Hallo zusammen, wenn die alte Öl-Heizung BJ 1989 im Haus durch die aktuelle Krisen-Lage befördert (hohe Ölpreise) durch eine neue Wärmepumpe ersetzt wird, die ziemlich teuer ist, was darf der Vermieter denn da eigentlich umlegen? Die alte Anlage funktioniert doch gut und sie hat doch ihre Nutzungszeit schon lange erreicht. Sind die gesamten Kosten als Modernisierungsumlage möglich - ist meiner Meinung nach eine bei dem Alter der Heizung eher eine Instandhaltung, oder? Viele Grüße
Modernisierungsmieterhöhung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?

Die Frage ist viel zu allgemein, um sinnvoll beantwortet zu werden. § 559 BGB liefert die Grundlage für eine Modernisierungsmieterhöhung. In den Folgeparagrafen wird das dann noch weiter ausgestaltet. Grundsätzlich sind Kosten für eigentlich notwendige Erhaltungsmaßnahmen von den Modernisierungskosten abzuziehen, siehe § 559 (2) BGB. Was eine Modernisierung ist, findet sich in § 555b Nummer 1, 3, 4, 5 oder 6 BGB.
Also, ich frage mich halt, ob der Austausch von so einem alten Teil nicht generell eine Instandhaltung ist. Es gibt ja schon eine Zentralheizung. Da ist also kein Mehrwert für mich drin zu sehen. Nur das Argument, dass es modern ist, heißt ja nicht, dass es sich um eine Modernisierung handelt. Es gibt doch ein Urteil zu so einer alten ausgetauschten Tür, dass da der Vermieter nichts für verlangen kann, wenn die 60 Jahre alt war. Die musste sowieso ersetzt werden. Das sehe ich bei der alten Heizung genauso....
Und jetzt?
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