Trennungsjahr starten, Wohnungsausstattung

31. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
tolikschatz
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungsjahr starten, Wohnungsausstattung

Hallo,

wie der Titel schon sagt, beschäftigt mich folgendes. Wenn ein Ehepaar sich trennt, ist es in der Regel so, dass der Mann auszieht und die Frau mit den Kindern in der Wohnung, im Haus, verbleiben. Der Mann muss also dann per sofort Unterhalt bezahlen und hat in der Regel vermuttlich nur den Selbstbehalt. Er muss aber wahrscheinlich ja einen Haushalt komplett neu aufbauen, was sich sicherlich schwierig erweisen wird, wenn er mit Selbstbehalt auskommen muss.
Daher ist die Frage, hat er den Anspruch auf irgendwelche Leistungen, damit er seinen neuen Haushalt ausstatten kann? Ich denke mir mal, dass ein Kredit unter solchen Einkünften auch nicht gegeben sein wird.

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5668x hilfreich)

Zitat (von tolikschatz):
Wenn ein Ehepaar sich trennt, ist es in der Regel so, dass der Mann auszieht und die Frau mit den Kindern in der Wohnung, im Haus, verbleiben.
Wenn das so ist, dann haben die Ehepartner die Trennungszeit zB auch genau dafür. Um sich nämlich nicht nur sich, sondern alles zu trennen.
Nennt man Trennungsauseinandersetzung.
d.h. sehr oft ein Prozess der Hin-und Herschieberei von ---mein-dein-unser-wer kriegts-wer zahlt dafür wie viel.
Keinesfalls muss der Mann nackt die gemeinsame Unterkunft verlassen, sondern man soll das bisher gemeinsame vernünftig trennen.
Dass man dazu nicht unbedingt das Ehebett per Kreissäge oder das sprichwörtliche Betttuch halbieren muss, dürfte klar sein... geht aber auch.

Dass ein Mann nur den Selbstbehalt hat, ist nicht die Regel.
Es kommt also auf den Einzelfall an.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Jeder behält das, was er vor der Ehe angeschafft hat und kann es bei Trennung mitnehmen. Auch die Nachfolgegeräte für die Teile, die einem Partner wegen vorehelicher Anschaffung allein gehörte. Beispiel: Mann bringt Waschmaschine mit in die Ehe, die Waschmaschine wird irgendwann durch eine neue ersetzt. Auch dieses Gerät kann der Mann mitnehmen. Ausnahme: wenn es grob unbillig wäre, also etwa die Frau für die Wäsche der 3 Kleinkinder dringend eine Waschmaschine benötigt. Das, was in der Ehe angeschafft worden ist, da muss man sich einigen.

wirdwerden

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Auch dieses Gerät kann der Mann mitnehmen.

Es sei denn, sie wurde gemeinsam gekauft ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von tolikschatz):
Er muss aber wahrscheinlich ja einen Haushalt komplett neu aufbauen,

Der Mann kann sein Eigentum natürlich mitnehmen, beim Miteigentum da wird man sich einigen müssen.

Für ein paar Teller und 1-2 Bestecke wird es wohl auch noch reichen.
Kochplatten kosten 20-30 EUR, Kühlschränke um die 100 EUR - wenn man gebraucht kauft sogar noch weniger.

Den Rest kauft man sich eh später, wenn klar ist wer was bekommt.



Zitat (von tolikschatz):
hat er den Anspruch auf irgendwelche Leistungen,

Anspruch auf staatliche Leistungen haben Bedürftige - wer noch in der Lage ist Unterhalt zu leisten, ist das in der Regel nicht.

Kann sein das Caritative Organisationen andere Kriterien haben, müsste man dann vor Ort fragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
tolikschatz
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Keinesfalls muss der Mann nackt die gemeinsame Unterkunft verlassen, sondern man soll das bisher gemeinsame vernünftig trennen.
Dass man dazu nicht unbedingt das Ehebett per Kreissäge oder das sprichwörtliche Betttuch halbieren muss, dürfte klar sein...


Aber das meine ich ja. Wenn eine Ehe beginnt unnd eine gewisse Zeit andauert, wird in der Zeit z.Bsp. Ehebett angeschafft, Schrank, Waschmaschine, Küche, ect. pp.
Wenn der Mann auszieht, verbleibt es ja in der Regel. Das Bett kann man ja nicht zerschneiden)

Also muss der Mann ja sich ein Bett kaufen, Schrank, Kücche, Waschmaschine usw. Das sind ja Kostenposten, die sind ja erstmal nicht gedeckt. Der Mann muss dafür Geld aufbringen.

