Guten Tag, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Und zwar, ich habe zum 01.08 einen neuen Job angenommen in einer komplett anderen Region. Das ganze war ziemlich kurzfristig weswegen ich meinen Mietvertrag ordentlich am 31.06 zum 31.09 gekündigt habe.
Da ich wegen meinem letzten Job nur sehr eingeschränkt Zeit hatte mich um etwaige mietinteressenten zu kümmern, habe ich den Vermieter gebeten frühestens in der letzten Juli Woche Besichtigungen zu zu lassen, mir blieb keine Wahl. Am Wochenende hatte ich niemals Zeit weil ich zwischen meinen noch Wohnort und zukünftigen Wohnort am pendeln war. Meine Nachbarin hatte mich dann am 23.07 darauf hingewiesen das wohl irgendjemand in meiner Wohnung war. Ich war ersteinmal skeptisch, habe dann aber erfahren das mein Vermieter sich mit einem schlüssel, den er garnicht hätte besitzen dürfen, Zugang zu meiner Wohnung verschafft hat. Natürlich hatte er alles abgestritten.
Den Verdacht habe ich dann ersteinmal online angezeigt ohne Beweise liefern zu können.
Nachdem ich mein zweites Handy als überwachungskamera aufgestellt habe. Hatte ich auch den Beweis dafür.
Der Vermieter hatte sich sogar mehrmals Zugang zu meiner Wohnung verschafft und meinen nachbarn erzählt, das meine Haustür Sperrangel weit offen stand und, man kann es nicht anders sagen, rufmord begannen hat, indem er behauptete ich würde obdachlose und Prostituierte in meiner Wohnung wohnen lassen.
Mit den Aufnahmen und Zeugen berichten sowie deren kontakt daten bin ich nun am 02.08 zur Polizei gegangen und habe Strafanzeige wegen hausfriedensbruchs gestellt. Und erstmal die restlichen mietzahlungen eingestellt.
Meine Frage, kann ich die ordentliche Kündigung nun in eine fristlose umwandeln und die Mietzahlungen eingestellt lassen?
-- Editiert von User am 06.08.2022 16:56
Außerordentliche kündigung wegen hausfriedensbruch
6. August 2022
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Frage vom 6. August 2022 | 16:55
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Außerordentliche kündigung wegen hausfriedensbruch
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#1
Antwort vom 6. August 2022 | 17:04
Von
Status: Unbeschreiblich (102431 Beiträge, 37374x hilfreich)
ZitatMeine Frage, kann ich die ordentliche Kündigung nun in eine fristlose umwandeln und die Mietzahlungen eingestellt lassen? :
Ja und zwar schnellstens.
Falls es denn wirklich Hausfriedensbruch wäre, denn offenbar hat man ja dem Vermieter ein Zugangsrecht eingeräumt:
Zitathabe ich den Vermieter gebeten frühestens in der letzten Juli Woche Besichtigungen zu zu lassen :
#2
Antwort vom 6. August 2022 | 17:07
Von
Status: Lehrling (1058 Beiträge, 88x hilfreich)
Zitatbin ich nun am 02.08 zur Polizei gegangen und habe Strafanzeige wegen hausfriedensbruchs gestellt. :
Und Rufmord ist uninteressant?
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#3
Antwort vom 6. August 2022 | 17:12
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
De
ZitatFalls es denn wirklich Hausfriedensbruch wäre, denn offenbar hat man ja dem Vermieter ein Zugangsrecht eingeräumt: :
Er hatte sich bei mir NICHT zwecks einer Besichtigung angemeldet, außerdem ist auf den Aufnahmen auch erkennbar und hörbar das er sich vorher nicht geklingelt hat um zu überprüfen ob ich denn zuhause bin. Außerdem hat er nachdem er das Handy gesehen hat die Kamera Richtung Wand gedreht um sich nicht weiter Filmen zu lassen.
ZitatUnd Rufmord ist uninteressant? :
Das ist selbstverständlich auch angezeigt worden
#4
Antwort vom 6. August 2022 | 17:15
Von
Status: Unbeschreiblich (102431 Beiträge, 37374x hilfreich)
ZitatEr hatte sich bei mir NICHT zwecks einer Besichtigung angemeldet, :
Warum hätte er das machen sollen?
