Ein Inkassobüro und eine Zeitmaschine

5. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
blizkampf
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Ein Inkassobüro und eine Zeitmaschine

Das Inkassobüro hat mir eine Mahnung geschickt. Die Höhe der Forderung wurde jedoch ohne Berücksichtigung meiner Zahlungen an den Gläubiger vor 6 Monaten angegeben.
Auf meinen Widerspruch hin hat mir das Inkassobüro eine Forderungsaufstellung mit einem geänderten Forderungsbetrag (unter Anerkennung meiner Zahlungen) geschickt, die jedoch keine Zahlungsfrist enthält.
Soll mir das Inkassobüro eine neue Mahnung mit dem richtigen Forderungsbetrag und einem Fälligkeitsdatum schicken?
Schließlich kann ich nicht in der Zeit zurückgehen und die Schulden innerhalb von zwei Wochen bezahlen, während sie über meine Kontoauszüge nachdachten.

Post vom Inkassobüro?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von blizkampf):
die jedoch keine Zahlungsfrist enthält.

Auf gut deutsch, fristlos.



Zitat (von blizkampf):
Schließlich kann ich nicht in der Zeit zurückgehen und die Schulden innerhalb von zwei Wochen bezahlen, während sie über meine Kontoauszüge nachdachten.

Richtig, die hätte mangleich am Anfang zahlen müssen.
Jetzt steigen die Kosten mit jedem Tag und mit jeder neuen Mahnumg...




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blizkampf
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Auf gut deutsch, fristlos.


Danke für mein gutes Deutsch :)

Zitat (von Richtig, die hätte mangleich am Anfang zahlen müssen[/quote):


Würden Sie 15.000 Euro mehr zahlen, als Sie schulden?

Die Frage war, ob der Inkassobüro verpflichtet ist, eine neue Mahnung zu verschicken, nachdem er die erste Mahnung zurückgewiesen hat.
Kennen Sie die Antwort?

-- Editiert von User am 06.08.2022 11:26

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von blizkampf):
Die Frage war, ob der Inkassobüro verpflichtet ist, eine neue Mahnung zu verschicken, nachdem er die erste Mahnung zurückgewiesen hat.

Nein ist es nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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