Vermieter muss Abschlag für Nebenkosten erhöhen wegen den Gaspreisen

4. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
thenewbie94
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter muss Abschlag für Nebenkosten erhöhen wegen den Gaspreisen

Hallo,
durch die momentane Situation steigen derzeit die Gas Preise in die Höhe.

Nun stellt sich hier eine etwas schwierige Frage.
Vermieter A möchte ab Herbst 22 die Abschläge der Nebenkosten von 60 Euro auf 130€ erhöhen. (70 Euro mehr als sonst). Allerdings wohnt der Mieter B seit einigen Jahren in der Wohnung und hat bisher noch nie eine Betriebskostenabrechnung erhalten. Für Wasser (Dusche/Wasserhahn sind Uhren da, wurden aber nie abgelesen.)

Für die Heizung allerdings gibt es für die einzelnen Wohnung (10 insgesamt) keine einzelne Uhr zum ablesen des Verbrauches (Heizung). Nun ist Mieter B beigegangen und hat nach den Information die er vom Vermieter bekommen hat errechnet, das er ab Herbst 78,72€ (bei einem Verbrauch von 6400 kWh Heizung inkl. Warmwasser) zahlen müsste bei steigenden Preise, wobei hingegen der Vermieter A 130€ haben möchte, dass sind ganze 51,28€ zu viel.

Nun stellt sich die Frage, ob Mieter B und die anderen 9 Mieter des Hauses ein Anrecht auf genaue Abrechnung sprich genaue Verbrauchsdaten haben um auch nur das zu zahlen, was z. B. Mieter B auch tatsächlich verbraucht hat?

Tatsächlich habe ich in § 556 Abs. 3 S. 1 BGB gefunden, das über die Vorauszahlungen für Betriebskosten jährlich abzurechnen ist. Dies ist aber bisher nie erfolgt und die technische Möglichkeit ist derzeit nicht gegeben.

Auch habe ich in § 560 Abs. 4 S. 1 BGB gefunden, dass wenn Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart wurden sind, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.

Prinzipiell ist es ja in Ordnung, das Vermieter A eine Erhöhung des Abschlages der Nebenkosten veranschlagt, tatsächlich finde ich die 135 € als nicht angemessen, da wie berechnet 51,28€ zu viel verlangt wird.

Ich weiß das dies keine rechtliche Beratung darstellt, allerdings würde mir die Meinung von Euch interessieren, da wie ich finde, der Sachverhalt doch etwas komplexer ist.

Vielen Dank vorab für eure Antworten.





-- Editiert von thenewbie94 am 04.08.2022 00:24

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19 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von thenewbie94):
da wie berechnet 51,28€ zu viel verlangt wird.

Der Mieter verfügt also über hellseherische Kräfte? Faszinierend ...



Zitat (von thenewbie94):
Nun stellt sich die Frage, ob Mieter B und die anderen 9 Mieter des Hauses ein Anrecht auf genaue Abrechnung sprich genaue Verbrauchsdaten haben um auch nur das zu zahlen, was z. B. Mieter B auch tatsächlich verbraucht hat?

Als erstes stellt sich doch man die Frage, was sich zum Thema im Wortlaut in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Absprachen / Nutzungsbedingungen findet.


Für den Vermieter kann sein Verhalten in übrigen recht teuer werden. Nicht nur das die Mieter die aktuellen Vorauszahlungen einstellen dürften, sie dürften sogar die vorherigen Vorauszahlungen zurückfordern und mit der aktuellen Miete aufrechnen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thenewbie94
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry van Sell,

vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Zitat (von Harry van Sell):
Der Mieter verfügt also über hellseherische Kräfte? Faszinierend ...


Tatsächlich weiß Mieter B nicht genau was er tatsächlich verbraucht hat. :smile: Hier ist er vorerst aus den Durchschnittsverbrauch von einem Single Haushalt ausgegangen. Gibt dazu einige Statistiken von Versogern, wobei er hier den höchsten Durchschnittswert genommen hat.

