Mahnbescheid trotz bezahlter Rechnung vor über einem Jahr

1. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
go613757-4
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid trotz bezahlter Rechnung vor über einem Jahr

Hallo,

ich habe letzten Freitag Post von einem Amtsgericht bekommen, einen Mahnbescheid für eine offene Rechnung bei einem Inkassounternehmen. Die besagte Rechnung wurde allerdings bereits vor über einem Jahr im März 2021 bezahlt. Ebenfalls hatte ich um eine Bestätigung des Zahlungseinganges gefragt. Nach mehreren Monaten ohne Antwort aber mit weiterhin eintreffenden und steigenden Mahnungen hatte ich im Dezember 2021 noch einmal eine Email mit Screenshot der geleisteten Überweisung an die Firma geschickt und um eine Antwort gebeten.
Bisher kam allerdings keine und letzte Woche flattert ein Mahnbescheid in meinen Briefkasten - die ursprüngliche Rechnung von ca. 80€ ist nun auf fast 200€ gestiegen.

Was muss ich hier tun? Ich habe die Rechnung bereits vor 1 1/2 Jahren bezahlt und Kontaktversuche eingeleitet.
Muss ich ausschließlich dem Mahnbescheid widersprechen und es an das zuständige Amtsgericht schicken?

Ein Rat wäre hier sehr hilfreich - vielen Dank im Voraus!

Mfg

-Ven

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Zitat (von go613757-4):
Muss ich ausschließlich dem Mahnbescheid widersprechen und es an das zuständige Amtsgericht schicken?

Ja. Ich würde den WI allerdings per Einschreiben ans AG schicken.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119621 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von go613757-4):
Muss ich ausschließlich dem Mahnbescheid widersprechen und es an das zuständige Amtsgericht schicken?

Nö, das ist kein "muss" sondern freiwillig. Es wäre unter den Umständen aber sehr ratsam das zu machen.



Zitat (von go613757-4):
Ebenfalls hatte ich um eine Bestätigung des Zahlungseinganges gefragt.

Bei wem konkret? Bei deiner Bank? Da nützt eine Anfrage nicht viel, da muss man einen Auftrag erteilen, einen Nachforschungsauftrag um genau zu sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go613757-4
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Bei wem konkret? Bei deiner Bank? Da nützt eine Anfrage nicht viel, da muss man einen Auftrag erteilen, einen Nachforschungsauftrag um genau zu sein.


Beim Inkassounternehmen, welches die Forderung der Firma vertritt, die auf ihr Geld gewartet hatten.
Bei denen hatte ich nachgefragt, ob das Geld eingegangen ist, allerdings nie eine Antwort erhalten.

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, das ist kein "muss" sondern freiwillig. Es wäre unter den Umständen aber sehr ratsam das zu machen.


Dann schicke ich das Ganze mal per Einwurf einschreiben raus. Vielen Dank für die Antworten an euch beide!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119621 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von go613757-4):
Beim Inkassounternehmen, welches die Forderung der Firma vertritt, die auf ihr Geld gewartet hatten.

Die müssen nicht antworten.

Da man offenbar gar keinen Zahlungnachweis hat, sollte man sich den eventuell erst mal vor einem Widerspruch besorgen?
Keine Ahnung wie schnell Deine Bank damit ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von go613757-4):
Die besagte Rechnung wurde allerdings bereits vor über einem Jahr im März 2021 bezahlt
Und dafür hast Du einen Nachweis? Korrekte Bankverbindung? Korrekter Verwendungszweck? Keine Rückbuchung auf Dein Konto erfolgt?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.007 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen