Hallo,
ich habe einige Fragen und ich hoffe ihr könnt mir dazu helfen. Meine Schwester und ich haben einen Hof geerbt. Das Anwesen ist schon sehr lange in Besitz unserer Familie. (nun 3. Generation) Wir möchten nun aber verkaufen. Uns ist klar, dass erst einmal die Erbschaftssteuer anfällt. (die genaue Erbschaftssteuer ist von der Verkehrswertermittlung zu errechnen..) Spekulationssteuer können wir als Erben auch ausschließen. Grunderwerbssteuer ist prinzipiell auf den Käufer umzulegen!? Kann mir dazu jemand was sagen?
Nun aber zu meiner eigentlichen Frage:
Wenn ich diese Erbschaftssteuer mit meiner Schwester bezahlt habe, fallen dann nochmal Steuern beim Verkauf eines Ackers z.B. an?
Liebe Grüße Julia
-- Editiert von Juli123123 am 01.08.2022 19:54
-- Editiert von Moderator topic am 01.08.2022 20:13
-- Thema wurde verschoben am 01.08.2022 20:13
Erbengemeinschaft möchte landwirtschaftlichen Besitz verkaufen
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?

Wurde der landwirtschaftliche Betrieb im einkommensteuerrechtlicgen Sinn aufgegeben?
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ZitatWurde der landwirtschaftliche Betrieb im einkommensteuerrechtlicgen Sinn aufgegeben? :
Das weiss ich nicht genau, meines Wissens wurde der Betrieb aus gesundheitlichen Gründen schon vor Jahren abgemeldet. (Wie kann ich das rausfinden?) Achja, der Acker ist verpachtet an den Käufer, falls das auch damit zutun hat.
Danke vielmals!!
Gruß Juli
-- Editiert von Juli123123 am 01.08.2022 23:08
-- Editiert von Juli123123 am 01.08.2022 23:09
Ich vermute, dass die Betriebsaufgabe nicht eine Betriebsaufgabe im steuerrechtlichen Sinn war. Das scheuen Betriebsinhaber, das eine Betriebsaufgabe im steuerrechtlichen Sinn hohe Einkommensteuern auslösen.
Daher dürfte es sich bei den zu verkaufenden Flächen um Betriebsvermögen handeln. Die Veräußerung von Betriebsvermögen unterliegt in vollem Umfang der Einkommensteuer.
das würde dann konkret bedeuten, ca die hälfte vom Besitz an den tollen Staat abzutreten?
-- Editiert von Juli123123 am 02.08.2022 06:36
Landwirtschaftliche Flächen im Privatvermögen sind eher die Ausnahme. Also müssten die Einnahmen dann versteuert werden.
Ein ersten Hinweis ist die Einkommensteuererklärung des Erblassers. Oft wurden die Pachteinnahmen (richtigerweise, weil ruhender Betrieb) als Einfünfte aus Land- und Forstwirtschaft versteuert. Aber selbs wenn Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erklärt wurden hat man meistens keine wirksame Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt erklärt.
Ich empfehle in jedem Fall vor Verkauf einen Gang zum Steuerberater. Am besten einen, der mehr als einen Landwirt berät.
Zitat:das würde dann konkret bedeuten, ca die hälfte vom Besitz an den tollen Staat abzutreten?
Nein. Einnahmen sind zu versteuern, ABER Anschaffungskosten können gegengerechnet werden. Entweder tatsächliche Kaufkosten der Vorfahren (wenn nach 1970 gekauft) ODER ein fiktiver Buchwert nach § 55 EStG. Dieser beträgt (stark vereinfacht) ca. 1-3 € je qm.
danke euch zwei, hat mir sehr weitergeholfen. Sonnige Grüße Julia
ZitatSpekulationssteuer können wir als Erben auch ausschließen :
Auch bei einer wirksamen, aber dem FA nicht gemeldeten Betriebsaufgabe kann die Sache für die Erben teuer werden!ZitatDas weiss ich nicht genau, meines Wissens wurde der Betrieb aus gesundheitlichen Gründen schon vor Jahren abgemeldet. :
§23 Abs.1 S.2 EStG, BFH vom 06.12.2021, AZ.: IX R 3/21
taxpert
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