Zitat (von Harry van Sell):
Als erstes stellt sich doch man die Frage, was sich zum Thema im Wortlaut in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Absprachen / Nutzungsbedingungen findet.


Mieter B hat folgendes im Mietvertrag stehen:

https://ibb.co/rFydQrT
https://ibb.co/nj8SK2q

Mieter B sein Bruder hat folgendes stehen:

https://ibb.co/y85XSwh
https://ibb.co/NC7Y7sJ

Zitat (von Harry van Sell):
Für den Vermieter kann sein Verhalten in übrigen recht teuer werden. Nicht nur das die Mieter die aktuellen Vorauszahlungen einstellen dürften, sie dürften sogar die vorherigen Vorauszahlungen zurückfordern und mit der aktuellen Miete aufrechnen.


Ja das habe ich auch schon in einigen Beiträgen gelesen, wobei ich mir das ziemlich schwierig vorstelle, da die einzelne Mieter ja tatsächlich etwas verbraucht haben könnten. Ob man dort dann einfach vom Durchschnittsverbrauch ausgeht.


-- Editiert von thenewbie94 am 04.08.2022 01:36

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von thenewbie94):
Vermieter A möchte ab Herbst 22 die Abschläge der Nebenkosten von 60 Euro auf 130€ erhöhen.
Er möchte? Diesem Wunsch muss man nicht Folge leisten, man muss auch nicht rumrechnen.

Es kommt darauf an, was der Vermieter tatsächlich schreibt und möchte. WAS genau schreibt er ?

Zitat (von thenewbie94):
Nun stellt sich die Frage, ob Mieter B und die anderen 9 Mieter des Hauses ein Anrecht auf genaue Abrechnung
Eigentlich ja.
Oder alle zahlen pauschale BK ohne die Möglichkeit einer Nachforderung, so wie es bei B im Vertrag steht.
Zitat (von thenewbie94):
Tatsächlich weiß Mieter B nicht genau was er tatsächlich verbraucht hat

B zahlt 65,- für Heizung+WW, egal, wieviel B tatsächlich verbraucht. B zahlt einen Pauschalbetrag für die BK.

Der Vermieter weiß unabhängig von seinem verständlichen Wunsch auch noch nicht, ob sich die Kosten derart erhöhen.
Das wissen auch die Vermieter mit einer *ordentlichen jährlichen BK-Abrechnung* nicht.
Vorsorglich verlangen viele Vermieter, dass man seine Vorauszahlungen bitte erhöhen möge. Dem kann man folgen, muss aber nicht. Das dicke Ende kommt für diese Mieter zum Schluss.

Wenn man aber PAUSCHALE Betriebskosten zahlt, liegt das Problem unabhängig von jährl. Abrechnung ziemlich anders.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
thenewbie94
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo @Anami,

Zitat (von Anami):
Es kommt darauf an, was der Vermieter tatsächlich schreibt und möchte. WAS genau schreibt er ?


folgender Wortlaut:

Zitat:
Lieber Mieter!

Wie Sie sicherlich bereits durch den Medien entnommen haben, werden sich die Gaspreise drastisch erhöhen. Da bildet auch unser Anbieter, Energieversorger X, keine Ausnahme. Näheres entnehmen Sie bitte der beigefügte Preisübersicht.

Aus diesem Grund sehe ich mich veranlasst, den Abschlag für die Nebenkosten um 70,00€ pro Monat zu erhöhen.

Bitte überweisen Sie den erhöhten Betrag erstmalig mit der Oktobermiete.


Im Anhang hat Vermieter A eine Preisübersicht des ortsansässigen Energieversorger X beigefügt. Hier ist ersichtlich das der derzeitiger Arbeitspreis ab 01.01.2022 bei 5,88ct/kWh liegt und ab dem 16.10.2022 der Arbeitspreis bei 14,53 ct/kWh. Der Grundpreis bleibt weiterhin bei 147,66€/Jahr.

Zitat (von Anami):
Eigentlich ja.
Oder alle zahlen pauschale BK ohne die Möglichkeit einer Nachforderung, so wie es bei B im Vertrag steht.


