Hallo,
mein Chef versuch mich derzeit mit allen Mitteln zu Kündigen.
Ich habe am Donnerstag Corona bekommen und wurde vom Arzt Krankgeschrieben (habe dann direkt in der Firma Bescheid gesagt).
Die AUB habe ich morgens am Folgetag (Freitag) direkt in den Briefkasten geworfen.
Heute kam dann eine Abmahnung, dass die AUB "angeblich" erst am Dienstag zugestellt worden sei.
Angeblich sei der Poststempel auf dem Brief von Sonntag gewesen.
Mal abgesehen, dass das verhalten von meinem AG echt als armselig zu bezeichnen ist, wollte ich fragen wie die Rechtliche Lage jetzt aussieht?
Abmahnung - AUB angeblich verspätet zugestellt?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Kann ja sein; ggf hast Du am Freitag den Brief nach der Leerung eingeworfen und der Kasten wurde erst Sa oder So. geleert. Oder der Postbote war krank und der Kasten wurde gar nicht geleert.
Du hast Deine Pflicht getan und Dich krank gemeldet. Mehr als einen Gang zum Briefkasten kann der AG wohl nicht erwarten (streng genommen war schon das ein Verstoß gegen Deine Quarantäne, wenn Du selbst zum Briefkasten gegangen bist).
IMHO ist also die Abmahnung haltlos; dagegen vorgehen bringt aber erst bei Kündigung was.
Zitatwollte ich fragen wie die Rechtliche Lage jetzt aussieht? :
Wenn Diene Pflicht darin besteht, das die AUB am Tag X dort zu sein hat und diese dann erst am Tag Y dort ist, hast Du Deine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.
Die Wahl des ungeeigneten Beförderungsweges ist alleine Dein Problem.
Also wäre die Abmahnung aus diesem Grunde rechtens.
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Zitat... Abmahnung, dass die AUB "angeblich" erst am Dienstag zugestellt worden sei. :
Postlaufwege und -zeiten sind nicht sicher zu kalkulieren; ich erlebe es hier, dass Briefe innerhalb der Stadt länger benötigen als von außerhalb.
Formal ist dein AG also im Recht - du solltest Wiederholung vermeiden.
Was steht zur Vorlage einer AU-B in deinem Arbeitsvertrag?Zitatwie die Rechtliche Lage jetzt aussieht? :
Wie denn?Zitat(habe dann direkt in der Firma Bescheid gesagt). :
ZitatPostlaufwege und -zeiten sind nicht sicher zu kalkulieren; ich erlebe es hier, dass Briefe innerhalb der Stadt länger benötigen als von außerhalb. :
Formal ist dein AG also im Recht - du solltest Wiederholung vermeiden.
Ist das denn hier so?
Weil mit der Covid Diagnose scheidet das persönliche Vorbeibringen ja nun aus. Selbst der Gang zum Briefkasten ist dem Arbeitnehmer in diesem Fall eigentlich nicht zumutbar und auch nicht erlaubt (Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz).
Ich kann mir gut vorstellen, dass unter diesen Umständen ein Arbeitsgericht diese Abmahnung als unberechtigt ansieht und verwirft.
ZitatZitat (von Matrix84): :
wie die Rechtliche Lage jetzt aussieht?
Was steht zur Vorlage einer AU-B in deinem Arbeitsvertrag?
Im Arbeitsvertrag ist nichts festgeschrieben.
ZitatZitat (von Matrix84): :
(habe dann direkt in der Firma Bescheid gesagt).
Wie denn?
Telefonisch welches ich auch schriftlich habe.
ZitatWeil mit der Covid Diagnose scheidet das persönliche Vorbeibringen ja nun aus. Selbst der Gang zum Briefkasten ist dem Arbeitnehmer in diesem Fall eigentlich nicht zumutbar und auch nicht erlaubt (Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz). :
Sehe ich genau so, es gilt ja Kontakt verbot, ich hoffe jedoch auch der Richter.
Seltsam ist jedoch die Aussage das der Brief am Sonntag gestempelt sei, da an diesen Tagen die Post aber geschlossen hat ist diese Angabe jedoch fragwürdig.
Aber umgedreht würde es ja heißen, das er ja dann definitiv am Montag zugestellt wurde.
Welcher Richter? Was steht denn in der Abmahnung als Konsequenz, wenn DAS nochmal passiert?Zitatich hoffe jedoch auch der Richter. :
ZitatSeltsam ist jedoch die Aussage das der Brief am Sonntag gestempelt sei, da an diesen Tagen die Post aber geschlossen hat ist diese Angabe jedoch fragwürdig. :
Postzentren arbeiten meist auch Sonntags. Sonst würden sie montags keine Post bekommen. Insofern ist das erstmal nicht ungewöhnlich.
