Fahrtkosten als Selstständige*r in Fahrgemeinschaften

2. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
lagoa
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrtkosten als Selstständige*r in Fahrgemeinschaften

Hallo,

ich bin selbstständiger Monteur und bei Jobs meistens für mehrere Tage bis Wochen unterwegs. Bislang habe ich Fahrtkosten nur in der Steuererklärung mit 0,30€/km angegeben, wenn ich mit dem eigenen Auto gefahren bin. Nun habe ich mehrfach gehört, dass dies auch möglich sei, wenn ich mit Kolleg*innen eine Fahrgemeinschaft bilde. Leider finde ich über den speziellen Fall "Fahrgemeinschaften als Selbstständige" kaum Informationen.

- kann ich auch als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft Fahrtkosten geltend machen?
-- wenn ja, auch in Fällen, wo ich mich nicht an den tatsächlichen Kosten beteilige?
-- wenn ja, gelten hier konstant 0,30€/km oder gilt ab dem 21. km 0,38€?

Grüße

-- Editiert von lagoa am 02.08.2022 17:07

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von lagoa):
Nun habe ich mehrfach gehört, dass dies auch möglich sei, wenn ich mit Kolleg*innen eine Fahrgemeinschaft bilde.
Da hat man wohl was falsches gehört.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Die Fahrtkosten bei Monteuren sind Reisekosten. Da geht das nicht.

Die Pendlerpauschale zu einem festen Arbeitsplatz kann man dagegen auch als Beifahrer in einer Fahrgemeinschaft angeben.

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

Nur bei Fahrten zur zwischen Wohnung und Betriebsstätte ist das Beförderungsmittel irrelevant. Allerdings ist da auch nur die EINFACHE Entfernung maßgeblich.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
- kann ich auch als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft Fahrtkosten geltend machen?
Natürlich.

Zitat:
-- wenn ja, auch in Fällen, wo ich mich nicht an den tatsächlichen Kosten beteilige?
Dann natürlich nicht.

Absetzen kannst du grundsätzlich nur wirkliche Kosten (die Entfernungspauschale für Arbeitnehmer ist da eine große Ausnahme). Auch die 30 Cent sind wirkliche Kosten, die nur der Einfachheit halber pauschal angesetzt werden können. Aber eben nur von dem der die aufwändig zu ermittelnden Kosten hatte, also nicht von dir (deine Kosten stehen ja fest, eben das was du dem Fahrer zahlst).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Nur bei Fahrten zur zwischen Wohnung und Betriebsstätte ist das Beförderungsmittel irrelevant. Allerdings ist da auch nur die EINFACHE Entfernung maßgeblich.
Der TE ist aber selbstständig tätig ... damit wäre dann aich die Rückfahrt relevant.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 i. V. m. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Sätze 4 bis 6 EStG.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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