zeitfirma > arbeitszeugnis

5. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
prinzselo
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 3x hilfreich)
zeitfirma > arbeitszeugnis

ich werde bald weiterbildung machen, daher möchte der bildungsträger ne arbeitszeugnis von dem zeitfirma haben. habe dort angeschrieben das ich eine brauche, die dame meinte " ich dchreibe dort rein was ich meine".

hat sie recht darsuf ohne die eingesetzte firma zu fragen einfach reinzuschreiben?
sie weiß garnicht was für tätigkeiten ich dort gemacht habe, bzw hat sie garnix gesehen und weiß auch garnix.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von prinzselo):
ich werde bald weiterbildung machen,

Inklusive Deutschkurs?



Zitat (von prinzselo):
die dame meinte " ich dchreibe dort rein was ich meine".

Das ist auch ihr gutes Recht.
Also mal abwarten, was sie so schreibt, dann kann man schauen ob das so zulässig ist.



Zitat (von prinzselo):
sie weiß garnicht was für tätigkeiten ich dort gemacht habe

Woher will man das wissen?
Im übrigen ist das auch nicht relevant.



Zitat (von prinzselo):
bzw hat sie garnix gesehen

Muss sie auch nicht.



Zitat (von prinzselo):
und weiß auch garnix.

Woher will man das wissen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
prinzselo
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 3x hilfreich)

ich weiß es, weil ich mit dem chef kotnakt habe, und dienzwei kaum miteinander sich unterhalten.
beantwortet das deine frage mit woher will man das wissen?!?!

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

Abwarten, was kommt. Voraus Lärm zu machen, bringt doch nichts.
Bis heute kann man nur sagen, dass ein Zeugnis wahr sein muss und wohlwollend.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Bis heute kann man nur sagen, dass ein Zeugnis wahr sein muss und wohlwollend.

Richtig.
Ist ja auch die Frage was für eine Art von Zeugnis man angefordert hat, einfaches, erweitertes, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
prinzselo
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 3x hilfreich)

so, hab den arbeitszeugnis bekommen.
die zeitfirma hat die eingesetzte firma nicht nachgefragt, es fehlen tätigkeiten.
was soll ich jetzt tun?
nix zu tun, hat die zeitfirma recht darauf ohne die firma nachzufragen alles auszufüllen?

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

Zitat (von prinzselo):
hat die zeitfirma recht darauf ohne die firma nachzufragen alles auszufüllen?

Die Frage scheint mir nachrangig zu sein.
Die erste Frage wäre: wie bist du zufrieden mit dem Zeugnis? Kannst du dich damit woanders bewerben?
Wenn du nicht zufrieden bist, bieten dir die nicht aufgeführten Tätigkeiten - so sie bedeutsam sind - die Chance, Nachbesserung zu verlangen.

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#7
 Von 
prinzselo
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 3x hilfreich)

nein bin damit nicht zufrieden
WEIL
die arbeitszeugniss dort tätigkeiten, die ich ausgeübt habe brauche ich für die weiterbilding.
wenn dort bestimmte tätigkeiten nicht stehen, wird der ihk mich nicht genehmigen.
kann ich was machen, wenn die ausgeübte tätitgkeiten fehlen?

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

Zitat (von prinzselo):
kann ich was machen, wenn die ausgeübte tätitgkeiten fehlen?

Du meldest zurück, dass das Zeugnis unvollständig und nicht korrekt ist und bittest um Ausstellung eines Zeugnisses, das die fehlenden Tätigkeiten mit aufführt. Notfalls kannst oder musst du deswegen auch klagen, wenn die Zeitarbeitsfirma sich dusselig anstellt.

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#9
 Von 
prinzselo
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 3x hilfreich)

ok danke blaubär.
glaub die werden sich duselig anstellen, weil ich denen alles geklärt habe wofür ich das brauche. trotzdem haben sie es getan auf eigene weise reinzuschreiben

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