Ungültige Gehaltsabrechnung

3. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Oravel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ungültige Gehaltsabrechnung

Guten Tag.
Der Arbeitgeber hat auf der Gehaltsabrechnung die Prämie falsch benannt (statt der Prämie schrieb er, es sei das Energieäquivalent). Die Beträge stimmen.
Der Arbeitgeber macht nichts damit und lässt die Abrechnung unkorrigiert. Wie kann ich meinen Arbeitgeber zur erfolgreichen Korrektur motivieren?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Oravel):
Der Arbeitgeber hat auf der Gehaltsabrechnung die Prämie falsch benannt

Und die Bezeichnung ist unabdingbar relevant weil ... ?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17449 Beiträge, 6492x hilfreich)

... und wieso soll die Abrechnung 'ungültig' sein wegen des Fehlers?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen