernen :
Ja Ich habe halt immer schiss dass die mir was können. Die sind so oft am lügen dass man denen nicht mehr vertrauen kann
Ich tu mich bei so Gerichtsbeschlüssen immer schwer. Einerseits sind die gesetzlichen Regelungen insoweit nicht verbindlich ("soll", nicht "muss"), andererseits ist ein beaufsichtigter Umgang in der Regel nur eine Übergangsregelung. Im Prinzip ist ja das Ziel, dass das Kind eben am Alltagsleben des Vaters teilnimmt. Und das findet ja nun mal nicht im Jugendamt statt. Auch haben viele Jugendämter weder die räumlichen noch die personellen Kapazitäten, um diesen Service über Jahre hinweg anzubieten.
Deshalb machen für mich die Vorschläge von Frau Jugendamt durchaus Sinn. Was spricht denn dagegen, dass sich das Kind (auch wieder als Übergang gedacht) unter Aufsicht von Frau JA in der Wohnung des Vaters trifft? Zu den Zeiten: ist es wirklich kindgerecht, wenn die Umgangszeit mit der Stoppuhr beendet wird, oder macht es Sinn, das Brettspiel, welches sich länger als geplant hinzieht, auch zu Ende zu spielen, oder aber das Eis im Becher bis zum Ende aufschlecken zu dürfen?
wirdwerden
@wirdwerden
Im Grunde genommen bin ich bei dir, nur wir haben hier eben zu wenige Hintergrundinformationen um irgendeine Wertung abgeben zu können. (Manche können es trotzdem...)
Wir wissen weder den Grund des betreuten Umgangs, noch die "Geschichte" des Vaters, wie lange das ganze jetzt her ist etc.
Das sich mit der Zeit die Umgangsregelung entwickelt ist ganz normal, aber eben mit der Zeit und unter Einbindung ALLER Beteiligten.
"Frau Jungendamt" ist zur Begleitung / Unterstützung da, dazu Vorschläge / Anregungen zu geben und das Kind bei dem Umgang mit seinem Vater zu begleiten, nicht dazu sich eigenmächtig über eine Gerichtsentscheidung hinwegzusetzen.
Und genau das scheint ja hier das Problem zu sein, mangelnde bzw. mangelhafte Kommunikation.
ZitatIgnorieren, eventuell auch mal Beschewerde beim Vorgesetzten, das dirs Frau Gerichtsbeschlüsse ignorieren will. :
Beim Ignorieren werden die "Beschlüsse" von "Frau Jugendamt" dann aber umgesetzt, was die TE ja momentan offensichtlich nicht möchte.
Beschwerde beim Vorgesetzten, verbessert vielleicht nicht grade das "Betriebsklima".
Möglicherweise wäre ein offenes Gespräch zielführender.
Zitatden Grund des betreuten Umgangs, noch die "Geschichte :
Der Umgang findet gerade seit 2 Wochen statt. Der erzeuger hat sich die ganze Zeit nie gekümmert. Der kleine ist jetzt 15 Monate. Mir gegenüber ist er oft sehr aggressiv gewesen um es jetzt mal nett und kurz zu umschreiben deswegen gibt es zwischen ihm und mir keinerlei Kontakt mehr. Und nein, auch meinem Kind zuliebe wird sich das nicht ändern.
Die Umgänge finden begleitet statt weil er den Kleinen nicht kennt und auch umgekehrt. Zudem ist jeder der Auffassung dass es sowieso nur gerade so eine Phase ist mit seinem plötzlichen Interesse.
Ja das ist die Erklärung in Kurzform.
Nach 14 Tagen macht eine Abänderung wenig Sinn. Aber nach 1-2 Jahren sieht das ganz anders aus.
wirdwerden
ZitatAber nach 1-2 Jahren :
Die redet von Oktober. Und ich finde auch dass man in den paar Wochen wohl kaum was erreicht. Zumal mir heute auch gesagt wurde dass der kleine sich an die Begleitperson gewandt hat und nicht an den erzeuger. Finde das zeigt doch sehr dass es da null Verbindung gibt.
@Blackhair1982
Dann übe doch diesen Satz. Mehr braucht es nicht. Und bitte nenne sie nicht DIE
Jetzt geht es um den aktuellen, begleiteten Umgang. Der soll bitte so bleiben.ZitatDer Umgang findet gerade seit 2 Wochen statt. :
JETZT ist man mit dem begleiteten Umgang ohne weitere Absprachen einverstanden.
Was die Mitarbeiterin sich für die Zukunft vorstellt, ist jetzt noch vollkommen uninteressant.
ZitatBeim Ignorieren werden die "Beschlüsse" von "Frau Jugendamt" dann aber umgesetzt, :
Was soll das aber nützen, wenn die Mutter nicht mitspielt und das Kind nicht übergibt dann gibt es nichts zum "umsetzen".
Aber grundsätzlich hast Du Recht, besser jetzt ein klares "Stopp" setzen / durchsetzen als später.
ZitatUnd genau die meinen, die können einfach Dinge daran ändern. Zb Wollen sie die Zeit verlängern oder dass die Umgänge woanders stattfinden. Können die das einfach ändern oder müssen die sich an den Beschluss halten? :
Also wenn der Umgang erst seit ein paar Wochen stattfindet, kannst du den Erzeuger und/oder das Jugendamt ruhig ihre Grenzen aufzeigen.Und "nein" die dürfen nicht einfach so entscheiden dass es jetzt mal länger dauert oder woanders stattfindet. Wenn der Erzeuger es so möchte dann kann er es gerne vor Gericht einklagen.Das Recht hat er, aber auch da wird dann geschaut, wie lange geht der begleitete Umgang schon, wurden die Treffen auch immer eingehalten, wie nah stehen sich das Kind und der Elternteil.. etc. Und da wird auch das Jugendamt bzw.der begleitende Part bei den Umgängen befragt, wie die entwicklung ist.Aber nie im Leben nach ein paar Wochen. Natürlich ist das Ziel dass der Umgang zwischen Vater und Kind irgendwann unbegleitet stattfinden kann.Da sich aber Vater und Kind noch gar nicht kennen, soll die Zeit erstmal genutzt werden um sich kennenzulernen. Ich würde die Damen vom Jugendamt ganz dezent daraufhinweisen, dass der Vater der umgangshabende Teil ist und falls er Änderungen in der bestehenden Umgangsregelung haben möchte, er auch derjenige ist der es vor Gericht einklagen muss.Das Jugendamt darf in dem aktuellen Beschluss nicht wahllos drin rumkritzeln, wie es denen gefällt. Na die sind ja lustig
Du auch. Schau mal aufs Datum.ZitatNa die sind ja lustig :
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
15 Antworten
-
2 Antworten
-
14 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
6 Antworten