Raus auf dem Arbeitsvertrag

27. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)
Raus auf dem Arbeitsvertrag

Ich leide seit Monaten unter meinem Arbeitsverhältnis. Fühle mich durch den obersten Chef permanent gemobbt, werde ständig angeschrien und ungerecht behandelt. Suche daher schon länger eine neue Arbeit. Habe nun endlich einen potentiellen neuen Arbeitgeber gefunden, der hat auch großes Interesse an mir - allerdings so schnell wie möglich.

Meine arbeitsvertragliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Quartalsende, d.h. ich kann erst zu Anfang nächsten Jahres aus dem mich so belastenden Arbeitsverhältnis ausscheiden.

Als mich mein aktueller Chef mal wieder grundlos beschimpft und beleidigt hat (ich sei ja total egoistisch und unkollegial), habe ich ein wenig schnippisch (aber ohne beleidigend zu werden) geantwortet. Dieser Spruch hat ihn so provoziert, dass er mir vorgeschlagen hat, den Arbeitsvertrag aufzulösen. Ich sagte, das können wir gern machen und schlug vor, ich suche mir etwas neues, und dann machen wir kurzfrisitg ohne lange Kündigungsfristen einen Aufhebungsvertrag. Dem stimmte er zu und stelle mir noch am selben Tag ein überraschend gutes Zwischenzeugnis aus.

Tja, und zwei Tage später rief er mich in sein Büro und sagte mir, dass ich mir das nicht so vorstellen soll, er läßt mich erst gehen wenn er jemanden neuen für meine Stelle findet und erst wenn diese Person auch entsprechend gut eingearbeitet ist. Das wird also nun doch auf Anfang nächsten Jahres hinauslaufen.

Ich habe mich aber in der Zwischenzeit auf sein Wort verlassen, und dem neuen potentiellen Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich auch zum September oder Oktober schon bei denen anfangen kann. So schwer wie es war endlich eine andere Stelle - und dann noch eine so passende - zu finden, bin ich nun entsprechend verzweifelt und weiß nicht was ich machen soll.

Wie komme ich jetzt aus diesem verfluchten Arbeitsvertrag raus? Ich könnte einfach ab Oktober nicht mehr zur Arbeit erscheinen und würde dann wohl irgendwann fristlos gekündigt werden, aber das würde sich bestimmt sehr negativ auf mein Arbeitszeugnis auswirken. Da würde das sicher dann drinstehen, und sei es einfach über den Hinweis, dass die Kündigung zum 10. Oktober erfolgte (fristgerechte Kündigungen erfolgen ja immer zum Monatsende oder zur Monatsmitte).

Krankschreiben und dann woanders arbeiten halte ich für gar keine gute Idee, das möchte ich nicht machen.

Habt ihr irgend eine Tipp für mich was ich machen könnte? Ich will den neuen Job weil ich an dem alten Job echt kaputt gehe. Gleichzeitig will ich aber nicht arbeitslos werden. Bitte Hilfe!

-- Editiert von Kernell am 27.07.2022 14:21

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Wenn der neue AG Dich wirklich will, wird er auch bis zum 1.1. warten. Solche Kündigungsfristen sind ja nicht ungewöhnlich.

Wobei Du Deine Kündigungsfrist nochmal prüfen solltest - falls dazu etwas im Arbeitsvertrag nicht eindeutig geregelt ist, würden für Dich die gesetzlichen Fristen gelten.

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#2
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Wenn der neue AG Dich wirklich will, wird er auch bis zum 1.1. warten. Solche Kündigungsfristen sind ja nicht ungewöhnlich.

Wobei Du Deine Kündigungsfrist nochmal prüfen solltest - falls dazu etwas im Arbeitsvertrag nicht eindeutig geregelt ist, würden für Dich die gesetzlichen Fristen gelten.

Der neue AG braucht sehr kurzfrisitg jemanden und hat gemeint, die haben auch andere Kandidaten, die zwar nicht so gut passen würden, aber aufgrund der Vakanz der zu vergebenen Stelle ist die Verfügbarkeit ein extrem wichtiger Faktor bezüglich ihrer Entscheidung für oder gegen einen Bewerber. Mit anderen Worten: Wenn ich erst ab dem nächsten Jahr verfügbar bin, dann nehmen sie leider jemanden anderen.