Leider sind die Verträge nicht einheitlich. Was genau bedeutet das letztlich für den Mieter B genau? Während B sein Bruder die für Heizung und Warmwasser eine Vorauszahlung tätigt, zahlt B ja ein Pauschalbetrag.

Zitat (von Anami):
Der Vermieter weiß unabhängig von seinem verständlichen Wunsch auch noch nicht, ob sich die Kosten derart erhöhen.
Das wissen auch die Vermieter mit einer *ordentlichen jährlichen BK-Abrechnung* nicht.
Vorsorglich verlangen viele Vermieter, dass man seine Vorauszahlungen bitte erhöhen möge. Dem kann man folgen, muss aber nicht. Das dicke Ende kommt für diese Mieter zum Schluss.


Das ist prinzipiell aus meiner Sicht auch richtig so. Ich denke das die Kosten aber in angemessener Höhe erhöht werden sollten. (Tatsächliche Mehrkosten).

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Der Vermieter hat vielleicht an alle im Haus solch ein Schreiben geschickt. Hat evtl. nicht beachtet, dass B einen Pauschalvertrag hat?

Zitat (von thenewbie94):
Was genau bedeutet das letztlich für den Mieter B genau?
Für Mieter B gilt der Mietvertrag, den B abgeschlossen hat. Wenn jemand anders einen anderen Vertrag hat, dann gilt dieser andere.
Zitat (von thenewbie94):
Ich denke das die Kosten aber in angemessener Höhe erhöht werden sollten. (Tatsächliche Mehrkosten).
Was denkst du denn, was *angemessen* wäre, wenn B seit Jahren einen Vertrag mit Pauschalen BK hat, aus dem bisher weder eine Nachforderung noch ein Guthaben kam.

Woher kommen denn die 6400KWh?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von thenewbie94):
zahlt B ja ein Pauschalbetrag.

Aha, dann ist das
Zitat (von thenewbie94):
Mieter B hat folgendes im Mietvertrag stehen:

https://ibb.co/rFydQrT
https://ibb.co/nj8SK2q

also gar nicht der Mietvertrag von Mieter B?

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
thenewbie94
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Der Vermieter hat vielleicht an alle im Haus solch ein Schreiben geschickt. Hat evtl. nicht beachtet, dass B einen Pauschalvertrag hat?


Es gibt ein Rundschreiben fürs ganze Haus worin der selbe Wortlaut mit selbe Erhöhung des Preises jeder Mieter ein solchen Brief erhalten hat. Es kann gut möglich sein, dass der Vermieter dies nicht auf dem Schirm hatte.



Zitat (von Anami):
Für Mieter B gilt der Mietvertrag, den B abgeschlossen hat. Wenn jemand anders einen anderen Vertrag hat, dann gilt dieser andere.


Ich habe mir die beiden Verträge, die ich vor mir liegend habe nochmal angeschaut und folgendes festgestellt:

Vertrag 1:
Mieter B hat folgendes im Mietvertrag stehen:

https://ibb.co/y85XSwh
https://ibb.co/NC7Y7sJ

Vertrag 2:
Mieter B sein Bruder hat folgendes stehen:

https://ibb.co/rFydQrT
https://ibb.co/nj8SK2q

Das heißt beide Verträge sagen aus, dass für die Betriebskosten (Warm Wasser und Heizung) ein Vorschuss in jeweils in Höhe von je 65,00€ und 60,00€ gezahlt wird. Während die restlichen Betriebskosten Pauschal bezahlt werden. (Müllabfuhr, Wasser und Abwassergebühren usw.)

Also muss hier doch eine verbrauchsabhängige Abrechnung erstellt werden oder?

Ich frag nur nach, da oben weiter geschrieben wurden ist:

Zitat (von Anami):
B zahlt 65,- für Heizung+WW, egal, wieviel B tatsächlich verbraucht. B zahlt einen Pauschalbetrag für die BK.


