" Zwangsurlaub "

4. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
frabarzz
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 4x hilfreich)
" Zwangsurlaub "

Hallo,

wenn einem beispielsweise gesagt wird , das er eine Woche Urlaub nehmen soll , weil diese Woche keine Arbeit da ist usw. , und ER erfährt dann , das in der besagten Woche jemand anders seinen Job übernommen hat ..... ist doch nicht wirklich rechtens oder ? also wäre doch Arbeit da gewesen :(

MfG

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120353 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von frabarzz):
ist doch nicht wirklich rechtens oder ?

Doch.



Zitat (von frabarzz):
also wäre doch Arbeit da gewesen

Ja, aber offenbar nicht für ihn ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
frabarzz
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 4x hilfreich)

dachte eigentlich das der Chef erstmal seine Angestellten in Arbeit bringen muß , statts sicn einer kostenloser Arbeitskraft zu bedienen .
da könnte man doch jeden AN durch einen ersetzen, der nix kostet ........... also ich finde das nicht wirklich i.O

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Harry drückt sich manchmal etwas knapp aus....
Es ist solange in Ordnung, wie der Arbeitnehmer es mit macht.
Hätten Sie gesagt, nö will keinen Urlaub, wäre es das Problem des AG gewesen, was er mit dir macht.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von frabarzz):
das in der besagten Woche jemand anders seinen Job übernommen hat
Und der war für den AG kostenlos?
Zitat (von frabarzz):
da könnte man doch jeden AN durch einen ersetzen, der nix kostet ........... also ich finde das nicht wirklich i.O
Ich auch nicht. Vermutlich war es nicht so.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120353 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von frabarzz):
dachte eigentlich das der Chef erstmal seine Angestellten in Arbeit bringen muß , statts sicn einer kostenloser Arbeitskraft zu bedienen .

Nö, er muss dessen Arbeit auf haben wollen...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
kostenloser Arbeitskraft
Wieso ist die andere Arbeitskraft kostenlos? Und wieso hätte der Arbeitnehmer, der in Zwangsurlaub geschickt wurde, mehr gekostet?

Zitat:
wenn einem beispielsweise gesagt wird , das er eine Woche Urlaub nehmen soll , weil diese Woche keine Arbeit da ist
Wie lange wurde das denn im Voraus gesagt? Hat der Arbeitnehmer dann auch einen Urlaubsantrag gestellt? Vielleicht ist der Urlaubsanspruch durch diesen "Zwangsurlaub" nicht aufgebraucht worden. Dann kann der Arbeitnehmer den Urlaub ein zweites Mal nehmen, aber dieses Mal freiwillig.

Wie viele Arbeitnehmer hat der Betrieb? Gibt es einen Betriebsrat? Ein großes Problem des Arbeitnehmers ist, dass er vielleicht gekündigt wird, wenn er sich wehrt.

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#7
 Von 
frabarzz
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 4x hilfreich)

Herr A arbeitet bei einer gemeinnützige Gesellschaft im Cateringbereich als Fahrer ,wo bei hier Schulen , Kitas und Firmen mit Essen beliefert werden .
Bei diesen "Essen Lieferungen" sind pro Auto (Tour ) immer 2 Mann nötig, vor langer Zeit herrschte mal Fahrermangel bzw. ein 2. Mann wurde vom Chef gesucht der mit zum Ausliefern fährt , darauf hin wurde mal bei der integrierten Tagesstätte des Unternehmens nachgefragt ob sie jemanden haben, der aushilft .

der "neue Mitarbeiter" bzw. Klient ist nun schon eine kleine Ewigkeit dabei und wird voll in die Tourenplanung vom Chef integriert. Der Mitarbeiter steht ja nun in keinem Arbeitsverhältnis und ist ja nun daher eine "kostenlose" Arbeitskraft für das Unternehmen.

.....auf jeden Fall wollte Herr A an einem Dienstag einen Tag Urlaub machen,zwecks Arztbesuch ..... der Urlaub wurde schon Tage vorher angekündigt ! ..... am Montag wollte Herr A seinen Urlaubsschein abgeben und der Chef tat so als ob er nichts wußte davon , auf jeden Fall sagte er , Herr A solle doch gleich 3 Wochen nehmen, da ja Ferien sind , und darum es nichts zu fahren gibt .

