Korrektur Nebenkostenabrechnung 2020

1. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.03.2024 09:06:23
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Korrektur Nebenkostenabrechnung 2020

Hallo Forum,

der Vermieter hat Mitte 2020 eine neue Heizung einbauen lassen.

Alt: ÖLheizung
Neu: Gasheizung

Bei der Abrechnung 2020 kam es wohl, bedingt durch den Heizungstausch, zu einem Fehler bei der Messcontrollgesellschaft.

Demnach war die Abrechnung, welche wir 2021 erhalten haben, falsch.

Im März 2022 erhielten wir die Korrektur für 2020 und sollen nun 100€ noch nachzahlen.

Müssen wir das?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Schau dir § 556 BGB an. Wenn das Kalenderjahr 2020 gemeint ist, so ist eine nachträgliche Änderung jetzt nur dann möglich, wenn der Vermieter den Fehler nicht zu vertreten hat und dann sehr zügig die geänderte Abrechnung gesendet hat.

In aller Regel hat der Vermieter aber so einen Fehler zu vertreten. Denn es kommt nicht darauf an, ob er persönlich einen Fehler gemacht hat. Wenn er einen Abrechnungsdienst beauftragt und dieser macht den Fehler, dann muss trotzdem der Vermieter gerade stehen. Er kann dann natürlich versuchen, beim Abrechnungsdienst Schadensersatz zu erhalten. Für den Mieter ist das jedoch irrelevant. Der Vermieter hat Fehler von sich und den von ihm beauftragten Firmen zu vertreten.

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