Bitte korrigiere mich, wenn ich das jetzt falsch in Verbindung bringe.

Zitat (von Anami):
Was denkst du denn, was *angemessen* wäre, wenn B seit Jahren einen Vertrag mit Pauschalen BK hat, aus dem bisher weder eine Nachforderung noch ein Guthaben kam.


Genau das ist tatsächlich das Problem. Weil es keine Abrechnung und aber auch technisch nicht die Möglichkeit gibt, festzustellen wieviel tatsächlich verbraucht wurde. Erst jetzt hat ein Nachbar aus seinem Leitungswasser ein mind. ca. 200 Liter Pool mit Wasser befüllt. Ein anderer Nachbar verbraucht durch Besuch beim Duschen etc. mehr Wasser. Ein anderer Nachbar hat im Winter die Heizung die ganze Zeit bei offenem Fester auf Höchstleistung, während es Mieter gibt die versuchen zu sparen und so wenig wie möglich verbrauchen.

Momentan sieht es stark danach aus, als wenn der Vermieteter das auf alle Mieter umlegt. Gerade weil er ja nicht sagen kann, wieviel genau ein Mieter jetzt was verbraucht hat. Mal schauen was bei der Betriebskostenabrechnung sich herausstellt. Wenn denn eine kommt.

Zitat (von Anami):
Woher kommen denn die 6400KWh?


Es gibt ja mittlerweile große Bekannte Energieversorger die statisch aufzeigen, wie hoch der Verbrauch bei einer gewissen Größen der Wohnung/Haus mit Personenzahl ist. Auch ein Heizungsersteller hat ihr ein Maßstab bei einem Single Haushalt genannt. Und da ist der Vermieter ordentlich drüber.

-- Editiert von User am 05.08.2022 00:39

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#8
 Von 
thenewbie94
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
also gar nicht der Mietvertrag von Mieter B?


Tatsächlich hat sich beim einfügen der Bilder ein Fehler unterschlichen. Es sollte genau anders herum sein. Leider kann ich es nicht mehr ändern.

-- Editiert von User am 05.08.2022 00:38

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#9
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2283 Beiträge, 360x hilfreich)

Ich würde da glaube ich erstmal mit dem Vermieter reden.

Und zwar in die Richtung:
Ok, kannst Du machen, aber das wirst Du anhand von den vertraglich geschuldeten jährlichen Abrechnungen der Heizkosten auf den Cent genau belegen (und da eine Abrechnung nach Heizkostenverordnung nicht möglich ist, werden da wohl 15% an Dir selbst hängenbleiben).
Ach...und wenn Du eh gerade am Abrechnen bist, dann mach auch gleich alle nicht verjährten Heizkostenabrechnungen samt Belegen und Abzug wegen inkorrekter Verbrauchserfassung mit und zahle evtl. entstandene Guthaben aus. Ansonsten kann es passieren, dass wir uns dazu berechtigt sehen die Vorauszahlung vorübergehend einzustellen.

Dann ist der Ball wieder bei ihm, ob der den Fanfarenzug wirklich bestellen will oder es bleiben lässt.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von thenewbie94):
Es sollte genau anders herum sein.
Und für welchen fragst du?
Wohnen beide nicht beim gleichen Vermieter? Es sind ja zwei unterschiedliche Verträge.

Der Bruder hat unter Punkt 2 einen BK-Pauschalbetrag von 115,- vereinbart. Für die warmen BK 65,- und für die kalten BK 50,-. Fettes Kreuz bei Pauschalbetrag. Es erfolgt keine Nachforderung. Er hat monatlich 465,- zu zahlen.

Der Mieter B hat gem. § 3 eine Nettokaltmiete von 355,- und dazu 60,- für warme BK und 60,- für kalte BK zu zahlen. Er hat monatlich 475,- zu zahlen.

Da aber seit Jahren keine Abrechnung erfolgt, kennt keiner den tatsächlichen Verbrauch. Vermutlich zahlen beide oder alle stets die gleichen Summen.

