Ruhen des Leistungsanspruchs bei der Krankenkasse

4. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
voules
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)
Ruhen des Leistungsanspruchs bei der Krankenkasse

Zu mir:
Student mit studentischer Krankenversicherung, seit 2 Monaten wegen Beitragsrückständen nicht versichert, bald (spätestens in 2 Monaten) wird das Insolvenzverfahren geöffnet.

Wegen meiner chronsichen Krankheit bräuchte ich dringend neue Medikamente. Wahrscheinlich muss noch Labor gemacht werden. Ich merke leichte Veränderungen an meinem Fuß. Die Krankheit könnte der Grund sein) Aüßerdem müsste das Knie behandelt werden (war vor 2 Jahren beim Arzt, wurde nur MRT gemacht). Wie könnte ich die Krankenkasse überzeugen, dass sie doch die Kosten doch übernimmt?

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
seit 2 Monaten wegen Beitragsrückständen nicht versichert,


Was hat die Krankenkasse hier genau Ihnen mitgeteilt?

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#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von voules):
Wie könnte ich die Krankenkasse überzeugen, dass sie doch die Kosten doch übernimmt?
Es gilt § 16 SGB V. Eventuell werden die Medikamente übernommen, der Rest m.E. jedoch nicht. Hast Du einen Antrag auf Stundung der Beiträge gestellt?

Eigentlich gehen Schulden bei der Krankenkasse auch in die private Insolvenz ein. Du weißt aber jetzt schon, dass Du die folgenden Monate auch nicht zahlen wirst. Das könnten zum Problem werden. Insbesondere weil Du durch die Inanspruchnahme von Sozialleistungen wie ALG II die KV Beiträge vom Staat bezahlt bekommen würdest.

-- Editiert von User am 05.08.2022 10:24

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von voules):
Wie könnte ich die Krankenkasse überzeugen, dass sie doch die Kosten doch übernimmt?

Ganz einfach: in dem man seine Schulden dort bezahlt und keine weiteren macht-
Bis dahin gibt es nur extrem eingeschränkte Untersetzung seitens der Krankenkasse - vereinfacht gesagt, es gibt nur noch absolut Lebensnotwendige / unabdingbare Leistungen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von voules):
seit 2 Monaten wegen Beitragsrückständen nicht versichert,
Das klingt mir zu dünn. Auch Studierende sind versichert.
Dass wegen 2 Monaten Beitragsrückstand keine Medikamente mehr verschrieben werden, halte ich sogar für ausgeschlossen. Hast du deine Karte? Hast du einen Arzt?
Zitat (von voules):
Wahrscheinlich muss noch Labor gemacht werden.
Das entscheidet der Arzt.
Chroniker sind doch in ärztlicher Behandlung.
Zitat (von voules):
Wie könnte ich die Krankenkasse überzeugen, dass sie doch die Kosten doch übernimmt?
Will sie denn überzeugt werden oder machst du dir unnötige Gedanken?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dass wegen 2 Monaten Beitragsrückstand keine Medikamente mehr verschrieben werden, halte ich sogar für ausgeschlossen.

Irrelevant.

Insbesondere wenn der KK bekannt ist das das nichts kommt und kommen wird, geht das mit der Leistungsreduktion ganz schnell.



Zitat (von Anami):
Hast du deine Karte?

Nutzlos wenn diese gesperrt ist ...



Aber eventuell teilt voules ja noch mit, wie man die Finanzierung künftiger KK-Beiträge und der KK-Schulden zu finanzieren gedenkt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nutzlos wenn diese gesperrt ist ...
Tja, ist sie denn gesperrt? Vielleicht teilt der TE das noch mit?

Bloß, weil jemand 2 Monate Beitragsrückstand hat, muss die Karte nicht gleich gesperrt werden.
Wir leben schließlich in...
Bloß, weil bald das Insolvenzverfahren eröffnet wird, muss die KK davon noch keine Kenntnis haben.
Zitat (von Harry van Sell):
Aber eventuell teilt voules ja noch mit,
Irrelevant. Zumindest für sein aktuelles Problem, ob er noch Medikamente und Laboruntersuchungen wegen eines veränderten Fußes und wehen Knies o.s.ä. bekommt.
Dazu müsste er nicht die KK überzeugen, sondern mal seinen Arzt aufsuchen. Dann stellt sich Relevantes raus.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
voules
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Was hat die Krankenkasse hier genau Ihnen mitgeteilt?


