Einkommen bei Kindesunterhalt

31. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
MarcoPoloFR
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 13x hilfreich)
Einkommen bei Kindesunterhalt

Hallo, m.E. wird das durchschnittliche Nettoeinkommen bei Kindesunterhalt als Durchschnitt der letzten 12 Monate berechnet oder? Wie verhält es sich, wenn dazwischen ein Jobwechsel war und das neue Einkommen höher ist?
Vielen Dank, Tom

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Man kann alle zwei Jahre um neue Auskunft bitten. Gibt es einen Titel?

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#2
 Von 
MarcoPoloFR
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 13x hilfreich)

Nein noch nicht, ist eine Erstberechnung. 4 Monate Gehalt alter Arbeitgeber, 8 Monate Gehalt neuer Arbeitgeber. Gibt es eine offizielle Regelung? Vielen Dank

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#3
 Von 
MarcoPoloFR
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 13x hilfreich)

Nein noch nicht, ist eine Erstberechnung. 4 Monate Gehalt alter Arbeitgeber, 8 Monate Gehalt neuer Arbeitgeber. Gibt es eine offizielle Regelung? Vielen Dank

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#4
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Wer berechnet?

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#5
 Von 
MarcoPoloFR
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 13x hilfreich)

Jugendamt hat berechnet, nimmt die letzten 9 Monate beim neuen Arbeitgeber und rechnet damit das Durchschnittsgehalt aus.

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#6
 Von 
MarcoPoloFR
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 13x hilfreich)

Jugendamt hat berechnet, nimmt die letzten 9 Monate beim neuen Arbeitgeber und rechnet damit das Durchschnittsgehalt aus.

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#7
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

1. Tipp: Berechnungen vom Jugendamt sind pro Kind/Mutter

2. Tipp: Bereinigungen prüfen.

3. Tipp: Vom Anwalt gegenprüfen lassen.

4. Tipp: Wenn das Jugendamt eine Beukundung wünscht, versuche mit Druck diese nur freiwillig zu unterzeichnen, wenn dieser bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres befristet ist.

Zwar hat das Kind einen Anspruch auf einen unbefristeten Titel, der vom Jugendamt wäre aber freiwillig und kann verweigert werden. Allerdings würde dann ein Gericht entscheiden müssen.

Es ist durchaus vertretbar das Durchschnittseinkommen vom neuen Einkommen zu nehmen, da es zukünftig anzunehmen ist.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von MarcoPoloFR):
m.E. wird das durchschnittliche Nettoeinkommen bei Kindesunterhalt als Durchschnitt der letzten 12 Monate berechnet oder?
mE gilt das monatliche bereinigte Nettoeinkommen als Berechnungsgrundlage.

Was hat das JA denn als Absetzung/Bereinigung eingesetzt?

Auch ohne Anwalt kann man selbst prüfen, ob der errechnete Unterhaltsbetrag korrekt ist.
x Unterhaltsrechner und Beispielrechnungen bietet dir das Internet ganz kostenlos.

Bist du nur deinem Kind unterhaltspflichtig? Oder auch deiner (Ex)Frau?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
MarcoPoloFR
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 13x hilfreich)

Danke Toxic,

Was hat es mit der Beurkundung und Befristung bis zum 18. Lebensjahr auf sich ?

Sehe ich richtig , dass Du empfiehlst, die Berechnung durch einen RA gegenprüfen zu lassen?

Das Jugendamt Freiburg will mir auch nur 150 € für berufliche Aufwendungen und 4 % für Altersvorsorge anerkennen, wobei ich höre Aufwendung habe. Hast du hiermit Erfahrung?

Vielen Dank

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von MarcoPoloFR):
wobei ich höre Aufwendung habe.
Nicht immer sind auch alle Aufwendungen, die man hat, zu berücksichtigen.
Das Jugendamt rechnet so viel wie möglich FÜR das Kind.

Es gilt:
https://www.scheidung.org/bereinigtes-nettoeinkommen/
unter
Bereinigtes Einkommen ermitteln – Welche Beträge werden angerechnet?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
MarcoPoloFR
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 13x hilfreich)

Nein nur dem Kind Unterhaltspflichtig und auch nur ein Kind.

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#12
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Für ein Kind wirst du eine Stufe höher gestuft bei der Düsseldorfer Tabelle. Nur zur Info.

Welche Aufwendungen du geltend machen kannst, liest du in den Unterhaltsleitlinien des Bundeslandes wo das Kind lebt.

Am dem 18. Lebensjahr ist auch die Mutter barunterhaltspflichtig und die Karten werden neu gemischt. Wenn dee Titel aber unbefristet ist und nicht zurück gegeben wird, kann daraus gepfändet werden und er kann nur gerichtlich geändert werden.

