Guten Tag,
wie sieht es mit einer Fahrtkostenerstattung in folgender Konstellation aus?
Fiktives Beispiel: Arbeitnehmer hat laut Dienstplan Schichtbeginn um 13:00 Uhr. Arbeitgeber ruft zwei Stunden vor dem regulären Schichtbeginn an, dass der Arbeitnehmer heute zwei Stunden später anfangen soll wegen diverser Krankmeldungen, aber dann die zwei Stunden hinten anhängen soll damit die reguläre Tagesarbeitszeit gleich bleibt. Der Arbeitnehmer war aber während er den Anruf bekommen hat schon im Bereich der Arbeitsstätte. Arbeitnehmer fährt dann wieder Nachhause und fährt dann erneut zur Arbeitsstätte, also zwei An- und Abfahrten an diesem Tag. Ist der Arbeitgeber für diese doppelten Fahrtkosten Erstattungspflichtig, die Hin- und Rückfahrt sind jedes Mal 60 km? Greift da evtl. § 670 BGB oder anderes?
Zweimal Fahrtkosten, Erstattung möglich?
4. August 2022
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Frage vom 4. August 2022 | 12:30
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweimal Fahrtkosten, Erstattung möglich?
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#1
Antwort vom 4. August 2022 | 14:42
Von
Status: Weiser (17379 Beiträge, 6471x hilfreich)
M.E. hast du keine Aussicht, die doppelte Anfahrt erstattet zu bekommen.
Der AG hat gg 11 Uhr angerufen mit der Bitte, zwei Stunden später anzufangen als üblich. Du warst zu der Zeit schon dort - wieso dermaßen früh für den Arbeitsbeginn um 13 Uhr? Dienstliche Erfordernis ist nicht erkennbar. Es war dann deine Entscheidung, nochmals heim zu fahren.
M.E. hättest du einfach um 13 Uhr die Arbeit aufnehmen sollen, weil die Bitte / Aufforderung des AG eh reichlich spät war.
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