In meinem aktuellen Arbeitsvertrag steht: "Der Arbeitsvertrag ist von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderquartals kündbar." Das ist ziemlich eindeutig schätze ich.

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

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#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
In meinem aktuellen Arbeitsvertrag steht: "Der Arbeitsvertrag ist von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderquartals kündbar."
Das ist rechtlich einwandfrei.

Zitat (von Kernell):
Der neue AG braucht sehr kurzfrisitg jemanden und hat gemeint, die haben auch andere Kandidaten, die zwar nicht so gut passen würden, aber aufgrund der Vakanz der zu vergebenen Stelle ist die Verfügbarkeit ein extrem wichtiger Faktor bezüglich ihrer Entscheidung für oder gegen einen Bewerber. Mit anderen Worten: Wenn ich erst ab dem nächsten Jahr verfügbar bin, dann nehmen sie leider jemanden anderen.
Das ist dann leider persönliches Pech.

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#4
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Angenommen ich kündige einfach selbst zum 1. Oktober (und ignoriere damit die eigentlich arbeitsvertraglich vereinbarte First), kann der Arbeitgeber die Kündigung doch trotzdem akzeptieren, oder? Darf er das dann irgendwie ins Arbeitszeugnis einfließen lassen, dass ich mich nicht an die vereinbarte Kündigungsfrist gehalten habe?

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#5
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 87x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Darf er das dann irgendwie ins Arbeitszeugnis einfließen lassen, dass ich mich nicht an die vereinbarte Kündigungsfrist gehalten habe?


Das Zeugnis wird durch solche eine Kündigung sicherlich nicht besser werden, insbesondere dann nicht wenn sie vertragswidrig ohne Einhaltung der vorgesehenen Kündigungsfrist ausgesprochen wird.

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10654 Beiträge, 4201x hilfreich)

Klar kann er die Kündigung akzeptieren, nur er wird es nicht machen, dass hat er dir doch schon deutlich zu verstehen gegeben.
Ansonsten hätte er ja nichts gegen den ursprünglich geplanten Aufhebungsvertrag.

Zitat (von Gerd61):
Das Zeugnis wird durch solche eine Kündigung sicherlich nicht besser werden,


Schlechter aber auch nicht, mehr dieses Thema betreffendes als "Herr Kernell verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch" wird da nicht auftauchen, weil weiterführende "Details" nichts im Arbeitszeugnis verloren haben.

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#7
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Klar kann er die Kündigung akzeptieren, nur er wird es nicht machen, dass hat er dir doch schon deutlich zu verstehen gegeben.

Das stimmt leider. Aber er muss in dem Fall damit rechnen, dass er dann bestenfalls einen extrem genervten und umotivierten Mitarbeiter hat. Schlechtestenfalls sogar einen, der aufgrund der psychischen Belastung durch das permanente Anschreien ab dann möglicherweise arbeitsunfähig sein wird.

Mir bleibt vermutlich nichts anders übrig, als ab dem Tag dann nicht mehr zur Arbeit zu kommen. Dann werde ich zwangsläufig wohl einige Tage später fristlos entlassen. Das wird sich dann vermutlich negativ auf mein Arbeitszeugnis auswirken, aber habe ich sonst noch irgendwelche Konsequenzen zu befürchten?

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10654 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
aber habe ich sonst noch irgendwelche Konsequenzen zu befürchten?


Es könnten Schadenersatzansprüche seitens des Arbeitgebers kommen.
Das ist kein Selbstläufer und es gehört einiges dazu um die durchsetzen zu können, aber es ist nicht unmöglich.

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#9
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Für etwaige Schadensersatzansprüche müsste er einen entstandenen Schaden erst mal konkret beziffern können, oder? Das stelle ich mir ausgesprochen schwierig vor, da ich an meiner Position nicht unmittelbar etwas zum Umsatz des Unternehmens beitrage.

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#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10654 Beiträge, 4201x hilfreich)

Das siehst du "zu kurz".

Ich sag mal, du machst da ja "irgendwas", sonst wärst du kaum dort beschäftigt.
Wenn du "einfach so" nicht kommst, fällt das "irgendwas" weg und muss anderweitig ausgeglichen werden.

