Lebenspartner hat sich abgesetzt

5. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
sinola
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)
Lebenspartner hat sich abgesetzt

Hallo, meine Tochter lebt(e) mit ihrem Partner und Erzeuger ihrer Tochter (13Jahre) bereits einige Jahre gemeinsam in einer Mietwohnung. Beide sind Mieter der Wohnung. Sie sind nicht verheiratet. Die Vaterschaft hat er anerkannt, ist aber nicht erziehungsberechtigt. Beide sind berufstätig.
Ihr Partner ist hoch verschuldet und hat sich nur mit etwa 1/3 an den Lebenshaltungskosten beteiligt.
Er hat ein P-Konto, wobei der Unterhalt bei der Pfändungsgrenze für ein Kind berücksichtigt ist.
Nun hat er sich abgesetzt und ist zu einer anderen Frau gezogen.
Gleichzeitig sind hohe Nachzahlungen für Gas und Strom angefallen.
Er hat ihr diesen Monat nur 250€ für Kind Miete/Nebenkosten und Nachzahlung gegeben, das ist nicht mal der Unterhalt für das Kind. Nun ist meine Tochter völlig verzweifelt, weil sie die Wohnung/Nebenkosten nicht mehr bezahlen kann. Auch ich als Vater kann sie nur vorübergehend finanziell unterstützen.
Da ihr Partner bereits eine Reihe von Pfändungen laufen hat, sehen wir kaum Chancen auf weitere Zahlungen von ihm. Beim Kindergeld kann meine Tochter wahrscheinlich das Jugendamt noch eingeschalten.
Es stellt sich die Frage: Lohnt sich die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes, wenn wahrscheinlich sowieso nichts zu holen ist?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat (von sinola):
Es stellt sich die Frage: Lohnt sich die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes, wenn wahrscheinlich sowieso nichts zu holen ist?

M.E. nicht.

Die Mutter könnte eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragen. Weiter kann man Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn er nicht zahlt.

-- Editiert von User am 05.08.2022 19:49

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#2
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
ist aber nicht erziehungsberechtigt
Warum das denn nicht?

Zitat:
Nun ist meine Tochter völlig verzweifelt, weil sie die Wohnung/Nebenkosten nicht mehr bezahlen kann.
Die Mutter soll Lohnsteuerklasse 2 und das Kindergeld beantragen. Auch Unterhaltsvorschuss und Wohngeld kann man versuchen. Im Übrigen dann Arbeitslosengeld 2 beim Jobcenter beantragen.

Die offenbar Mutter hat anscheinend eine zu teure Wohnung gemietet. Die zu teure Wohnung sollte gekündigt werden. Die Kündigung müssen beide Mieter unterschreiben. Vielleicht kann man sich mit dem Vermieter aber auch irgendwie ganz praktisch einigen? Notfalls, wenn der Vater die Kündigung nicht unterschreibt, muss die Mutter sich tatsächlich bei einem Rechtsanwalt dazu beraten lassen, wie sie trotzdem aus dem zu teuren Mietvertrag rauskommen kann.

Angesichts steigender Nebenkosten ist die Wohnung anderswo auch auch nicht unbedingt so viel günstiger.

Wie viel Einkommen hat die Mutter? Wie viel der Vater? Wenn beim Vater kein Unterhalt zu holen ist, dann könnten die Großeltern ersatzweise ich der Pflicht sein. Also (unter anderem) Sie.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119653 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von sinola):
Lohnt sich die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes,

Für den Anwalt immer...

Wenn sie jetzt schon Miete und Nebenkosten nicht mehr bezahlen kann, wo von wollte sie dann überhaupt den Anwalt bezahlen?

Zitat (von cruncc1):
Die Mutter könnte eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragen. Weiter kann man Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn er nicht zahlt.

Das wäre das eine, das andere wäre, dass man schnellstens prüft in wie weit man ALG II oder andere Sozialleistungen beanspruchen könnte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Der Ex Deiner Tochter ist der Vater! Oder fändest Du es gut, wenn man Deine Tochter als Brutkasten bezeichnen würde? Und man war ja offensichtlich lange zusammen. Die desolate finanzielle Situation des Kindsvaters war bekannt, man hat eine gemeinsames Finanzierungskonzept gefunden. Es geht jetzt nur um die finanzielle Abwicklung. Um Kindesunterhalt kann sich das Jugendamt kümmern. Die Überweisung von Kindergeld auf ihr Konto, dafür kann sie sich bei der Familienkasse kümmern, keine große Sache. Bleibt die Frage der Abwicklung des Mietverhältnisses. Theoretisch hat sie natürlich Anspruch auf die hälftige Nachzahlung gegen den Ex. Ob der die leisten kann, keine Ahnung. Für die Mietzahlungen in der Zukunft, da muss man halt schauen, ob es Sinn macht, einen Wohnungswechsel vorzunehmen, oder aber ob man unter Berücksichtigung von ALG II (aufstockend) oder aber Wohngeld die Wohnung halten kann.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sinola
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für alle Kommentare und Hinweise. Das hilft uns erst einmal die Situation einzuschätzen.

0x Hilfreiche Antwort

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