Dass die Leistungen ruhen. In eine Woche wollen die ein Vollstreckungstitel schicken.

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#8
 Von 
voules
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Eigentlich gehen Schulden bei der Krankenkasse auch in die private Insolvenz ein.

Ja, das stimmt. Aber bis das Verfahren vor dem Gericht geöffnet wird, ist man nicht versichert.

Zitat (von bostonxl):
Du weißt aber jetzt schon, dass Du die folgenden Monate auch nicht zahlen wirst.

Wie kommst du denn drauf? Ich zahle die Beiträge ab diesem Monat wieder.

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#9
 Von 
voules
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ganz einfach: in dem man seine Schulden dort bezahlt und keine weiteren macht-
Bis dahin gibt es nur extrem eingeschränkte Untersetzung seitens der Krankenkasse - vereinfacht gesagt, es gibt nur noch absolut Lebensnotwendige / unabdingbare Leistungen.


Ja, darauf wäre ich nicht gekommen. Solche 'Ratschläge' sind echt nicht nötig.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von voules):
Aber bis das Verfahren vor dem Gericht geöffnet wird, ist man nicht versichert.

Auch die Eröffnung des Verfahrens ändert daran nichts ...



Zitat (von voules):
Ich zahle die Beiträge ab diesem Monat wieder.

Die werden dann wohl erst mal auf die ältesten Schulden angerechnet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
voules
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von voules):

seit 2 Monaten wegen Beitragsrückständen nicht versichert

Zitat (von Anami):

Das klingt mir zu dünn. Auch Studierende sind versichert.
Dass wegen 2 Monaten Beitragsrückstand keine Medikamente mehr verschrieben werden, halte ich sogar für ausgeschlossen. Hast du deine Karte? Hast du einen Arzt?
Zitat (von voules):

Nicht wegen 2 Monaten Beitragrückstand. Ich bin seit 2 Monaten nicht mehr im vollem Umfang versichert. D.h ich darf nur im Notfall oder wegen Akuten Krankheiten zum Arzt.


Zitat (von voules):

Wahrscheinlich muss noch Labor gemacht werden.
Zitat (von Anami):

Das entscheidet der Arzt.
Chroniker sind doch in ärztlicher Behandlung.
Zitat (von voules):

Ja, sind sie. Aber wenn sie keine Verischerung haben, dürfen Sie nur privat behandelt werden oder die Kosten bei der KK erstatten.
Und das Labor wird bei mir alle 3 Monate, höchstens jedes Halbjahr gemacht. Sonst kriege ich keine Medikamente mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
voules
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nutzlos wenn diese gesperrt ist ...

Karte wird nicht gesperrt, da man noch versichert ist. Die Leistungen werden begrenzt.


Zitat (von Harry van Sell):
Aber eventuell teilt voules ja noch mit, wie man die Finanzierung künftiger KK-Beiträge und der KK-Schulden zu finanzieren gedenkt.

Wie die Schulden entstanden sind, ist irrelevant. Die Schulden werden durch private Insolvenz erfasst.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von voules):
Wie die Schulden entstanden sind, ist irrelevant.

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens aber nicht.
Aber das war ja auch gar nicht gefragt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
voules
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Auch die Eröffnung des Verfahrens ändert daran nichts ...

Doch. Mit Eröffnungs des Verfahren ist man wieder ganz normal versichert.



Zitat (von voules):

Ich zahle die Beiträge ab diesem Monat wieder..


Zitat (von Harry van Sell):

Die werden dann wohl erst mal auf die ältesten Schulden angerechnet.

Das stimmt wieder nicht. Ich muss die Beiträge jetzt regelmäßig bezahlen, was ich auch tue.

0x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
voules
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Quatsch.
Wer keien Beiträge zahlt. Ist nicht versichert.
Egal ob er Insolvenz macht oder nicht.

Woher kommt das Wissen? Mein Anwalt behauptet was anderes.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von voules):
Mein Anwalt behauptet was anderes.

Und, hat er auch eine valide Rechtsgrundlage dafür benannt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
voules
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

Pöbeleien editiert & zu

Wie man die Kasse überzeugt, dass können sie ihren Anwalt fragen. Der wird sicher auch dafür eine Antwort haben die gefällt.

-- Editiert von Moderator am 14.08.2022 20:19

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