Überbewerten sie das Instrument Abmahnung nicht. Insbesondere da sich das Thema AU beim AG abgeben eh bald erledigt hat......
-- Editiert von kalledelhaie am 03.08.2022 19:28
Guten Abend!
Also Ich hatte in der Vergangenheit auch immer wieder mal Probleme mit der verspäteten Zustellung der Krankmeldung (AU).
Empfehlung, die AU scannen fotografieren etc. und als E-Mail mit Verweis Original wird nach Beendigung der AU abgegeben.
Damit besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit zu reagieren und eventuell die AU abholen zu lassen, oder einen anderen Vorschlag zu unterbreiten.
Ansonsten den Arzt bitten die AU an den Arbeitgeber weiter zu leiten.
Ich weiß das damit der Nachweis gegeben ist.
Ansonsten mal selber recherchieren Thema AG Zustellung AU
ZitatIst das denn hier so? :
Der TS war offensichtlich in der Lage einen Boten zu beauftragen. Insofern würde er auch dafür haften, das er dem Boten einen ungeeigneten Auftrag gab.
ZitatSeltsam ist jedoch die Aussage das der Brief am Sonntag gestempelt sei, da an diesen Tagen die Post aber geschlossen hat ist diese Angabe jedoch fragwürdig. :
Fragwürdig ist alleine dieses Argument.
Die Post arbeitet 24 Stunden, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr.
ZitatAber umgedreht würde es ja heißen, das er ja dann definitiv am Montag zugestellt wurde. :
Nö, nicht mal im Ansatz.
ZitatWelcher Richter? Was steht denn in der Abmahnung als Konsequenz, wenn DAS nochmal passiert? :
Das es dann zur Kündigung kommt!
Wie gesagt die Frima will mich los werden (am besten ohne Abfindung), daher diese Schikanen.
ZitatÜberbewerten sie das Instrument Abmahnung nicht. Insbesondere da sich das Thema AU beim AG abgeben eh bald erledigt hat...... :
Würde aber dann Grundsätzlich heißen, dass man Grundsätzlich keine AU per Post versenden dürfte,
da man so immer Abgemahnt werden könnte.
Wie viele Tage habe ich überhaupt Zeit diese zuzustellen 3 Tage oder 4 Tage und ab wann genau.
Bzw. zählt der Samstag und Sonntag auch dazu?
-- Editiert von Matrix84 am 03.08.2022 23:49
Was ich meine ist, dass die AU bald vom Arzt elektronisch an den AG geht.
Genaugenommen meldet der Arzt der Krankenkasse und der AG kann den au status (die eAU) bei der Krankenkasse abrufen.
Das hätte eigentlich zum 1.7 verbindlich eingeführt werden sollen wurde aber auf den nächsten 1.1. verschoben.
Lodas, das Lohnbuchhaltungstool von DATEV, was sehr weit verbreitet ist, kann das in Rahmen des gesetzlichen Pilottests übrigens schon.
Zur Abmahnung:
Eine Abmahnung für sich ist bedeutungslos. Sie spielt nur eine Rolle wenn man verhaltensbedingt kündigen will und hier als Nachweis, dass man den AN auf sein Fehlverhalten entsprechend hingewiesen hat und dieser doch unverbesserlich sei...
Je weiter die Kündigung von der Abmahnung zeitlich entfernt ist, desto weniger spielt sie eine Rolle.
Spannend ist m.e. nun, wenn der AG bspw. Lodas oder ein andere System mit funktionaler eAU einsetzt, ob das dann überhaupt von Substanz sein kann..
PS auch mit eAU müssen sie sich unverzüglich krank melden!
ZitatWürde aber dann Grundsätzlich heißen, dass man Grundsätzlich keine AU per Post versenden dürfte, da man so immer Abgemahnt werden könnte. :
Das ist schlicht falsch.
ZitatEmpfehlung, die AU scannen fotografieren etc. und als E-Mail mit Verweis Original wird nach Beendigung der AU abgegeben. :
Und was soll das bringen, inn Fällen wie diesen hier? Nur einen Abmahnung, mehr nicht.
ZitatWie viele Tage habe ich überhaupt Zeit diese zuzustellen 3 Tage oder 4 Tage und ab wann genau. :
Bzw. zählt der Samstag und Sonntag auch dazu?
Zitat§ 5 Anzeige- und Nachweispflichten :
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger ...
M.a.W. Die AUB hat dem AG am 4. Tag vorzuliegen, solange der AG die Frist nicht verkürzt - wie das zu machen ist, ist Sache des AN.
