Bürgschaft und Miete

4. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.09.2022 19:37:58
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Bürgschaft und Miete

Hallo,

ich habe ein kleines großes Problem und zwar bin ich aktuell auf der Suche nach einer Zweizimmerwohnung. Da ich aktuell noch studiere (schreibe aktuell die Masterarbeit) habe ich jedoch Probleme einen ausreichenden Einkommensnachweis zu bringen. Bezahlen kann ich die Miete mit meinem Vermögen und dem Einkommen als Werkstudentin. Allerdings gehe ich davon aus, dass das dem Vermieter nicht reicht. Normalerweise könnte hier ja ein Bürge ins Spiel kommen. Da meine Eltern aber leider über kein Einkommen verfügen, können sie nicht helfen.
Jetzt habe ich aber Freunde, die zwar an sich unterschreiben würden, aber die eben kein finanzielles Risiko eingehen wollen. Da die Bürgschaft ja in der Regel auf drei Monatsmieten begrenzt ist, war nun mein Gedanke, dass jemand für mich bürgt, ich aber im Gegenzug dieser Person die drei Monatsmieten überweise. Mit anderen Worten, sollte ich meine Miete je nicht bezahlen, müsste dies der Bürge tun, aber dann ja nur von dem Geld, was ich ihm vorher überwiesen habe. Problem: Ich möchte das Geld ja auch irgendwann wieder zurück. Sobald ich eine Festanstellung habe, bräuchte ich ja an sich kein Bürge mehr. Gibt es also rechtlich eine Option ein Vertrag für eine Bürgschaft abzuschließen, der besagt, dass dieser erlischt, sobald ich eine Festanstellung mit ausreichendem Einkommen habe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Ein Vermieter wird in aller Regel an Bürgschaften interessiert sein, die über die 3 Nettomieten Barkaution hinausgehen. Denn sonst bringt ihm eine solche Bürgschaft keine zusätzliche Sicherheit. Nach aktueller Rechtslage darf der Vermieter die Bürgschaft nicht fordern, wenn er dieses Ziel erreichen will. Wenn jedoch der Mietinteressent von sich aus eine Bürgschaft von anderen anbietet, dann kann diese tatsächlich unbegrenzt wirksam sein. Und zwar zusätzlich zu einer Barkaution.

Aus diesem Grund vermute ich, dass dein Plan nicht wirklich sinnvoll ist. Die Bürgen hängen wahrscheinlich voll in der Haftung drin. Da hilft es wenig, wenn du 3 Monatsmieten bei denen hinterlegst.

Zitat (von Bubbel123):
Gibt es also rechtlich eine Option ein Vertrag für eine Bürgschaft abzuschließen, der besagt, dass dieser erlischt, sobald ich eine Festanstellung mit ausreichendem Einkommen habe?
Diese eigentliche Frage ist eindeutig mit ja zu beantworten. Aber natürlich kommt es darauf an, zu was der Vermieter bereit ist. Es gibt keinen Anspruch auf Löschung der Bürgschaft, wenn dies nicht vertraglich vereinbart wurde. Ein solcher Passus sollte sich also im Mietvertrag finden, wenn er dir wichtig ist. Ich vermute jedoch, einem Vermieter wird dies nicht schmecken.

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