Zitatdas er sich vorher nicht geklingelt hat um zu überprüfen ob ich denn zuhause bin. :
Das mach keinen Hausfriedenbruch.
ZitatAußerdem hat er nachdem er das Handy gesehen hat die Kamera Richtung Wand gedreht um sich nicht weiter Filmen zu lassen. :
Sein gutes Recht.
#5
Antwort vom 6. August 2022 | 17:28
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWarum hätte er das machen sollen? :
Weil das in meiner Anwesenheit passieren sollte und ich den Vermieter gesagt habe das er sich zwecks Termin melden solle, desweiteren hat er die Wohnung ohne auch nur einen Interessenten betreten.
ZitatDas mach keinen Hausfriedenbruch. :
Wieso macht das keinen hausfriedensbruch, wenn der vermieter ohne meine Erlaubnis die Wohnung betritt, die ich noch Bewohne. Desweiteren hatte er ja bei den Nachbarn angegeben die Wohnung nur betreten zu haben, weil die Haustür offen stand, was nicht stimmte wie man auf den Aufnahmen sehen kann. Dreist ist auch das er einen Schlüssel zu meiner Wohnung hatte obwohl im Mietvertrag steht. Das sämtliche Schlüssel an mich übergeben wurden
ZitatSein gutes Recht. :
Mag sein, ich habe aber auch das Recht sämtliche Vorgänge in meinen vier Wänden zu dokumentieren. Und wenn er die Kamera wegdreht, dann auch nur weil er sich ertappt fühlte. Aufgrund dessen wusste ich nicht ob er meine Wohnung noch weitere Male betreten hat. Ich weiß nur das ich sich daraufhin wohl mal vor meiner Wohnung aufgehalten hat und mein direkter Nachbar ihn überrascht hat. Daraufhin hatte er sich wohl wieder aus dem Staub gemacht. Auf meine Anfragen und Anschuldigungen reagiert er auch nicht.
#6
Antwort vom 6. August 2022 | 18:07
Von
Status: Unbeschreiblich (102431 Beiträge, 37374x hilfreich)
ZitatWieso macht das keinen hausfriedensbruch, wenn der vermieter ohne meine Erlaubnis die Wohnung betritt, die ich noch Bewohne. :
Die Kommentare beziehen sich immer auf das unmittelbar davor zitierte.
ZitatMag sein, ich habe aber auch das Recht sämtliche Vorgänge in meinen vier Wänden zu dokumentieren. :
Richtig.
ZitatUnd wenn er die Kamera wegdreht, dann auch nur weil er sich ertappt fühlte. :
Nö, selbstverständlich weil er den Schutz seiner Persönlichkeitsrechte wollte.
ZitatWeil das in meiner Anwesenheit passieren sollte :
Davon findet sich nichts im Eingangsbeitrag - im Gegenteil.
Eventuell mal alle Fakten liefern und nicht nur häppchenweise?
Also was konkret wurde wie genau vereinbart?
#7
Antwort vom 6. August 2022 | 19:01
Von
Status: Unbeschreiblich (30733 Beiträge, 16506x hilfreich)
Meine Frage, kann ich die ordentliche Kündigung nun in eine fristlose umwandeln und die Mietzahlungen eingestellt lassen? Da man in dem Fall ja die Kaution nicht wiedersehen wird, wird das ein Gericht entscheiden, sofern man versucht, die Kaution einzuklagen.
#8
Antwort vom 7. August 2022 | 07:19
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 6x hilfreich)
ZitatMit den Aufnahmen und Zeugen berichten sowie deren kontakt daten bin ich nun am 02.08 zur Polizei gegangen und habe Strafanzeige wegen hausfriedensbruchs gestellt. Und erstmal die restlichen mietzahlungen eingestellt. :
Sehr gut, das ist der erste Schritt!