Was den Selbstbehalt angeht, wenn die Ehefrau nicht arbeitet, weil es nicht nötig war und die Kinder zu klein sind, wird laut den Rechnern im Internet eigentlich fast alles bis runter auf den Selbstbehalt abgezogen.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich weiß nicht, wieso man davon ausgeht, dass der Mann gar nichts in die Ehe mit rein gebracht hat. Er wird vorher ja wohl kaum unter einer Brücke gehaust haben. Wenn dem allerdings so war, dann hat er halt Pech gehabt. Ist er in die Wohnung der Frau mit nichts eingezogen, dann bleibt auch alles da. Was gemeinsam angeschafft wurde, das muss eben aufgeteilt werden. Und den Rest haben die Ehepartner (jeder für sich) dann wieder aufzustocken.

wirdwerden

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#7
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von tolikschatz):
Also muss der Mann ja sich ein Bett kaufen, Schrank, Kücche, Waschmaschine usw. Das sind ja Kostenposten, die sind ja erstmal nicht gedeckt. Der Mann muss dafür Geld aufbringen.


Manchmal werden auch möblierte Wohnungen vermietet, Einbauküche ist auch öfters schon vorhanden, man braucht nicht sofort alles, Waschmaschine kann man sich zusammensparen und Waschsalon bis dahin nutzen oder viele vermieten mit vorhandener Waschküche etc.

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#8
 Von 
tolikschatz
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Manchmal werden auch möblierte Wohnungen vermietet, Einbauküche ist auch öfters schon vorhanden, man braucht nicht sofort alles, Waschmaschine kann man sich zusammensparen und Waschsalon bis dahin nutzen oder viele vermieten mit vorhandener Waschküche etc.


Das ist mir bewusst. Die Frage bleibt aber trotzdem wie das geregelt wird. Es muss doch trotzdedm eine Rechtslage geben, wie das funktioniert. Ich wohne z. Bsp. auf dem Land. dder nächste Waschsaln ist 25 km entfernt. Wenn jetzt mein NAchbar sich trennt und zwei Häuser weiter eine Wohnung anmietet, die leer ist. kann glaube ich kaum jemnad sage, der soll 50 km einmal die Woche fahren um siene Sachen zu waschen

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von tolikschatz):
Also muss der Mann ja sich ein Bett kaufen, Schrank, Kücche, Waschmaschine usw.

Nö. muss er nicht.

Statt Bett hat man anfangs halt eine Matratze auf dem Boden - die kann man oft sogar aus dem Ehebett mitnehmen.

Küche ist was nettes, an Anfang hat man dann halt erst mal nur eine Kochplatte

Schrank braucht man auch nicht wirklich. Da muss man halt kreativ sein, erst mal alles in Koffer / Umzugskartons verstauen.

Waschmaschine ist auch nicht nötig, die paar Sachen kann man auch per Hand waschen oder ins Waschcenter gehen.



Zitat (von tolikschatz):
kann glaube ich kaum jemnad sage, der soll 50 km einmal die Woche fahren um siene Sachen zu waschen

Ja, dann muss er halt per Hand waschen.



Zitat (von tolikschatz):
Das sind ja Kostenposten, die sind ja erstmal nicht gedeckt. Der Mann muss dafür Geld aufbringen.

Richtig, er muss das das Geld dafür aufbringen, nicht andere.
Wenn keines da ist, muss er schauen, wie das mit vorhanden Mitteln organisiert oder einen besser bezahlten Job annehmen.




-- Editiert von Harry van Sell am 31.07.2022 17:39

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
tolikschatz
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Richtig, er muss das das Geld dafür aufbringen, nicht andere.
Wenn keines da ist, muss er schauen, wie das mit vorhanden Mitteln organisiert oder einen besser bezahlten Job annehmen.

Dass das die gängige Meinung ist, ist mir durchaus bewusst.

Wenn der Mann sich kündigen lässt, zahlt er nichtmal Unterhalt und bekommt Ausstattung vom Amt. Wo ist denn da der Sinn?
Aber gut, danke für die Antworten.

