Das Inkassobüro hat mir eine Mahnung geschickt. Die Höhe der Forderung wurde jedoch ohne Berücksichtigung meiner Zahlungen an den Gläubiger vor 6 Monaten angegeben.
Auf meinen Widerspruch hin hat mir das Inkassobüro eine Forderungsaufstellung mit einem geänderten Forderungsbetrag (unter Anerkennung meiner Zahlungen) geschickt, die jedoch keine Zahlungsfrist enthält.
Soll mir das Inkassobüro eine neue Mahnung mit dem richtigen Forderungsbetrag und einem Fälligkeitsdatum schicken?
Schließlich kann ich nicht in der Zeit zurückgehen und die Schulden innerhalb von zwei Wochen bezahlen, während sie über meine Kontoauszüge nachdachten.
Ein Inkassobüro und eine Zeitmaschine
5. August 2022
Thema abonnieren
Frage vom 5. August 2022 | 15:43
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 0x hilfreich)
Ein Inkassobüro und eine Zeitmaschine
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. August 2022 | 17:22
Von
Status: Unbeschreiblich (119617 Beiträge, 39755x hilfreich)
Zitatdie jedoch keine Zahlungsfrist enthält. :
Auf gut deutsch, fristlos.
ZitatSchließlich kann ich nicht in der Zeit zurückgehen und die Schulden innerhalb von zwei Wochen bezahlen, während sie über meine Kontoauszüge nachdachten. :
Richtig, die hätte mangleich am Anfang zahlen müssen.
Jetzt steigen die Kosten mit jedem Tag und mit jeder neuen Mahnumg...
#2
Antwort vom 6. August 2022 | 11:24
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAuf gut deutsch, fristlos. :
Danke für mein gutes Deutsch
Zitat:
Würden Sie 15.000 Euro mehr zahlen, als Sie schulden?
Die Frage war, ob der Inkassobüro verpflichtet ist, eine neue Mahnung zu verschicken, nachdem er die erste Mahnung zurückgewiesen hat.
Kennen Sie die Antwort?
-- Editiert von User am 06.08.2022 11:26
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Inkasso" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 6. August 2022 | 15:45
Von
Status: Unbeschreiblich (119617 Beiträge, 39755x hilfreich)
ZitatDie Frage war, ob der Inkassobüro verpflichtet ist, eine neue Mahnung zu verschicken, nachdem er die erste Mahnung zurückgewiesen hat. :
Nein ist es nicht.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Schon
267.001
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
28 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
11 Antworten
Top Inkasso Themen
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
6 Antworten