Herr A war dagegen und wollte nicht gleich seinen ganzen Urlaub nehmen müssen, wollte sich noch paar Tage aufheben für Weihnachten usw. oder für unvorgesehene Ereignisse. ...... darauf ließ er (Chef) nicht ein !

also Urlaubsschein für 3 Wochen ausgefüllt :(

nun hat Herr A erfahren, das in der besagten Woche wo er nur den einen Tag Urlaub haben wollte , ein anderer Fahrer mit besagten Klienten die ganze Woche noch Essen geliefert hat
quasi durch die Aktion 4 Tage Urlaub vergeudet

bin halt der Meinung, das Herr A ,an Stelle des Klienten hätte arbeiten müssen, oder ?


Gruß

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Zitat (von frabarzz):
also Urlaubsschein für 3 Wochen ausgefüllt

Wenn und da du dich darauf eingelassen hast, ist der Drops gelutscht.
Du bist resp. wärest nicht dazu verpflichtet gewesen und der Chef hätte den Urlaub auch nicht anordnen können.
Zitat (von BUrlG):
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
...
...

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#9
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von frabarzz):
bin halt der Meinung, das Herr A ,an Stelle des Klienten hätte arbeiten müssen, oder ?


Nein, denn A hatte Urlaub

Zitat (von frabarzz):
also Urlaubsschein für 3 Wochen ausgefüllt


Zitat (von frabarzz):
....auf jeden Fall wollte Herr A an einem Dienstag einen Tag Urlaub machen,zwecks Arztbesuch ..... der Urlaub wurde schon Tage vorher angekündigt ! ..... am Montag wollte Herr A seinen Urlaubsschein abgeben und der Chef tat so als ob er nichts wußte davon


Wenn man Dienstag Urlaub machen möchte, beantragt man den nicht erst Montag.

Zitat (von frabarzz):
Der Mitarbeiter steht ja nun in keinem Arbeitsverhältnis


Natürlich steht er in einem Arbeitsverhältnis er arbeitet schließlich für die Firma. Er ist bestimmt auch nicht kostenlos, weil er unterliegt dem Mindestlohn.
Diese Problematik hat aber NICHTS mit dem Urlaub von A zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von frabarzz):
Herr A solle doch gleich 3 Wochen nehmen, da ja Ferien sind , und darum es nichts zu fahren gibt
Alles nur Palaver... und selbst schuld.

Der A=Fahrer erhält Urlaubsentgelt für 3 Wochen genehmigten Urlaub.
Der Neue geht den A nichts an.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 179x hilfreich)

Zitat (von frabarzz):
einen Tag Urlaub machen,zwecks Arztbesuch


Urlaub = Erholung
Arztbesuch = krank sein

Für einen Arztbesuch muss man doch keinen Urlaub nehmen? Man sagt dem Chef: Arztbesuch; kann ich erst um 11h anfangen?
Aber man nimmt dafür keinen Tag Urlaub und erhöht dann auf 3 Wochen!

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120353 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von frabarzz):
darauf ließ er (Chef) nicht ein

Das hat der Chef aber nicht so einfach zu bestimmen, Herr A hätte da ein großes Wort mitzureden.
Ausnahme wären Betriebsferien.



Zitat (von frabarzz):
bin halt der Meinung, das Herr A ,an Stelle des Klienten hätte arbeiten müssen, oder ?

Genau, oder.
Herr A hat sich ja Urlaub genommen, also musste wer anders fahren.



Zitat (von Daskalos):
Arztbesuch = krank sein

Was ist denn das für ein Blödsinn?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
frabarzz
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 4x hilfreich)

Herr A hätte ja noch die 1 Woche arbeiten können , quasi am Mo , Mi , Do und Frei , aber nein , da mußt er schon Urlaub machen ...klar wenn man eine "kostenlose Arbeitskraft" in der Zeit auch bekommen kann , .... warum nicht

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#14
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Zitat (von frabarzz):
aber nein , da mußt er schon Urlaub machen


Nein, gemusst hat er nicht - er hat es getan; du drehst dich im Kreis. Durch Wiederholen wird nix besser.
Du kannst aus dem Ereignis was für die Zukunft lernen.
Ein arbeitsrechtliches Problem gibt es ansonsten nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von frabarzz):
...klar wenn man eine "kostenlose Arbeitskraft" in der Zeit auch bekommen kann , .... warum nicht


Hat er genau 0 von, da er dich trotzdem bezahlen muss.

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