Hallo,
ich bin selbstständiger Monteur und bei Jobs meistens für mehrere Tage bis Wochen unterwegs. Bislang habe ich Fahrtkosten nur in der Steuererklärung mit 0,30€/km angegeben, wenn ich mit dem eigenen Auto gefahren bin. Nun habe ich mehrfach gehört, dass dies auch möglich sei, wenn ich mit Kolleg*innen eine Fahrgemeinschaft bilde. Leider finde ich über den speziellen Fall "Fahrgemeinschaften als Selbstständige" kaum Informationen.
- kann ich auch als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft Fahrtkosten geltend machen?
-- wenn ja, auch in Fällen, wo ich mich nicht an den tatsächlichen Kosten beteilige?
-- wenn ja, gelten hier konstant 0,30€/km oder gilt ab dem 21. km 0,38€?
Grüße
-- Editiert von lagoa am 02.08.2022 17:07
Fahrtkosten als Selstständige*r in Fahrgemeinschaften
2. August 2022
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Frage vom 2. August 2022 | 17:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrtkosten als Selstständige*r in Fahrgemeinschaften
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#1
Antwort vom 2. August 2022 | 18:10
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Da hat man wohl was falsches gehört.ZitatNun habe ich mehrfach gehört, dass dies auch möglich sei, wenn ich mit Kolleg*innen eine Fahrgemeinschaft bilde. :
#2
Antwort vom 2. August 2022 | 23:29
Von
Status: Unbeschreiblich (47632 Beiträge, 16837x hilfreich)
Die Fahrtkosten bei Monteuren sind Reisekosten. Da geht das nicht.
Die Pendlerpauschale zu einem festen Arbeitsplatz kann man dagegen auch als Beifahrer in einer Fahrgemeinschaft angeben.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 2. August 2022 | 23:30
Von
Status: Master (4895 Beiträge, 1177x hilfreich)
Nur bei Fahrten zur zwischen Wohnung und Betriebsstätte ist das Beförderungsmittel irrelevant. Allerdings ist da auch nur die EINFACHE Entfernung maßgeblich.
#4
Antwort vom 2. August 2022 | 23:33
Von
Status: Philosoph (13742 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Natürlich.Zitat:- kann ich auch als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft Fahrtkosten geltend machen?
Dann natürlich nicht.Zitat:-- wenn ja, auch in Fällen, wo ich mich nicht an den tatsächlichen Kosten beteilige?
Absetzen kannst du grundsätzlich nur wirkliche Kosten (die Entfernungspauschale für Arbeitnehmer ist da eine große Ausnahme). Auch die 30 Cent sind wirkliche Kosten, die nur der Einfachheit halber pauschal angesetzt werden können. Aber eben nur von dem der die aufwändig zu ermittelnden Kosten hatte, also nicht von dir (deine Kosten stehen ja fest, eben das was du dem Fahrer zahlst).
Stefan
#5
Antwort vom 3. August 2022 | 07:48
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Der TE ist aber selbstständig tätig ... damit wäre dann aich die Rückfahrt relevant.ZitatNur bei Fahrten zur zwischen Wohnung und Betriebsstätte ist das Beförderungsmittel irrelevant. Allerdings ist da auch nur die EINFACHE Entfernung maßgeblich. :
#6
Antwort vom 3. August 2022 | 09:28
Von
Status: Master (4895 Beiträge, 1177x hilfreich)
§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 i. V. m. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Sätze 4 bis 6 EStG.
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