Feiertag am Arbeitsort / bei Firmensitz nicht

3. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
amz613871-44
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Feiertag am Arbeitsort / bei Firmensitz nicht

Guten Tag,
ich arbeite (Homeoffice) in einer Stadt, die am 8.8. Feiertag hat. Der Firmensitz ist jedoch woanders, da ist kein Feiertag. Habe ich nun frei oder muss ich arbeiten? Die Frage stellte sich bisher nicht, da erst ab 01/2021 alle ins Homeoffice geschickt wurden.
Über eine Info würde ich mich freuen.

Liebe Grüße
Claudia

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Nach dem Arbeitszeitgesetz darf grds. an Feiertagen nicht gearbeitet werden.

In der Folge gelten die Feiertage am Arbeitsort.
Sprich: Grundsätzlich müssen bzw, vielmehr dürfen sie am 8.8 m.e. nicht arbeiten, umgekehrt gilt dies jedoch auch wenn am Firmensitz Feiertag ist, aber Arbeitsort aber nicht.

Problematisch ist hier ggf. die Frage, wer den Arbeitsort bestimmt, also wie

Zitat (von amz613871-44):
erst ab 01/2021 alle ins Homeoffice geschickt


letztendlich umgesetzt wurde.

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Nach dem Arbeitszeitgesetz darf grds. an Feiertagen nicht gearbeitet werden.

Das ist so pauschal nicht richtig.

An Sonn- und Feiertagen uneingeschränkt arbeiten dürfen z.B. Mitarbeiter von

Presse und Nachrichtenagenturen
Verkehrsbetrieben
Gastronomie, Hotellerie, Freizeitveranstaltungen (Theater, Konzerte, etc.)
Wetterdiensten
Entsorgungsbetrieben
Feuerwehr, Not- und Rettungsdiensten
Sicherheitsdiensten
Aktionen von Vereinen, Kirchen und Parteien
Krankenhäusern und Einrichtungen zur Betreuung, Behandlung und Pflege von Personen
Polizei, Bundeswehr, Zoll und Justizvollzug
Erholungseinrichtungen und Fremdenverkehr

Außerdem darf an Feiertagen gearbeitet werden, wenn es technische Notwendigkeiten dafür gibt, z.B. bei Hochöfen, die nicht abgeschaltet werden können, oder anderen Produktionsverfahren, die nicht ohne erhebliche Nachteile oder Schäden unterbrochen werden können.

Insofern kann man nicht sagen, daß "grundsätzlich" an Sonn- und Feiertagen nicht gearbeitet werden darf, vielmehr gibt es einen Anteil von ca. 13 Prozent aller Arbeitnehmer, die regelmäßig an Sonn- und Feiertagen arbeiten.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Ganz einfach: Es zählt der Feiertag am Arbeitsort.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Insofern kann man nicht sagen, daß "grundsätzlich" an Sonn- und Feiertagen nicht gearbeitet werden darf, vielmehr gibt es einen Anteil von ca. 13 Prozent aller Arbeitnehmer, die regelmäßig an Sonn- und Feiertagen arbeiten.

Dann hätte sich die Frage hier ja schon letztes Jahr gestellt, wo der 8.8 ein Sonntag war und nur deswegen das Thema noch nicht aufgeschlagen ist.

Aber nun ja. Falls sich jemand in den Thread verirrt, der zu den 13% gehört, im Home-Office arbeiten kann und nicht weiß wie seine Feiertagsregeln sind weiß derjenige nun Bescheid.

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#5
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1538 Beiträge, 674x hilfreich)

„Nach dem Arbeitszeitgesetz darf grds. an Feiertagen nicht gearbeitet werden."

Grundsätzlich darf auch an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen gearbeitet werden. Es ist aber gesetzlich verboten, Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen zu beschäftigen. ( Das Gesetz macht davon einige Ausnahmen ).

„In der Folge gelten die Feiertage am Arbeitsort."

Entscheidend für ein Beschäftigungsverbot aufgrund eines (Landes-)gesetzlichen Feiertags ist der Ort der Beschäftigung ( und dessen Lage im Gebiet des betreffenden Gebiets mit der Feiertagsregelung. )

Der Arbeitgeber könnte „einfach" bestimmen, dass an Feiertagen im Homeoffice am Firmensitz gearbeitet werden soll ( wenn dort kein Feiertag ist ).

RK

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Der Arbeitgeber könnte „einfach" bestimmen, dass an Feiertagen im Homeoffice am Firmensitz gearbeitet werden soll ( wenn dort kein Feiertag ist ).
Was für ein Unfug.
Zitat (von amz613871-44):
ich arbeite (Homeoffice) in einer Stadt, die am 8.8. Feiertag hat. Der Firmensitz ist jedoch woanders,
Man sollte sich mal mit der Bedeutung des Wortes "Homeoffice" beschäftigen.

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