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5668x hilfreich)

Zitat (von tolikschatz):
Das Bett kann man ja nicht zerschneiden)
Das meinst du.
Gern nochmal: Bevor die Scheidung vom Gericht ausgesprochen wird, gibt es die Trennungszeit. In dieser soll sich ein Ehepaar über die Aufteilung von Hab und Gut einig werden. Das passiert bei fast jedem Paar irgendwie anders.
Zitat (von tolikschatz):
Der Mann muss dafür Geld aufbringen.
Der Mann sollte darüber mit seiner Frau verhandeln. zB Gib du mir das Bett, dafür bekommst du die Bohrmaschine...etc. :grins:

Die Rechtslage sagt nicht, dass die Frau ihm x € für eine neue Wohnungsausstattung geben muss... und sie müsse den ollen Schrott behalten.

Zitat (von tolikschatz):
jemnad sage, der soll 50 km einmal die Woche fahren um siene Sachen zu waschen
Nö. Der kann mit seiner Frau ausmachen, dass er noch 1x pro Woche zu ihr zum Waschen kommen kann, wenn sie die WaMa behalten will. NOCH sind sie verheiratet.
Zitat (von tolikschatz):
Wenn jetzt mein NAchbar sich trennt
Dann kannst DU ihm anbieten, dass er bei dir 1x pro Woche wäscht. :wink:

Merke: Es ist Sache der Eheleute, wie sie *auseinanderkommen*.
Zitat (von tolikschatz):
Was den Selbstbehalt angeht,
Echt? Hast du mal ein Beispiel (evtl. von deinem Nachbarn)?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Für mich sind die sozialen Kaufhäuser immer wieder wahre Fundgruben für hochwertige Möbel, jedenfalls für einen guten Start, wenn man gar nichts hat. Auch die Aushänge in den Supermärkten sind wahre Fundgruben. Also, da geht ganz viel ganz preiswert, wenn man flexibel ist. Meine Güte, man hat doch als man zu Hause auszog, auch nicht mit was weiß ich auf hohem Niveau angefangen, oder? Diese Anspruchshaltung verstehe ich nicht so ganz.

wirdwerden

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von tolikschatz):
Dass das die gängige Meinung ist, ist mir durchaus bewusst.

Nö, das ist die Rechtslage.



Zitat (von tolikschatz):
Wenn der Mann sich kündigen lässt, zahlt er nichtmal Unterhalt und bekommt Ausstattung vom Amt.

Das hingegen ist überhaupt nicht die Rechtslage.

Wenn er sich kündigen lässt bekommt er in der Regel ALG I - eventuell zahlt er dann keinen Unterhalt mehr, wenn es gering genug ist, aber Ausstattung vom Amt bekommt er immer noch nicht.
Selbst wenn er ALG II bekäme, würde das Amt erst mal wissen wollen, was er denn hat bzw. ihm aus der ehelichen Wohnung zusteht bevor es Ausstattung genehmigt.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5668x hilfreich)

Zitat (von tolikschatz):
Wo ist denn da der Sinn?
Ich hab mir doch gleich gedacht, dass DAS deine eigentliche Frage ist. :augenroll:
Zitat (von tolikschatz):
Wenn der Mann sich kündigen lässt, zahlt er nichtmal Unterhalt und bekommt Ausstattung vom Amt.
Nö. Und Nö.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
tolikschatz
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich hab mir doch gleich gedacht, dass DAS deine eigentliche Frage ist.


Nein, ist es nicht. Der Hintergrund ist der Frage sind zwei folgende Tatsachen:
Ich habe einer Bekannten bei der Steuererklärung geholfen, sie lebt getrennt. Ihr Mann hat ihr ja nach dem Auszug Unterhalt gezahlt. Die Höhe kenne ich zwar nicht, aber sie hat trotzdem Geld vom Sozialamt bekommen zusätzlich. Da taucht natürlich die Frage auf, wenn sie im Haus bleibt und alles behalten hat und dazu noch zu dem Unterhalt Geld vom Staat bekommen hat, warum dann ihr Mann komplett nackt auszieht und sich alles selbst neu beschaffen muss. Egal ob Gebraucht oder Neu. Er muss ja alles beschaffen, sie nicht.
Und wenn man im Internet liest, wie das ist mit dem Selbstbehalt, wenn die Miete teuerer ist, als veranschlagt, kommt die Aussage, der Mann muss dann eben Wohngeld beantragen.
Einfach aus diesen beiden Sachen kommt dann die natürliche Frage, wieso der Ausziehende Partner so auf die Fresse bekommt und der bleibende nicht. Oder ob es da eine rechtliche Regelung gibt, von der viele nix wissen. Schließlich darfst du auch Kosten für deinen Arbeitsweg behalten und hast somit mehr als den Selbstbehalt zu Verfügung. Aber eben die Fahrtkosten.

