Stromanbieter überweist Guthaben an Inkassobüro?

5. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
fenie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Stromanbieter überweist Guthaben an Inkassobüro?

Hallo, ich habe mich hier angemeldet weil mein Stromanbieter einfach mein Guthaben von über 150€ an ein Inkassobüro überwiesen hat. Ich selber kann mich nicht erinnern jemals von diesen Leuten Post bekommen zu haben. Ist das eigentlich rechtens? Wenn nicht, wie kann man dagegen vorgehen?
Das Inkassounternehmen ist übrigens Intrum und die Forderung soll aus 2020 sein.

-- Editiert von User am 05.08.2022 11:15

Post vom Inkassobüro?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von fenie):
Ist das eigentlich rechtens?

Unter Umständen ja.

Zitat (von fenie):
wie kann man dagegen vorgehen?

Teile doch ersteinmal mit warum der Stromanbieter das Guthaben ans IB überwiesen hat. Hat das IB einen PfüB an den Stromanbieter geschickt? Wurde das Guthaben mit einer "älteren" Forderung des Stromanbieters verrechnet?

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#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2335 Beiträge, 364x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Wurde das Guthaben mit einer "älteren" Forderung des Stromanbieters verrechnet?

Diese Aufrechnung hätte der Stromanbieter aber erklären müssen.
Ohne weitere Informationen ist das erstmal nur eine Rückzahlungsvorderung aus Guthaben, die nicht an den Gläubiger ausgezahlt wurde.

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#3
 Von 
fenie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe natürlich keine Schulden und auch keine offenen Rechnungen beim Stromanbieter, sonst hätten die mir den Saft schon abgedreht. Einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss habe ich nie zu Gesicht bekommen. Nur ein lapidares Schreiben vom Stromanbieter das ich von meinem Guthaben lediglich 15€ wiederbekomme. Beim Stromanbieter habe ich natürlich angerufen, die konnten mir weder ein Aktenzeichen noch einen Grund nennen wieso sie mein Geld woanders hin überwiesen haben. Bei Intrum wollte ich nicht anrufen, das wäre wahrscheinlich verlorene Liebesmüh gewesen.
Hätte man mich nicht von Seiten des Stromanbieters informieren müssen, bevor man mein Geld an irgendein dubioses Unternehmen überweist?

-- Editiert von User am 06.08.2022 08:49

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#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von fenie):
Hätte man mich nicht von Seiten des Stromanbieters informieren müssen, bevor man mein Geld an irgendein dubioses Unternehmen überweist?

Nein

Ich würde an deiner Stelle schriftlich beim Stromanbieter anfragen mit welcher Rechtsgrundlage die Überweisung an das IB erfolgte.

Zitat (von fenie):
Ich habe natürlich keine Schulden und auch keine offenen Rechnungen beim Stromanbieter, sonst hätten die mir den Saft schon abgedreht.

Das ist Quatsch. Nicht jedem Schuldner wird der Strom abgestellt. Für eine Sperrung müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Ich würde den Anbieter gerichtsfest zur Zahlung auffordern. Und dabei schreiben, dass er Gründe, die der Zahlung entgegenstünden substantiiert belegen soll.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2335 Beiträge, 364x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Ich würde an deiner Stelle schriftlich beim Stromanbieter anfragen mit welcher Rechtsgrundlage die Überweisung an das IB erfolgte.


Nicht anfragen. Auszahlung des Guthabens fordern.

Was glaubst Du denn, was der Stromanbieter mit mir macht, wenn ich meinen nächsten Abschlag einfach an @fenie überweise, weil @fenie behauptet hat, er/sie/es hätte einen Anspruch gegenüber dem Stromanbieter.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fenie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal, ich habe nun endlich Antwort auf meine Bitte das Guthaben auszuzahlen, von meinem Stromanbieter erhalten. Mir wurde lapidar mitgeteilt das sie aufgrund § 387 ff. BGB zur Aufrechnung berechtigt gewesen sind. Und mit der Summe wurde die Inkassoakte geschlossen. Allerdings wurde nicht geschrieben welche Forderung abgetreten wurde und in welcher Höhe und mit welchem Datum. Ich habe immer alles bei der TEAG bezahlt. Auch die Intrum reagiert nicht auf meine Email.
Kann man hier noch etwas erreichen ohne einen Anwalt einzuschalten?

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#8
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2335 Beiträge, 364x hilfreich)

Und wann und wie genau ist der Stromanbieter seiner Pflicht nach § 388 nachgekommen?
Da gehört nämlich dazu, dass die Forderungen, mit denen aufgerechnet wird, auch benannt werden.
Also prüf mal die Unterlagen, ob es da irgendwas gab (vielleicht auch nur als Nebensatz auf der Rechnung).

Dann wäre zu prüfen, ob die Aufrechnung von Forderungen nicht vielleicht sogar vertraglich ausgeschlossen ist. Das machen nämlich gerade Energieanbieter gerne mal, damit die Kunden die Rückzahlung nicht mit den fälligen Abschlägen aufrechnen.

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