Zitat (von thenewbie94):
große Bekannte Energieversorger die statisch aufzeigen, ...
Damit ist vermutlich ---der statistische-- Wert/Durchschnitt aller Verbräuche gemeint. Der hilft hier überhaupt nicht. Denn wer verbraucht schon genau diese statistischen kWh. Damit erübrigt sich die centgenaue Rumrechnerei komplett.

Ob Fam. x ihren Minipool im Garten mit 200l Wasser gefüllt hat, spielt für die Gaskosten keine Rolle.
Der andere Mieter nimmt täglich ein heißes Vollbad...der nächste heizt zum offenen Fenster hinaus.
Na und? Jeder zahlt immer nur das gleiche--- sozialistische Verhältnisse. :wink:

Was bleibt?
Man kann den Vermieter auffordern, eine BK-Abrechnung vorzulegen.
Man kann es lassen, wie es ist. Man kann genau nach Vertrag seine mtl. Wohnkosten bezahlen.
Im Oktober merkt der Vermieter dann evtl. was...

p.s
Wir erhalten eine jährliche Abrechnung und wurden gebeten/aufgefordert, ab August 25% mehr für die warmen BK zu überweisen. Verständlich und nachvollziehbar. Haben wir erledigt.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thenewbie94
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und für welchen fragst du?
Wohnen beide nicht beim gleichen Vermieter? Es sind ja zwei unterschiedliche Verträge.


Beide Mieter wohnen im selben Haus beim gleichen Vermieter.


Zitat (von Anami):
Der Bruder hat unter Punkt 2 einen BK-Pauschalbetrag von 115,- vereinbart. Für die warmen BK 65,- und für die kalten BK 50,-. Fettes Kreuz bei Pauschalbetrag. Es erfolgt keine Nachforderung. Er hat monatlich 465,- zu zahlen.


Das habe ich am Anfang auch so gelesen, tatsächlich sind das aber einzelne Punkte, sowie ich das sehe. Also der Pauschalbetrag gehört zu Punkt B.

Zitat (von Anami):
Da aber seit Jahren keine Abrechnung erfolgt, kennt keiner den tatsächlichen Verbrauch. Vermutlich zahlen beide oder alle stets die gleichen Summen.


Genau das ist leider das Problem. Leider zahlen nicht alle die gleichen Summen.

Zitat (von Anami):
Ob Fam. x ihren Minipool im Garten mit 200l Wasser gefüllt hat, spielt für die Gaskosten keine Rolle.
Der andere Mieter nimmt täglich ein heißes Vollbad...der nächste heizt zum offenen Fenster hinaus.
Na und? Jeder zahlt immer nur das gleiche--- sozialistische Verhältnisse.


Leider zahlt nicht jeder das gleiche. Auch wurde der Pool mit dem Wasser aus der Vorrat-Speicherung womit auch geduscht wird genommen. Hierdurch entstehen Mehrkosten, diese wiederum vom Vermieter mit Sicherheit auf die Mieter umlegen wird, da er nicht genau weiß, wieviel jetzt tatsächlich einzelner verbraucht. Bei den Heizkosten ist es klar, aber sehr doof gehandhabt. Denn zahlt Mieter B für Mieter C mit, weil er im Winter nicht richtig heizen kann oder 10 x am Tag duschen geht.

Zitat (von Anami):
Was bleibt?
Man kann den Vermieter auffordern, eine BK-Abrechnung vorzulegen.
Man kann es lassen, wie es ist. Man kann genau nach Vertrag seine mtl. Wohnkosten bezahlen.
Im Oktober merkt der Vermieter dann evtl. was...


Es wurde jetzt eine BK-Abrechnung angefordert. Mal schauen was bei raus kommt.
Wie meinst Du das? Gesetzlich kann er ja erhöhen, nur muss er vorher eine BK-Abrechnung machen wobei sich herausstellt das die Kosten sich erhöht haben. Weiterhin kann er ohne weiteres innerhalb des Abrechnungszeitraum die Abschläge nicht erhöhen, lediglich kann er darauf hinweisen/bitten mehr zu zahlen. § (560 Abs. 4 BGB) Alternativ muss der Mieter dann nachzahlen.