-- Editiert von blaubär+ am 04.08.2022 07:10
Wenn es keinen Tarifvertrag gibt, gilt das Gesetz. Die arbeitsvertraglichen Pflichten dürften dann die aus § 5 EntgFG sein.ZitatIm Arbeitsvertrag ist nichts festgeschrieben. :
Da du bereits Donnerstag =unverzüglich telefonisch deine C-Infektion an den AG gemeldet hast, dürftest du diese Pflicht erfüllt haben und die Abmahnung nur Papier zum Abheften sein.
Dass du eine andere Abmahnung wegen *Störung des BF* erhalten hast, macht den Plan deines AG nur deutlicher. Der sammelt jetzt...
Ein Richter am Arbeitsgericht äußert sich noch lange nicht.
Durch eine Abmahnung weist der AG den AN auf dessen Fehlverhalten hin und macht ihm zugleich klar, dass es auch zu einer Kündigung kommen kann, sollte der Arbeitnehmer sein Fehlverhalten nicht einstellen.
Ich fragte dich, was in der Abmahnung steht.
ZitatIch fragte dich, was in der Abmahnung steht. :
Kann man aus dem Threadtitel entnehmen....
Aber um es dir zu übersetzen, Abmahnung wegen verspätet eingereichter AUB.
Da aber nichts zu irgendwelchen (verkürzten) Fristen im Arbeitsvertrag steht, war die AUB Dienstags nicht zu spät beim AG.
Und weil der AG so nett war, den zeitlichen Ablauf auf der Abmahnung zu dokumentieren, würde ich die Abmahnung abheften und aufbewahren.
Falls er damit eine eventuelle Kündigung zu stützen versucht, wird ihm dies spätestens vor dem Arbeitsgericht auf die Füße fallen.
-- Editiert von spatenklopper am 04.08.2022 11:28
ZitatDa du bereits Donnerstag =unverzüglich telefonisch deine C-Infektion an den AG gemeldet hast, dürftest du diese Pflicht erfüllt haben und die Abmahnung nur Papier zum Abheften sein. :
Bevor man so einen Unfug schreibt, sollte man den § 5 EntgFG eventuell mal lesen u d verstehen?
ZitatDa aber nichts zu irgendwelchen (verkürzten) Fristen im Arbeitsvertrag steht, war die AUB Dienstags nicht zu spät beim AG. :
Sie hatte am Montag vorliegen müssen ...
Dann nochmal auch für dich:ZitatKann man aus dem Threadtitel entnehmen.... :
Oft genug erledigt sich eine Diskussion, wenn der Wortlaut bekannt ist.
nun ja... das dürfte auch nicht so sein.ZitatHeute kam dann eine Abmahnung, dass die AUB "angeblich" erst am Dienstag zugestellt worden sei. Angeblich sei der Poststempel auf dem Brief von Sonntag gewesen. :
Was steht im Wortlaut in der Abmahnung?
-------------------------------------
Eine unverzügliche Mitteilung der AU hat der TE an seinen AG telefonisch gemacht. Das hat er sogar schriftlich.
Das verlangt §5 (1, Satz 1) EntgFG.
Weiteres ergibt sich evtl.
-- Editiert von Anami am 04.08.2022 13:15
ZitatEine unverzügliche Mitteilung der AU hat der TE an seinen AG telefonisch gemacht. Das hat er sogar schriftlich. :
Richtig.
Und wie man verstehen könnte, geht es darum hier überhaupt nicht ...
ZitatWas steht im Wortlaut in der Abmahnung? :
Folgende steht in meiner Abmahnung:
*******************************************************************
Leider mussten wir festellen, dass ie Ihre Arbeisunfähigkeitsbescheinigung nicht rechtzeitig vorgelegt haben, Zwar haben Die sich am Donnerstag den 21.7.2022 morgens bei Herrn XXXXX kankgemeldet und mitgeteilt, dass Sie bis einschließlich Dienstag, den 26.7.2022 arbeitsunfähig seien. Sie wären aber verpflichet gewesen, usn den Nachweis über Ihre AU spätestens am Montag den 25.7.22 vorzulegen.
Die AU ging erst am Dienstag 26.7.22 bei uns im Betrieb per Post ein. Der Poststempel datiert auf Sonntag den 24.7.2022.
Gem § 5 abs. 1 EFZG hat der Arbeitnehmer einer ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert.
Der darauffolgenden Arbeitstag wäre der Montag gewesen. Sie sind somit Ihrer Nachweispflicht nicht rechtzeitig nachgekommen.
Wie mahnen Sie deswegen hiermit ab.
*******************************************************************
ZitatDer darauffolgenden Arbeitstag wäre der Montag gewesen. Sie sind somit Ihrer Nachweispflicht nicht rechtzeitig nachgekommen. :
Juristisch korrekt nichts dran auszusetzen.
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