Hallo liebe Community,
folgender Fall:
Eine Bekannte möchte mir ein privates Darlehen über 100.000€ zu einem Zinssatz von 1% p.a. über eine Laufzeit von 5 Jahren geben. Nach den 5 Jahren wird das Darlehen komplett zurückgezahlt, pro Jahr werden die Zinsen ausgeschüttet. Ich selbst verwende das Darlehen wiederum als Gesellschafter für meine GmbH (falls das eine Rolle spielt).
Fällt dafür Schenkungssteuer auf die Differenz zu den marktüblichen Zinsen an? Hier einmal meine Rechnung: Das Finanzamt kann im worst case (sofern ich nicht geringere marktübliche Zinsen nachweisen kann) 5,5% p.a. veranschlagen. Sind 5.500€. Ich zahle 1.000€ Zinsen p.a., sodass 4.500€ laut Finanzamt jährlich "geschenkt" wären. Bei Steuerklasse 1 fällt bis 75.000€ steuerlichem Vorteil ein Steuersatz von 7% auf den Vorteil an. Wären 385€ p.a. Da ich aber unter dem jährlichen Freibetrag für Schenkungen liege, fällt diese nicht an.
Könnt ihr das so nachvollziehen oder habe ich etwas vergessen in meiner Rechnung?
Danke!!
Privates Darlehen - Schenkungssteuer
3. August 2022
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Frage vom 3. August 2022 | 10:18
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Privates Darlehen - Schenkungssteuer
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#1
Antwort vom 3. August 2022 | 10:40
Von
Status: Student (2067 Beiträge, 1188x hilfreich)
"Bekannte" fallen üblicherweise in Steuerklasse III.ZitatBei Steuerklasse 1... :
Es gibt keinen jährlichen Freibetrag. Alle Zuwendungen innerhalb von zehn Jahren werden addiert. Davon sind in der Steuerklasse III 20.000 steuerfrei.ZitatDa ich aber unter dem jährlichen Freibetrag für Schenkungen liege... :
#2
Antwort vom 3. August 2022 | 11:05
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
"Bekannte" sind in Klasse III einzuordnen, damit Steuersatz: 30 %.ZitatBei Steuerklasse 1 fällt bis 75.000€ steuerlichem Vorteil ein Steuersatz von 7% auf den Vorteil an. Wären 385€ p.a. :
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#3
Antwort vom 3. August 2022 | 13:05
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für eure Antworten! Heißt also: 5 Jahre x 4500€ = 22.500€. Abzgl. Freibetrag alle 10 Jahre über 20.000€ müssen 2.500€ zu 30% versteuert werden = 750€ Steuer. Korrekt?
Alles unter der Annahme, dass ich keine weiteren Schenkungen erhalten habe/werde und dass ich keinen niedrigeren Zins nachweisen kann.
#4
Antwort vom 5. August 2022 | 22:55
Von
Status: Unbeschreiblich (47657 Beiträge, 16843x hilfreich)
ZitatDanke für eure Antworten! Heißt also: 5 Jahre x 4500€ = 22.500€. Abzgl. Freibetrag alle 10 Jahre über 20.000€ müssen 2.500€ zu 30% versteuert werden = 750€ Steuer. Korrekt? :
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