Nebenkostenabrechnung: Berechnung irreführend

5. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
fb400064-57
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung: Berechnung irreführend

Hallo Zusammen,

in Anbetracht der steigenden Gaspreise wollte ich mal näher mit unseren Nebenkosten auseinandersetzen, auch um mal eine Vorausplanung für das nächste Jahr zu machen, was das für uns als Familie bedeutet. Also mich näher mit unseren Nebenkosten auseinandergesetzt. Ich prüfe das zwar jedes Jahr, aber so detailliert habe ich mir das nie angeschaut.

Darin heißt es "Gesamtenergieverbrauch in kwh gemäß Zählerständen und Kostenverteilung". Danach haben wir im Jahr 2021 insgesamt 8.5xx kwh für die Heizung und 1.1xxkwh für Warmwasser verbraucht, also 9.6xx kwh, ja das entspricht einem Durchschnittshaushalt. Okay. Gesamtkosten 14xx Euro. Also den Preis der kWh ausgerechnet, rund 8.4 ct. Mit allem verglichen, passt. Wunderbar.

Habe dann vom Vermieter die tatsächlichen Gaspreise angefordert. Siehe da: Arbeitspreis sind 5,7 ct. Häh? Rumgerechnet, Grundpreis abgezogen, mit anderen Werten probiert, passt nicht. Also Vermieter kontaktiert, der mir nun sagt: Jaja, in der Nebenkostenabrechnung habe ich ja nur den Verbrauch laut Gaszähler angegeben. Tatsächlich habe ich aber auch Wärmemengenzähler im Haus und die sagen dass der Verbrauch bei 12.xxx kwh lag. What? Warum sagen Sie dann "Gesamtenergieverbrauch in kwh gemäß Zählerständen und Kostenverteilung"? Ja, das stimmt, aber den Gesamtpreis habe er ja angegeben.

Jetzt rechne ich mit den 12.xxx kwh und der Arbeitspreis ist mit 6,7 ct immer noch höher als der Arbeitspreis?

Was macht man denn da?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Zitat (von fb400064-57):
Tatsächlich habe ich aber auch Wärmemengenzähler im Haus und die sagen dass der Verbrauch bei 12.xxx kwh lag.


Ist egal. Laut Abrechnung wurden 96xx kWh verbraucht und laut Belegen kostet die kWh 5,7 Cent. Er hat die Abrechnung zu korrigieren und die Korrekturen detailiert zu belegen. Vergiss aber nicht, dass in den Gesamtheizkosten nicht nur die kWh Gas drin sind sondern auch die Stormkosten für den Betrieb der Heizungsanlage beispielsweise. Aber das gehört auch alles aufgeschlüsselt und belegt.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32276 Beiträge, 5673x hilfreich)

Zitat (von fb400064-57):
Rumgerechnet,
Man kann das Rumrechnen lassen. Auch der Vermieter weiß jetzt nicht, wie die Kosten dann tatsächlich sind. Du als betroffener Mieter kannst doch schon jetzt wegen der voraussichtlichen Preise/Kosten monatlich einen Betrag X zurücklegen.
Wenn du 14xx fürs Jahr zahlst--- leg doch einfach 30 - 50 % monatlich beiseite. Die Abrechnung in 2023 sagt dir, was du nachzahlen musst. Oder: Du erhöhst jetzt schon deine Vorauszahlung um einen Betrag X. Dein Vermieter muss ja ---kaufen--, falls es dann noch was gibt.

Zitat (von fb400064-57):
Was macht man denn da?
Gar nichts. Wozu auch? Wenn man gerne mit vielen Unbekannten rumrechnet, kann man doch rumrechnen, was es dich kosten würde, wenn ...xyz oder abc...oder was das neue J.-Webb-Teleskop jeden Bürger kostet...is ja auch wichtig. :smile:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)

Was schreibst du denn da? Hast du überhaupt verstanden, worum es dem TE geht?

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#4
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4620 Beiträge, 556x hilfreich)

@TE

Es sind ja nicht nur die reinen Verbrauchskosten, hinzu kommt die Wartung, die Kosten der Abrechnung, die Miete für die Erfassungsgeräte, evtl. noch der Schornsteinfeger.

Die Aufschlüsselung dieser Kosten sollte sich schnell finden lassen in der HK/WK Abrechnung.

-- Editiert von User am 05.08.2022 15:44

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Der erste Schritt sollte bei Zweifeln an der Nebenkostenabrechnung immer sein, die Belege dazu einzusehen. Der Vermieter sollte ja eine Rechnung des Gasversorgers bekommen haben. Die sollte der Mieter einsehen und abfotografieren. Gleiches gilt für alle anderen Kostenpositionen auf der Nebenkostenabrechnung.

Dann kann sich der Mieter in Ruhe anschauen, welche Kosten wirklich wofür entstanden sind. Erst danach macht es Sinn zu rechnen, ob die Kosten korrekt auf alle Parteien der Immobilie verteilt wurden.

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Anami):
............................ Oder:


Richtig.
Oder man liest den Beitrag des TE nochmal, um zu bemerken, dass es nicht um eine Abrechnung geht die 2023 irgendwann mal kommen wird.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32276 Beiträge, 5673x hilfreich)

@TE
Oder kontrolliere nochmal deine 21er Abrechnung.

Reklamiere deine Abrechnung. Verlange Belegeinsicht.
Lass das mit der Vorplanung fürs nächste Jahr.

Dann ergibt sich evtl., wessen Berechnung irreführend ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Es sind ja nicht nur die reinen Verbrauchskosten, hinzu kommt die Wartung, die Kosten der Abrechnung, die Miete für die Erfassungsgeräte, evtl. noch der Schornsteinfeger.

Und der Strom für die Heizung.

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#9
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4620 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Und der Strom für die Heizung.


Richtig, der kommt auch noch dazu.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4620 Beiträge, 556x hilfreich)

Wenn der TE nur querrechnen möchte, dann sollte er einen Blick auf die HK/WK Abrechnung werfen, denn dort steht genau drin, welche einzelne Positionen den Gesamtkosten zugrundeliegen.

Ich gehe davon aus, dass hier lediglich der reine Verbrauch herangezogen wurde ohne die anderen Kosten.

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