Zitat (von Anami):
p.s
Wir erhalten eine jährliche Abrechnung und wurden gebeten/aufgefordert, ab August 25% mehr für die warmen BK zu überweisen. Verständlich und nachvollziehbar. Haben wir erledigt.


Ah ok. Kommt ihr denn mit 25% mehr aus? Denn hier sind es ja über 100 % die verlangt werden.

Es geht ja nicht darum, das der Vermieter sein Geld nicht kriegt. Es muss nur fair und Transparenz abgerechnet werden was bisher noch nicht erfolgt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thenewbie94
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Ich würde da glaube ich erstmal mit dem Vermieter reden.

Und zwar in die Richtung:
Ok, kannst Du machen, aber das wirst Du anhand von den vertraglich geschuldeten jährlichen Abrechnungen der Heizkosten auf den Cent genau belegen (und da eine Abrechnung nach Heizkostenverordnung nicht möglich ist, werden da wohl 15% an Dir selbst hängenbleiben).
Ach...und wenn Du eh gerade am Abrechnen bist, dann mach auch gleich alle nicht verjährten Heizkostenabrechnungen samt Belegen und Abzug wegen inkorrekter Verbrauchserfassung mit und zahle evtl. entstandene Guthaben aus. Ansonsten kann es passieren, dass wir uns dazu berechtigt sehen die Vorauszahlung vorübergehend einzustellen.


Leider ist das Verhältnis zwischen Mieter B und Vermieter A angespannt. Gerade weil Mieter B mit einem Nachbar ärger hat und Vermieter A sagt dazu, dass er nichts unternehmen kann/will. Eine etwas längere Geschichte.. :)

Letztlich wird man um die Betriebskostenabrechnung nicht herum kommen, gerade weil die Situation so angespannt ist und das Vertrauensverhältnis zerrüttet ist.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von thenewbie94):
Beide Mieter wohnen im selben Haus beim gleichen Vermieter.
Die Verträge an sich sind aber unterschiedlich in der Form. Egal.
Zitat (von thenewbie94):
Also der Pauschalbetrag gehört zu Punkt B.
Das ist Mieter B , der das fette Kreuz bei Pauschalbetrag hat?
Zitat (von thenewbie94):
Leider zahlen nicht alle die gleichen Summen.
Wieso leider? Dann haben die keinen Vertrag mit PAUSCHALE.
Zitat (von thenewbie94):
mit Sicherheit auf die Mieter umlegen wird,
Andere Frage:
Hat B denn in den letzten Jahren mal nachgezahlt oder etwas gutgeschrieben bekommen?
d.h. hat der Vermieter schon mal was auf alle Mieter umgelegt?
Wenn ja, aufgrund welcher Abrechnung und wie viel?

Allgemein: Die Forderung, den HeizK-Abschlag um > 100% zu erhöhen, muss man so oder so nicht hinnehmen.

Zitat (von thenewbie94):
Kommt ihr denn mit 25% mehr aus?
Seltsame Frage. Das wissen wir doch jetzt noch nicht. Genauso wenig wie jeder andere Mieter oder Vermieter. Das sieht man erst in der22er Abrechnung, also erst in 2023.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Wieso denn das Hin- und Her bei, Vorschuß oder Pauschale für Wohnung B ? Für B steht da:

Zitat:
Vertrag 1:
Mieter B hat folgendes im Mietvertrag stehen:

https://ibb.co/y85XSwh
https://ibb.co/NC7Y7sJ

Und im ersten Link ist Absatz 2 und Absatz 3 zitiert.
Im Absatz 2 steht da als Ziffer 2 deutlich : Heizkostenvorschuß 60.00 €

B hat also KEINE Heizkostenpauschale vereinbart sondern einen Heizkostenvorschuß.

