Das Inkassobüro hat mir eine Mahnung geschickt. Die Höhe der Forderung wurde jedoch ohne Berücksichtigung meiner Zahlungen an den Gläubiger vor 6 Monaten angegeben.
Auf meinen Widerspruch hin hat mir das Inkassobüro eine Forderungsaufstellung mit einem geänderten Forderungsbetrag (unter Anerkennung meiner Zahlungen) geschickt, die jedoch keine Zahlungsfrist enthält.
Soll mir das Inkassobüro eine neue Mahnung mit dem richtigen Forderungsbetrag und einem Fälligkeitsdatum schicken?
Schließlich kann ich nicht in der Zeit zurückgehen und die Schulden innerhalb von zwei Wochen bezahlen, während sie über meine Kontoauszüge nachdachten.
Ein Inkassobüro und eine Zeitmaschine
5. August 2022
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Frage vom 5. August 2022 | 15:43
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Ein Inkassobüro und eine Zeitmaschine
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#1
Antwort vom 5. August 2022 | 17:22
Von
Status: Unbeschreiblich (102745 Beiträge, 37429x hilfreich)
Zitatdie jedoch keine Zahlungsfrist enthält. :
Auf gut deutsch, fristlos.
ZitatSchließlich kann ich nicht in der Zeit zurückgehen und die Schulden innerhalb von zwei Wochen bezahlen, während sie über meine Kontoauszüge nachdachten. :
Richtig, die hätte mangleich am Anfang zahlen müssen.
Jetzt steigen die Kosten mit jedem Tag und mit jeder neuen Mahnumg...
#2
Antwort vom 6. August 2022 | 11:24
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAuf gut deutsch, fristlos. :
Danke für mein gutes Deutsch

Zitat:
Würden Sie 15.000 Euro mehr zahlen, als Sie schulden?
Die Frage war, ob der Inkassobüro verpflichtet ist, eine neue Mahnung zu verschicken, nachdem er die erste Mahnung zurückgewiesen hat.
Kennen Sie die Antwort?
-- Editiert von User am 06.08.2022 11:26
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#3
Antwort vom 6. August 2022 | 15:45
Von
Status: Unbeschreiblich (102745 Beiträge, 37429x hilfreich)
ZitatDie Frage war, ob der Inkassobüro verpflichtet ist, eine neue Mahnung zu verschicken, nachdem er die erste Mahnung zurückgewiesen hat. :
Nein ist es nicht.
#4
Antwort vom 6. August 2022 | 17:05
Von
Status: Lehrling (1077 Beiträge, 88x hilfreich)
ZitatWürden Sie 15.000 Euro mehr zahlen, als Sie schulden? :
Ich würd nicht so wiel Schulden machen
Zitatob der Inkassobüro verpflichtet ist, eine neue Mahnung zu verschicken, nachdem er die erste Mahnung zurückgewiesen hat. :
Brauchts nicht
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