Handwerker von Vermieter beauftragt aber Rechnung an mich

6. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Nina321
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Handwerker von Vermieter beauftragt aber Rechnung an mich

Hallo, folgendes Problem:

Mein VM hat Handwerker beauftragt weil unsere Toilette verstopft war (irgendwo tief in den Rohren).

Die Reinigungsfirma hat mir nun eine Rechnung über 455€ geschickt.

Mein Freund hat den Durchschlag unterschrieben und darauf stand mein Name.
Ich habe der Firma weder meinen Namen gegeben, noch habe ich unterschrieben.
Eigentlich müsste die Rechnung doch an dem VM gehen, da dieser Beauftragt hat.

Die Verstopfung wurde auch nicht durch uns verursacht. Wir haben die Toilette jederzeit sachgemäß benutzt.

Der Vermieter unterstellte mir Tampons und binden darin entsorgt zu haben, später dann haben wir angeblich nicht richtig abgespült (was alles nicht zutrifft).

Die Reinigungsfirma ist ein Bekannter von ihm.

Der Vermieter will die Rechnung nicht bezahlen. Er sagt, dass sein Abfluss ja nicht verstopft war.

Die Firma meinte zu uns vor Ort übrigens auch, dass es eben alte Rohre sind.
Außer Schlacke und etwas Toilettenpapier konnten sie nix entfernen. Sie haben 12,5m Spirale gelegt, erfolglos.
Die Verstopfung löste sich dann plötzlich von selbst.
Auch mit der Kamera konnten sie die Ursache nicht feststellen.

Nun also meine Frage:

An wen geht die Rechnung und wer zahlt?
Wie gesagt: ich habe nie was unterschrieben noch beauftragt, noch meinen Namen angegeben.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Also, erst einmal würde ich der Firma mitteilen, dass es wohl zu einer Verwechslung kam und die Rechnung ja auf den Auftraggeber, Vermieter, lauten und gehen muss. Weswegen hat denn dein Freund da was unterschrieben, wenn es nicht seine Wohnung zu sein scheint?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nina321
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir wohnen beide in der Wohnung. Stehen auch beide im Mietvertrag.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von Nina321):
Wir wohnen beide in der Wohnung. Stehen auch beide im Mietvertrag.


Dann ist das natürlich nicht optimal, dass er unterschrieben hat. Was genau wurde unterschrieben?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119452 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Nina321):
ich habe nie was unterschrieben noch beauftragt, noch meinen Namen angegeben.

War offenbar gar nicht nötig
Zitat (von Nina321):
Mein Freund hat den Durchschlag unterschrieben




Zitat (von Nina321):
An wen geht die Rechnung und wer zahlt?

Kommt ganz darauf an, was auf dem Durchschlag steht den man da unterschieben hat.

Wenn das der übliche Durchschlag eines seriöse Unternehmens war, dann wäre das nur der Stundenzettel gewesen - in der anderen "üblichen" Variante wäre es das "Geständnis" des Mieters.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3505 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Nina321):
Die Verstopfung wurde auch nicht durch uns verursacht. Wir haben die Toilette jederzeit sachgemäß benutzt.

Und wie können sie das beweisen?
Zitat (von Nina321):
Mein VM hat Handwerker beauftragt weil unsere Toilette verstopft war (irgendwo tief in den Rohren).

Offenbar ging es so schneller. Bei einer Verstopfung hat man schnell die "Überraschung" in der Wohnung haben.
Wie viele Wohneinheiten gibt es im Haus? Wer könnte außer ihnen die Verstopfung verursacht haben?
Und ja, aufgrund steigender NK kann durch Wassersparen so eine Verstopfung entstehen.

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#6
 Von 
guest-12317.03.2023 10:09:24
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 64x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Und wie können sie das beweisen?


Bitte korrigieren, wenn ich falsch liege. Aber wenn der Vermieter Kosten für das Beseitigen einer Rohrverstopfung vom Mieter haben möchte, dann ist normalerweise auch der Vermieter in der Pflicht, zu beweisen, dass die Verstopfung vom Mieter verursacht wurde. Und nicht der Mieter, dass er es nicht war. Und wenn es sich auch noch um ein Mehrparteienhaus handelt, sieht es für den Vermieter leider düster aus, den Schädiger genau zu ermitteln. Besonders, wenn das Handwerksunternehmen 12,5 Meter Spirale einsetzen musste (was auf der Rechnung ganz sicher als Position auftaucht). Das ist ziemlich viel und geht in den meisten Fällen über die explizit einer Wohneinheit zuordbaren Rohre hinaus.