Nach meiner Meinung kann sich der Vermieter aber nicht auf allgemeine Preissteigerungen berufen und auf Preisübersicht des ortsansässigen Energieversorger berufen.
Er muß schon konkret angeben, welche Preisveränderung seit der Vereinbarung des Heizkostenvorschusses eingetreten sind und wie er denn neuen Heizkostenvorschuß errechnet hat.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10645 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Er muß schon konkret angeben, welche Preisveränderung seit der Vereinbarung des Heizkostenvorschusses eingetreten sind und wie er denn neuen Heizkostenvorschuß errechnet hat.


Er müsste vor allem erstmal überhaupt eine Abrechnung machen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
B hat also KEINE Heizkostenpauschale vereinbart sondern einen Heizkostenvorschuß.
Zitat (von thenewbie94):
Tatsächlich hat sich beim einfügen der Bilder ein Fehler unterschlichen. Es sollte genau anders herum sein. Leider kann ich es nicht mehr ändern.


Wenn dieser Vertrag für B gilt:
https://imgbb.com/rFydQrT
ist ein Pauschalbetrag von 115,- vereinbart.

Wenn dieser Vertrag für B´s Bruder gilt, hat der Bruder einen Pauschalbetrag vereinbart.

Der Vermieter hat für alle Mieter den HK-Abschlag mal eben mehr als verdoppelt. Weil der Gasversorger die Erhöhung von 5,88C auf 14,53C ab Mitte Oktober genannt hat . Das wäre das 2,5fache...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2283 Beiträge, 360x hilfreich)

Zitat (von thenewbie94):
Leider ist das Verhältnis zwischen Mieter B und Vermieter A angespannt.


Gerade ein Grund mehr dem Vermieter dezent zu zeigen, dass man das Spiel "ich darf, du musst" kennt, mag und zu spielen bereit ist. In beide Richtungen.
Wenn es nämlich irgendwann mal eskaliert und vor Gericht landet, und sich der Vermieter an die Strohhalme "wusste ich ja gar nicht" und "wollte ich ja gar nicht" und "hättest mal was gesagt" und "ich bin ja so Härtefall" versucht zu klammern, hat man damit schonmal klargemacht, dass eben diese Strohhalme alle nicht greifen können, weil er es eben wusste.

Dass diese Ankündigungen wenn reden nicht fruchtet natürlich nachweisbar gemacht werden, habe ich da mal vorausgesetzt.

Es geht dabei nicht drum die Erhöhung wegzubekommen. Erhöhen darf er, wenn er es korrekt belegt. Es geht darum dem Vermieter klarzumachen, dass wenn er auf seine Rechte pocht, Du das selbstverständlich ohne Murren akzeptierst und im Gegenzug aber von ihm erwartest, dass er seine Pflichten (die er bisher vernachlässigt hat) genauso selbstverständlich zu erfüllen hat. Und diese Pflichten sind glaube ich fürs erste mal teurer für ihn als die Erhöhung durchzufechten.

-- Editiert von User am 05.08.2022 16:44

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10645 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Und diese Pflichten sind glaube ich fürs erste mal teurer für ihn als die Erhöhung durchzufechten.


Bei der aktuellen Preisentwicklung, wären die Kosten schnell wieder drin....
Problematischer dürfte es werden, die notwendigen Maßnahmen dafür noch bis zum Ende der Abrechnungsperiode hinzubekommen.

Wenn die Teile vorhanden sind, fehlen die Handwerker, haben die Handwerker Zeit, fehlen die Teile,
oder es mangelt an beidem....

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von thenewbie94):
Tatsächlich weiß Mieter B nicht genau was er tatsächlich verbraucht hat.

Vor allen weis er nicht, wie der Gaspreis sich entwickelt.



Zitat (von thenewbie94):
wobei ich mir das ziemlich schwierig vorstelle, da die einzelne Mieter ja tatsächlich etwas verbraucht haben könnten.

Irrelevant.
Er rechnet nicht ab, also ist sein Anspruch 0,0 - egal was die Mieter verbrauchen.

Und die fehlende Abrechnung verhindert auch eine einseitige Anpassung der Erhöhungen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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