Unterhalt wird nicht vom Monatseinkommen sondern aus dem Durchschnitt der letzten 12 Monate zzgl. einer etwaigen Steuerrückerstattung und sonstigen Einmalzahlungen.

Ein Anwalt ist kein Muss, du kannst selber rechnen. Das kostet nichts. Wenn das Jugendamt aber deine Gegenrechnung nicht akzeptiert, bleibt ggf. spätestens dann nur der Gang zum Anwalt.

Es gibt keine Pflicht, den Titel vom Jugendamt zu unterschreiben. Was letztendlich günstiger ist, musst du abwägen.

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#13
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Den hier im Forum zu findenden Antworten sollten Sie nicht blind vertrauen. Das könnte teuer werden. Allgemein sollten Sich sich fragen, ob Sie sich lieber mit dem Jugendamt um jeden Cent streiten wollen oder ob Sie lieber das Risiko eingehen, ein paar Euro zu viel zu zahlen, dafür aber Ihre Ruhe haben und eine Menge Anwaltskosten sparen. Spätestens vor Gericht würde Anwaltszwang für Sie bestehen. Daher ist es vielleicht besser, wenn Sie vermeiden können, dass das Jugendamt vor Gericht zieht.

Offizielle Regeln gibt es nicht. Sie können nach der Düsseldorfer Tabelle suchen und nach den "Süddeutschen Leitlinien".

Wenn Sie seit längerer Zeit ein höheres Einkommen haben, dann spricht meiner Meinung nach alles dafür, auch dieses Einkommen für die Berechnung zu verwenden. Den Unterhalt sollen Sie ja in den zukünftigen Monaten zahlen. Und in diesen Monaten werden Sie ja schon das höhere Einkommen haben.

Wie alt ist das Kind? Der Mindestunterhalt liegt bei 286 bis 423 Euro.

Wie hoch ist denn Ihr Einkommen, wie viel sollen Sie laut Jugendamt zahlen und was haben SIe für Aufwendungen?

Die berufsbedingten Aufwendungen müssen Sie im Einzelnen darlegen. Sonst gibt es die Pauschale von 5% des Nettoeinkommens. Bei 150 Euro, die das Jugendamt akzeptiert, würde das einem Nettoeinkommen von 3000 Euro entsprechen. Solange Sie nicht so ein hohes Nettoeinkommen haben, akzeptieren Sie entweder die 150 Euro oder erklären dem Jugendamt genauer, welche Aufwendungen Sie haben.

Altersvorsorge kann nur bis zu 23% des Bruttoeinkommens berücksichtigt werden. Aber Sie zahlen ja schon in die Rentenversicherung ein, oder? Und Ihr Arbeitgeber tut das auch für Sie.

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#14
 Von 
MarcoPoloFR
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für Eure Antworten. Was passiert denn, wenn ich einen Unterhaltstitel unterschreibe und dann arbeitslos werde? Wird dann ab diesem Moment neu gerechnet?
Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
MarcoPoloFR
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für Eure Antworten. Was passiert denn, wenn ich einen Unterhaltstitel unterschreibe und dann arbeitslos werde? Wird dann ab diesem Moment neu gerechnet?
Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
MarcoPoloFR
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für Eure Antworten. Was passiert denn, wenn ich einen Unterhaltstitel unterschreibe und dann arbeitslos werde? Wird dann ab diesem Moment neu gerechnet?
Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
MarcoPoloFR
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für Eure Antworten. Was passiert denn, wenn ich einen Unterhaltstitel unterschreibe und dann arbeitslos werde? Wird dann ab diesem Moment neu gerechnet?
Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
smogman
Status:
Student
(2800 Beiträge, 919x hilfreich)

Bitte drück doch nur einmal auf antworten.

Zitat (von MarcoPoloFR):
Was passiert denn, wenn ich einen Unterhaltstitel unterschreibe und dann arbeitslos werde?
Solche Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten. Das kommt z.B. darauf an, warum man arbeitslos geworden ist, was man gegen die Arbeitslosigkeit unternommen hat, wie hoch das Arbeitslosengeld ist oder wie alt das Kind ist. Faktoren, die in jedem Fall unterschiedlich sein können.

Zitat (von MarcoPoloFR):
Wird dann ab diesem Moment neu gerechnet?
Man kann das verlangn und die Antwort des Gläubigers abwarten.

Grundsätzlich gilt, wenn Einigkeit besteht, kann man alles klären. Wenn keine Einigkeit besteht, benötigen beide Seiten das Gericht, um ihre Rechte durchzusetzen.

Den Titel beim Jugendamt solltest du erstellen, sobald Einigkeit über die Forderungshöhe erzielt wurde.

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