Fragen zu Unterhaltszahlungen

4. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Hessenmob
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zu Unterhaltszahlungen

Hallo zusammen,
ich hätte ein paar Fragen zur Unterhaltszahlung meiner Tochter.

Zur Situation: Ex-Freundin und ich haben eine Tochter (7). Ich habe bisher Unterhalt anstandslos gezahlt. Im Streit hat sie jetzt aber das Jugendamt eingeschaltet, wieso auch immer. Evtl. erhofft sie sich mehr Geld. Ich habe inzwischen weitere 2 Kinder (4 und 2).

Fragen:
- Werden meine beiden Kinder (4 und 2) bei der Unterhaltszahlung vom Jugendamt mit einberechnet?
- Tochter (7) ist jedes zweite Wochenende bei uns. Die Ferien werden ebenfalls aufgeteilt. Wird das bei der Unterhaltszahlung vom Jugendamt mit einberechnet?

Ich hoffe ich habe die Situation einigermaßen verständlich beschrieben und mir jemand mit ein paar Antworten zur Seite stehen kann.

Und bevor Verwirrung entsteht - ich habe und werde weiter den Unterhalt zahlen - das steht für mir ausser Diskussion. Ich will, da das Jugendamt jetzt offiziell einbezogen wird, dann auch wissen welche Rechte / Pflichten ich bei der Zahlung habe.

Ich danke vielmals und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von Hessenmob):
Werden meine beiden Kinder (4 und 2) bei der Unterhaltszahlung vom Jugendamt mit einberechnet?
Wenn kein Mangelfall vorliegt und ausreichend Einkommen vorhanden ist, könnte man hier bis zum dritten Geburtstag eine Herabgruppierung um zwei Stufen verlangen, danach nur noch um eine Stufe.

Zitat (von Hessenmob):
Tochter (7) ist jedes zweite Wochenende bei uns. Die Ferien werden ebenfalls aufgeteilt. Wird das bei der Unterhaltszahlung vom Jugendamt mit einberechnet?
Nein, wenn es um die Unterhaltungskosten des Kindes geht. Dieser reguläre Umgang ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in der Düsseldorfer Tabelle bereits berücksichtigt. Ja, ggf. durch weitere Herabgruppierung, wenn es um die Kosten des Unterhaltspflichtigen zur Realisierung des Umganges geht (z.B. Fahrtkosten). Beides würde konkreten Sachvortrag deinerseits erfordern.

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