Ehenamen nachträglich bestimmen

1. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Vurek
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehenamen nachträglich bestimmen

Hallo, weiß jemand wie das läuft wenn man bei der Eheschließung keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt hat und Frau und Mann ihren Namen behalten habeb. Wie wirkt sich das auf die Kinder wenn man gemeinsame hat?

Bestimmt man später doch noch einen gemeinsamen Ehenamen, kann der Nachname der Kinder dann geändert werden?

Also angenommenen die Kinder tragen den Nachnamen vom Mann. Später wird der Name der Frau als gemeinsamer Ehename bestimmt. Ändert sich dann auch der Name der Kinder? Gibt es eine Frist hierfür?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von Vurek):
Wie wirkt sich das auf die Kinder wenn man gemeinsame hat?
Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht ihnen die Sorge gemeinsam zu, so bestimmen sie durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den Namen, den der Vater oder die Mutter zur Zeit der Erklärung führt, zum Geburtsnamen des Kindes.

Zitat (von Vurek):
Bestimmt man später doch noch einen gemeinsamen Ehenamen, kann der Nachname der Kinder dann geändert werden?
Ja.

Zitat (von Vurek):
Gibt es eine Frist hierfür?
Nein. Bei Kindern unter 5 ist es ein Automatismus. Kinder ab 5 Jahren müssen sich der Namensänderung per Erklärung gegenüber dem Standesamt anschließen. Je nach exaktem Alter, muss diese Erklärung der gesetzliche Vertreter des Kindes abgeben oder der Erklärung des Kindes zustimmen.

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#2
 Von 
Vurek
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, Danke für die Antwort. Wird dann der Ehename den man gemeinsam bestimmt auch gleichzeitig neuer Geburtsname des Kindes?

Angenommen das Kind trägt den Geburtsnamen des Vaters. Der Geburtsname der Mutter wird aber nachträglich zum gemeinsamen Ehenamen bestimmt. Ändert sich dann auch der Geburtsname vom Kind oder lediglich der Familienname?

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#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Beim Kind ändert sich immer der Geburtsname.

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#4
 Von 
Vurek
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Und warum? Das heißt wenn ein Ehenameb festgelegt wird der nicht Geburtsname des Kindes ist, kann das Kind nie mehr zu seinem früheren Geburtsnamen wechseln?

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat (von Vurek):
Das heißt wenn ein Ehename festgelegt wird der nicht Geburtsname des Kindes ist, kann das Kind nie mehr zu seinem früheren Geburtsnamen wechseln?

Richtig.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
Vurek
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, Ich hätte dazu noch mal eine Frage:

Die Eltern sind verheiratet, führen aber keinem gemeinsamen Ehenamen. Jetzt bekommt das Paar ein Kind und sie wählen für das Kind den Geburtsnamen des Vaters aus. Ist es dann noch möglich den Geburtsnamen des Kindes nachträglich zu ändern beim Standesamt? Kann man z.B. auch noch Jahre später einen gemeinsamen Ehenamen beantragten? Also das dann der Geburtsname der Mutter nachträglich zum Ehenamen bestimmt wird, ist es dann möglich den Geburtsnamen des Kindes ebenfalls zu ändern und somit nicht mehr den Geburtsnamen des Vaters trägt sondern den der Mutter?

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Ja, das ist möglich. Das ist die sogenannte Einbenennung.
Wenn das Kind nicht mehr ganz klein ist, muss das Kind mit der Einbenennung einverstanden sein. Und ganz wichtig: Die Namensänderung der Kindes kann nicht rückgängig gemacht werden, auch nicht wenn sich die Eltern scheiden lassen. Eine Rückkehr zum ursprünglichen Geburtsnamen ist unmöglich. Das Kind behält den Ehenamen, auch wenn die Ehe scheitert.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Das ist die sogenannte Einbenennung.
Die Einbenennung (§ 1618 BGB) gibt es nur bei einem Nicht-Elternteil. Für den hier gefragten Fall ist die Änderung nach § 1617c BGB aber auch möglich.

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