Alles was damit im Zusammenhang steht das auszugleichen, z.B. irgendwo ne teure Fachkraft "leihen", Überstunden der Kollegen etc., all das sind bezifferbare Schäden, die wenn man es richtig anstellt, von dir gefordert werden könnten.

-- Editiert von spatenklopper am 29.07.2022 16:40

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#11
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Ok ich verstehe, danke. Dann wird es wohl auf einen höchst unmotivierten und genervten Mitarbeiter hinauslaufen, der möglicherweise sogar häufig arbeitsunfähig wird, weil das Angeschrien-werden auf seine körperliche Gesundheit schlägt.

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#12
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1269 Beiträge, 211x hilfreich)

Wäre es nicht möglich, dass du deinerseits beim nächsten "angeschrien werden" fristlos kündigst? Dann wärst du raus.

Muss man sich anschreien lassen oder wäre das ein valider Grund für einen AN, fristlos zu kündigen?


-- Editiert von Schalkefan am 29.07.2022 18:06

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Muss man sich anschreien lassen oder wäre das ein valider Grund für einen AN, fristlos zu kündigen?

Wenn das regelmäßig so ist, ja dann wäre das möglich.



Zitat (von Kernell):
der möglicherweise sogar häufig arbeitsunfähig wird, weil das Angeschrien-werden auf seine körperliche Gesundheit schlägt.

Dann sollte man sich schnellstens um einen guten Arzt bemühen der diese psychischen Schäden gut dokumentiert und eventuell sogar die schnellstmögliche Kündigung aus gesundheitlichen Gründen empfiehlt?

Hat man die ganzen Vorfälle eigentlich dokumentiert?
Falls nicht, nachholen.


Mich würde das in der Situation psychisch so belasten, dass ich schon Montag gar nicht mehr arbeiten könnte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Angenommen ich kündige selbst fristlos z.B. am 30. September und der Arbeitgeber akzeptiert aber die fristlose Kündigung nicht, kann er dann trotzdem von mir Schadensersatz fordern, oder?

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#15
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Angenommen ich kündige selbst fristlos z.B. am 30. September und der Arbeitgeber akzeptiert aber die fristlose Kündigung nicht, kann er dann trotzdem von mir Schadensersatz fordern, oder?
Natürlich.

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#16
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Schadensersatz setzt voraus, dass es einen nachweislichen und bezifferbaren Schaden gibt.

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#17
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Schadensersatz setzt voraus, dass es einen nachweislichen und bezifferbaren Schaden gibt.
Der aber in diesem Fall einfach nachzuweisen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

A

Zitat (von Harry van Sell):
Dann sollte man sich schnellstens um einen guten Arzt bemühen der diese psychischen Schäden gut dokumentiert und eventuell sogar die schnellstmögliche Kündigung aus gesundheitlichen Gründen empfiehlt?

Wenn mein Hausarzt die schnellstmögliche Kündigung aus gesundheitlichen Gründen empfiehlt, komme ich damit aus dem Arbeitsvertrag auch vor Ablauf der Kündigungsfrist raus? Was genau bedarf es dafür? Reicht ein ärztliches Schreiben oder Attest oder welche Voraussetzungen gibt es da?

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
der Arbeitgeber akzeptiert aber die fristlose Kündigung nicht, kann er dann trotzdem von mir Schadensersatz fordern, oder?

Nicht "trotzdem", sondern "genau deswegen".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Wenn mein Hausarzt die schnellstmögliche Kündigung aus gesundheitlichen Gründen empfiehlt, komme ich damit aus dem Arbeitsvertrag auch vor Ablauf der Kündigungsfrist raus?

Das wäre durchaus ein guter Grund fristlos zu kündigen,.



Zitat (von Kernell):
Was genau bedarf es dafür?

Erstmal die medizinisch Begründete Feststellung, dass der Aktuelle Arbeitgeber negative Konsequenzen für Deine eigene Gesundheit hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das wäre durchaus ein guter Grund fristlos zu kündigen.

Und dann, also wenn ich die medizinische Begründung vom Arzt habe, sind Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers nicht mehr (so leicht) einklagbar bzw. wahrscheinlich?

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

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#22
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

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