Bereitschaftsdienst Pflegeheim

4. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.07.2023 20:27:04
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)
Bereitschaftsdienst Pflegeheim

Guten Tag,

Ich bin in einem Pflegeheim tätig, mein Arbeitgeber möchte jetzt eine Erprobung für einen Bereitschaftdienst machen.

In der Erprobung gibt es jedoch kein Geld sondern werden nur die Stunden auf das Arbeitszeitkonto übertragen, was relativ sinnlos ist, da es egal ist wie viele Stunden man geht, man hat eh das gleiche Gehalt und Überstunden werden eh einfach ausbezahlt. Was er da vor hat ist dies so ok, bzw muss ich diesbezüglich das so hinnehmen in der Erprobung?

-- Editiert von User am 04.08.2022 14:53

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von go613941-66):
...was relativ sinnlos ist...


Was ist denn mit Freizeitausgleich, wenn die Stunden nicht bezahlt werden?

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#2
 Von 
guest-12306.07.2023 20:27:04
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Was ist denn mit Freizeitausgleich, wenn die Stunden nicht bezahlt werden?


Dazu wurde sich nicht geäußert, laut der Aussagen wäre die Bereitschaft, jeweils von 5-6 und von 12-13 Uhr. Wenn dann der Tariflohn kommt, findet man da bestimmt was zwecks Bezahlung. So die Ausage.

Also einer hat früh und ein anderen spät, so hatten wir das aufgefasst. Oder es wird so das man erst früh hat und am selben Tag noch spät Bereitschaft hat.

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

So wie sich dein erster Beitrag liest, existiert doch bereits ein Arbeitszeitkonto und die bisherigen Überstunden, wurden bis dato auch nicht ausbezahlt.

Meine Frage zielte darauf ab, was denn mit den bereits existierenden Stunden auf dem Arbeitszeitkonto passiert.
Liegen die da nur doof rum und es passiert nichts damit, oder könnte ihr die später dann "abfeiern"?
Arbeitszeitkonten zu führen, nur damit sie da sind, macht nun wirklich keinen Sinn.

Ansonsten sollte sich diesbezüglich was im Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag finden lassen.


Zitat (von go613941-66):
Wenn dann der Tariflohn kommt, findet man da bestimmt was zwecks Bezahlung. So die Ausage.


Wenn das mit dem Lohn, den Stunden und die vertraglichen Dinge geklärt sind, findet sich bestimmt auch eine Lösung für die Bereitschaft....
Manche Chefs kann man echt nur....

-- Editiert von User am 04.08.2022 15:45

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12306.07.2023 20:27:04
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Arbeitszeitkonten


Ja gibt es, jedoch liegen die da in der Regel nur sinnlos rum, werden ende des Jahres einfach ausbezahlt oder mittes des Jahres einfach mal ausbezahlt. Damit man Ja keine absetzen muss.

-- Editiert von User am 04.08.2022 16:12

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Ich rate zur Vorsicht. 'Erprobung' klingt nach Ausprobieren, und selbst wenn: Nach welchen Kriterien soll denn entschieden werden, ob erfolgreich oder nicht? Und mir scheint es einigermaßen schwierig, in der Zeit der Erprobung mitzumachen und dann nein zu sagen. ...

Abgesehen vom Geld: Was steht denn im AV zum Thema Bereitschaft? Es bedürfte wohl der Ergänzung der AV.
Und: Geht es wirklich um Bereitschaft, bei der der AG den Aufenthaltsort des AN bestimmt, oder am Ende um Rufbereitschaft, bei der AN sich beliebig aufhalten kann, aber binnen einer bestimmten Zeitspanne am Ort sein muss. Nota: Bereitschaft ist AZ, Rufbereitschaft fällt unter Freizeit, sofern es nicht zum Einsatz kommt (und dann auch nur für die Zeit des Einsatzes).