Zitat (von Nina321):
Die Reinigungsfirma ist ein Bekannter von ihm.


Das könnte für die Mieter in diesem Fall natürlich ungünstig sein, aber auch Richter haben tatsächlich schon von Gefälligkeitsaussagen gehört. Solange da also zusätzlich keine Bilder vorgelegt werden können, in denen ein Haufen Tampons/Binden aus der Toilette geholt wurden, würde eine Aussage des Handwerkers ggf. nicht als Beweis ausreichen. Ggf. aber schon, kommt auf den Einzelfall an.

Zitat (von Harry van Sell):
Kommt ganz darauf an, was auf dem Durchschlag steht den man da unterschieben hat.


Dem stimme ich zu. Wenn der Mieter auf diesem Durchschlag unterschrieben hat, dass er die Kosten übernimmt und die Rechnung direkt an ihn/die gemeinsam im Vertrag stehenden Mieter geschickt werden kann, ist der Drops wohl gelutscht. Wenn das nur der Stundenzettel war, dann das:

Zitat (von Catslove):
Also, erst einmal würde ich der Firma mitteilen, dass es wohl zu einer Verwechslung kam und die Rechnung ja auf den Auftraggeber, Vermieter, lauten und gehen muss.


-- Editiert von User am 07.08.2022 06:49

-- Editiert von User am 07.08.2022 06:51

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3505 Beiträge, 557x hilfreich)

@Ino75,
keine Aufregung am Sonntagmorgen.
Ist es ein Mehrfamilienhaus, schaut es ganz anders aus als bei einem Zweifamilienhaus.
Darüber wurde nichts mitgeteilt.

-- Editiert von User am 07.08.2022 07:31

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#8
 Von 
Nina321
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schonmal für die zahlreichen Antworten.
Es handelt sich um ein Zwei-Familien-Haus.
Der Vermieter wohnt oben und wir unten.
Schlecht für uns wie es scheint.

Der Zettel, den mein Freund unterschrieben hat ist der "Tagesbericht/Lieferschein". Da steht nur drauf, was gemacht wurde. Für mich eher eine Art Stundenzettel.

Ich frage mich halt, wer die Schuld trägt, wenn sich in alten Rohren eine Verstopfung bildet. Selbst wenn die Verstopfung jetzt wirklich in einem unsrer Rohre gewesen wäre.
Wir haben mit 100% reinem Gewissen die Toilette sachgemäß benutzt.
Da sind weder Binden, noch Tampons, noch Essensteste drin gelandet. Ich denke alleine schon umwelttechnisch gehört sich das nicht und dass es die Rohre verstopft sollte jedem normaldenkenden Menschen klar sein. Ich habe sogar extra einen kleinen Mülleiner neben der Toilette stehen für die Hygieneartikel der Gäste (allerdings hatten sogar wir noch nicht mal weibliche Gäste, die nicht bereits in der Menopause sind. Also selbst hier könnte ich Übeltäter ausschließen.)
Einzig unser Geschäft und Toilettenpapier landet also in dieser Toilette.

Der Handwerker konnte wie gesagt die Ursache auch nicht finden oder beheben. Die Verstopfung hat sich von alleine gelöst.
Auf der Rechnung und auf dem "Zettel" steht von diesen 12,5m Spirale nichts drauf.

Es wird folgendes aufgeführt:
2 Std. - Einsatz und Bereitstellung eines Kanalreinigungsfahzeuges 138€
2 Std. Monteur 1 98€
2 Std. Menteur 2 98€
1 Pauschal Einsatz und Bereitstellung einer Kleinkamera (Schiebesystem) 49€
zzgl MwSt. insgesamt also 455,77€

Der Vermieter hat behauptet, wir würden nicht genug spülen. Und selbst hier liegt er falsch, denn bei der Spülung läuft der Spülkasten einmal komplett leer. Man kann das zwar stoppen, aber das machen wir nicht.
Der Handwerker sagte zu uns ja auch es liegt einfach an den alten Rohren.
Nur der Vermieter behauptet, dass der Handwerker ihm ebenfalls bestätigt hätte, wir würden nicht genug spülen.

