Hallo, ich habe eine Frage.
Meine erwachsene Tochter (ALG II) wohnt seit über 10 Jahren bei uns im Haus in einer eigenen Wohnung. Mein Ex-Mann und ich haben damals einen Mietvertrag aus dem Internet als Vorlage genommen, alles nicht sehr professionell. Das Jobcenter hat immer einen Teil der geringen Miete übernommen, nach Abzug der Erwerbsminderungsrente. Durch die kommende Steigerung der Energiekosten würden wir den Mietvertrag jedoch anpassen wollen.
Im Augenblick zahlt sind nur 68 € Nebenkosten, das Amt rechnet da laut unserer Tochter seit Jahren 8 € für Nebenkosten und 60 € für Heizkosten in den Bewilligungsbescheiden ab.
In unserem gemeinsamen Mietvertrag steht dazu:
Zitat:"Zusätzlich zur Miete zahlt der Mieter
1. für Heizung, Warmwasser, für Wasserversorgung, Entwässerung, Müllabfuhr, Steuern etc.
Ist ein Pauschalbetrag vereinbart, erfolgt keine Nachforderung."
Ist die Berechnung des Jobcenters rechtlich in Ordnung? Können wir den Mietvertrag ggf. anpassen, damit unsere Tochter nicht nur die feste, unveränderbare Pauschale erhält, sondern zumindest ein Teil der tatsächlichen Heizkosten im kommenden Winter auch berücksichtigt werden?