Zitat (von Anami):
Echt? Hast du mal ein Beispiel (evtl. von deinem Nachbarn)?


Nimm doch einfach ein Rechner im Netz und trage Gehalt von 2400 ein. Dazu 2 Kinder und Ehefrau, die kein Einkommen hat. Du bekommst als Ergebniss 1160 Selbstbehalt. Nur wenn dein Gehalt in der Steuerklasse 1 sich über 2500 nach oben bewegt, bleibt dir etwas mehr und mehr übrig. Und es gibt ja zig tausende Familien, wo der Mann 2000 Netto verdient mit der Steuerklasse 3. Also kann man es doch runter brechen. Mein Cousin hat als Maler einen Gehalt von knapp 2000 Netto mit Klasse 1 und ist geschieden. Der hat mir auch gesagt, dass er etwas über 1000 übrig hatte in der Scheidung. Jetzt hat er sogar Privatinsolvenz am laufen, weil es dort wohl mehr Geld übrig bleibt. In wie weit das stimmt, weiß ich nicht, hat auch mit dieser Frage nix zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Er muss doch nicht alles zurück lassen. Und ein Riesenhaus wird das auch nicht sein, was sie da hat, die Kosten werden nach sechs Monaten nur sehr eingeschränkt vom Staat übernommen. Und, das was der Mann zahlt, das geht voll in die Berechnung ein. Sie lebt also nicht in Saus und Braus auf Kosten des Mannes, wirklich nicht.

Wenn eine funktionierende Wirtschaftseinheit in zwei aufgeteilt wird, dann muss sich in der Regel jeder gewaltig einschränken. Und ein Teil dieser Einschränkung ist eben die Aufteilung des gemeinsam erworbenen Hab und Gut, und die Neuanschaffung bzw. Ergänzung, soweit erforderlich. Das gilt für beide Partner. Und der Staat ist nicht für jedes private Scheitern heranzuziehen bzw. verantwortlich.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von tolikschatz):
Da taucht natürlich die Frage auf, ... warum dann ihr Mann komplett nackt auszieht und sich alles selbst neu beschaffen muss.

Das sollte man dann den Mann fragen, weshalb er das so gemacht hat.

Eventuell freiwillig, eventuell kannte er seine Rechte nicht, vielleicht hat er nichts mit in die Ehe gebracht, eventuell hatte die Frau die besseren Anwälte, eventuell ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5668x hilfreich)

Zitat (von tolikschatz):
Die Höhe kenne ich zwar nicht, aber sie hat trotzdem Geld vom Sozialamt bekommen zusätzlich.
Vom Sozialamt? Dann war der Unterhalt nicht bedarfsdeckend. Geht ja auch nicht bei 2400,- brutto und 2 Kindern. Und die Frau ist nicht erwerbsfähig, da siehts sowieso langfristig schlecht aus.
Zitat (von tolikschatz):
Er muss ja alles beschaffen, sie nicht.
Du hast vergessen, dass er sehr wohl während der Trennungszeit mit seiner Frau vereinbaren konnte, wer was bekommt/behält/mitnimmt...Hat er wohl nicht gemacht oder seine Frau war zäher... so ist das dann manchmal. Dazu gibt es keine (unbekannte) Rechtslage. Und auch keine Ungerechtigkeit.

Der Mann muss auch kein Wohngeld beantragen, aber er könnte. Das geht dann meist an den Vermieter. Ist ja Mietzuschuss. Davon hat er nicht --mehr-- für sich.
Die Fahrtkosten? Die gibt er ja mind. für Tickets oder Sprit wieder aus. Davon hat er für sich auch nicht ---mehr--.

Ich brauche nichts rechnen und der Selbstbehalt ist für alle erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen gleich. Es gibt auch welche, die gehen ohne alles von dannen, haben 2 Kinder und verdienen >6.000,-.
Da sieht das mit dem Wohngeld und Selbstbehalt bei Unterhalt ziemlich anders aus. Verstehst du, was ich meine?

Was bleibt? Trennung und Scheidung will gelernt, zumindest gelesen sein. Die Trennung dauert lange, die Scheidung geht ganz flott. Warum ist das wohl so?
Jeder kann ---vorbeugen---.

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