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12306.07.2023 20:27:04
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Ich rate zur Vorsicht. 'Erprobung' klingt nach Ausprobieren, und selbst wenn: Nach welchen Kriterien soll denn entschieden werden, ob erfolgreich oder nicht? Und mir scheint es einigermaßen schwierig, in der Zeit der Erprobung mitzumachen und dann nein zu sagen. ...



Aktuell soll die Bereitschaft gemacht werden, zwecks dem Aktuellen wenigen Personal, da irgendwie niemand in dem Haus arbeiten will und da wo letztes Halbjahr 2021 irgendwas in die 400 Stunden, andere arbeiten mussten da immermal welche krank waren, die Stunden sollen somit minimiert werden daher der Bereitschaftdienst. In der Firma gibt es jedoch mehrere Häuser und nur in dem einen soll dies durchgeführt und durchgesetzt werden, macht man nicht mit wird mit Dienstanweisung gedroht.

Bezüglich Bereitschaft oder Rufbereitschaft überhaupt nichts aufgeführt. Zweck BA Dienst, wir sollen da so nach dem motto wenn wir Bereitschaft haben aufm "Arsch" zuhause bleiben. Werden wir in der 1 Stunden früh bzw Mittags nicht angerufen haben wir Freizeit.


Wie läuft das eig ab, hat man da gleich mehrere Tage hintereinander Bereitschaft oder nur einen Tag, dazu wollte die sich nämlich nicht äußern.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Einen BR gibt es bei euch anscheinend nicht - dem müsste die GL Rede und Antwort stehen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12306.07.2023 20:27:04
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Einen BR gibt es bei euch anscheinend nicht - dem müsste die GL Rede und Antwort stehen.



Doch gibt es, jedoch ist der auf der Seite vom AG und wenn der AN was hat, dauert das Gefühlt 5 Monate. Man hätte auch das Ok von der Geschäftsführung. Personalchef und die vorherigen Führung hat dies jedoch stickt abgelehnt.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von go613941-66):
da es egal ist wie viele Stunden man geht, man hat eh das gleiche Gehalt und Überstunden werden eh einfach ausbezahlt.

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von go613941-66):
muss ich diesbezüglich das so hinnehmen in der Erprobung?

Nein, so ein nebulöses "durchgewurstel" muss man nicht akzeptieren.



Zitat (von go613941-66):
macht man nicht mit wird mit Dienstanweisung gedroht.

Eine Dienstanweisung die mehr oder weiniger zum Inhalt gar "wir machen jetzt erst mal und Bezahlung etc. basteln wir uns später zurecht", dürfte vor Gericht nicht allzu lange überleben ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12306.07.2023 20:27:04
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Eine Dienstanweisung die mehr oder weiniger zum Inhalt gar "wir machen jetzt erst mal und Bezahlung etc. basteln wir uns später zurecht", dürfte vor Gericht nicht allzu lange überleben



Wenn es da vor Gericht gehen sollte, schmeißen die einen Raus, das stört die Relativ wenig, oder die nerven mit Aufhebungsvertag.


Wo muss dies dann mit dem Bereitschaftsdienst, geregelt sein. Reicht da eine Betriebsvereinbarung oder muss dies Zwingen mit Zustimmung des AN im Arbeitsvertrag stehen?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von go613941-66):
Wenn es da vor Gericht gehen sollte, schmeißen die einen Raus,

Die eine illegale Variante mit einer anderen illegalen Variante verhindern zu wollen, ist zwar außerordentlich dumm, kommt aber durchaus vor.
Gibt es halt noch ein Gerichtsverfahren zusätzlich ...



Zitat (von go613941-66):
oder die nerven mit Aufhebungsvertag.

Dann einfach Nerven behalten - und bei Bedarf kann man auch das gerichtlich untersagen lassen.



Zitat (von go613941-66):
Reicht da eine Betriebsvereinbarung

Richtig formuliert kann diese reichen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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