Leider ist unser Vermieter ein Exemplar, der immer seinen Mietern die Schuld gibt.
So war zum Beispiel auch ein "Defekt in der Verteilerdose", die für den Starkstrom (Herd) zuständig war.
Erst waren wir schuld. Als er aber nicht nachweisen konnte, dass wir den defekt verursacht haben, war der Vormieter schuld. Dass die Wohnung alt ist und Dinge eben mal kaputt gehen, sieht er nicht so. Er lässt ja immer alles "fachmännisch" prüfen, bevor er wieder vermietet.

Auf jeden Fall möchten wir uns einfach nur schützen. 455€ sind für uns sehr viel Geld, welches wir anderweitig dringender benötigen.

Wir suchen bereits nach einer anderen Wohnung , da wir mit dem Vermieter einfach unglücklich sind und befürchten bereits, dass er auch die Provision nicht einfach so herausgeben wird. Denn dieses Spiel hat er bei der Vormieterin auch getrieben.
Leider weiß man meist es erst, wenns zu spät ist.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3505 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Nina321):
ch frage mich halt, wer die Schuld trägt, wenn sich in alten Rohren eine Verstopfung bildet. Selbst wenn die Verstopfung jetzt wirklich in einem unsrer Rohre gewesen wäre.

Eine Verstopfung kann sich auch in neuen Rohren bilden, wenn zu wenig Wasser verwendet wird.
War die Verstopfung im Hauptrohr, dann betrifft es den Vermieter genauso.
War es in einem Rohr welches nur von ihrer Toilette ausgeht, dann dürfte die Ursache klar sein. Häufig haben alte Rohre einen größeren Durchmesser, da gibt es dann weniger Verstopfungen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Nina321):
Der Zettel, den mein Freund unterschrieben hat ist der "Tagesbericht/Lieferschein". Da steht nur drauf, was gemacht wurde. Für mich eher eine Art Stundenzettel.
Damit wird der Mieter nicht zum Auftraggeber. Es reicht also ein Hinweis an den Handwerker, er möge sich an seinen Auftraggeber wenden.

Zitat (von Nina321):
Es handelt sich um ein Zwei-Familien-Haus.
Der Vermieter wohnt oben und wir unten.
Schlecht für uns wie es scheint.
Nö, für zumindest dieses Problem ist das irrelevant. Die Antwort in #7 ist nicht zutreffend.

So oder so muss der Vermieter beweisen, dass ihr den Schaden durch nicht vertragsgemäßen Gebrauch verursacht habt. Wenn die Verstopfung in einem Rohr war, durch das Abwasser aus mehreren Wohungen fließt, ist das nahezu unmöglich. Wenn die Verstopfung in einem Rohr war, welches nur von eurer Wohnung kommt, wird es etwas einfacher. Aber auch da muss der Vermieter beweisen, dass durch normalen Gebrauch diese Verstopfung nicht entstanden wäre. Aus meiner Sicht ist das praktisch immernoch fast unmöglich, wenn bei der Beseitigung nicht offensichtlich falsch entsorgtes Material wie z.B. Damenbinden oder Katzenstreu gefunden wird.

Zitat (von Loni12):
Eine Verstopfung kann sich auch in neuen Rohren bilden, wenn zu wenig Wasser verwendet wird.
Es kann vieles sein. Es können auch Ablagerungen vom Vormieter sein oder ein falsch verlegtes Rohr. "Kann" hilft dem Vermieter absolut nichts. Er muss beweisen, dass nur falsches Verhalten des Mieters für diesen Defekt in Frage kommt.

Zitat (von Nina321):
Wir suchen bereits nach einer anderen Wohnung
Das erscheint mir sinnvoll. In einem Zweifamilienhaus mit Vermieter in der anderen Wohnung gibt es ein erleichtertes Kündigungsrecht, siehe § 573a BGB. Dies sollte man bei Problemen mit dem Vermieter immer bedenken. Wenn ihr aber eh etwas neues sucht, dann spielt das vielleicht keine so große Rolle.

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