Ich sehe hier tatsächlich Gründe für eine fristlose Kündigung Deinerseits. Aber bitte bedenke, das bedeutet dann auch fristlos! Diese Form der Kündigung ist dafür vorgesehen, wenn es einer der Vertragsparteien nicht mehr zumutbar ist, das Vertragsverhältnis weiterhin aufrecht zu erhalten. Wenn Du dann allerdings Deine Sachen noch bis Ende September in der Wohnung lässt, würde ein Gericht daraus schließen, dass es Dir ja offensichtlich doch zumutbar war, das Vertragsverhältnis fortzuführen. Du musst, wenn Du eine fristlose Kündigung aussprechen möchtest, wirklich so schnell wie möglich alle Deine Sachen aus der Wohnung räumen und auch die Schlüssel nachweislich dem Vermieter übergeben. Wenn Du schon alles raus hast, super, ansonsten innerhalb der nächste paar Tage erledigen.
Und auch eine fristlose Kündigung muss sehr zeitnah nach dem Ereignis, welches dazu berechtigt, ausgesprochen werden. Wenn Du bereist am 02.08. Strafanzeige bei der Polizei gemacht hast, sollte die Kündigung dann jetzt aber auch rasant erfolgen! Die Beweise für den Hausfriedensbruch liegen Dir dann ja wohl mindestens seit 01.08. vor, wenn nicht sogar länger. Das ist schon fast eine Woche her. Also falls noch nicht passiert, jetzt die fristlose Kündigung schreiben! Also nicht WhatsApp, Mail, Telefonat, sondern tatsächlich schriftlich, Original mit Unterschrift, und dem Vermieter nachweislich auch zustellen (am besten durch Boten/Gerichtsvollzieher, aber ein Einschreiben reicht zur Not auch aus). Einfach nur die Mietzahlung einstellen ist nicht ausreichend.
ZitatWeil das in meiner Anwesenheit passieren sollte und ich den Vermieter gesagt habe das er sich zwecks Termin melden solle, desweiteren hat er die Wohnung ohne auch nur einen Interessenten betreten. :
Solange nicht explizit vereinbart wurde, dass der Vermieter ohne Ankündigung zu beliebigen Terminen und Absichten jederzeit in Deine Wohnung darf, darf er das nicht. Und diese Erlaubnis sehe ich hier nirgends.
ZitatDa man in dem Fall ja die Kaution nicht wiedersehen wird, wird das ein Gericht entscheiden, sofern man versucht, die Kaution einzuklagen. :
Da würde ich auch von ausgehen. Ein Vermieter, der sich so verhält, der wird Dir die Kaution wohl eher nicht freiwillig zurückzahlen. Du kannst die Kaution also entweder abschreiben, oder Dich bereits jetzt auf einen Rechtsstreit einstellen. Ich bin ja eigentlich ein Freund von gütlichen und pragmatischen Lösungen, aber in diesem speziellen Fall würde ich wirklich dazu raten, dass Du Dir so schnell wie mögliche die Hilfe eines Anwalts (m/w/d) für Mietrecht suchst. Da Du bereits Strafanzeige erstattet hast und das aus gutem Grund, schätze ich die Chance, dass Dir bei dem folgenden Prozess vom Gericht auch die Erstattung Deiner außergerichtlichen Auslagen, für z.B. Beratungen beim Anwalt, durch Deinen Vermieter zugesprochen werden, als recht hoch ein. Aber zuerst bezahlst den Anwalt natürlich Du. Erst nach einem (hoffentlich) gewonnenen Prozess, müsste Dein Vermieter Dir das dann zurückzahlen.
#9
Antwort vom 7. August 2022 | 14:59
Von
Status: Lehrling (1058 Beiträge, 88x hilfreich)
ZitatMit den Aufnahmen und Zeugen berichten sowie deren kontakt daten bin ich nun am 02.08 zur Polizei gegangen und habe Strafanzeige wegen hausfriedensbruchs gestellt. Und erstmal die restlichen mietzahlungen eingestellt. :
Ich hätte Schluss getauscht. Als erstes.
#10
Antwort vom 7. August 2022 | 16:00
Von
Status: Unbeschreiblich (102431 Beiträge, 37374x hilfreich)
ZitatDu musst, wenn Du eine fristlose Kündigung aussprechen möchtest, wirklich so schnell wie möglich alle Deine Sachen aus der Wohnung räumen :
Nö, nicht "so schnell wie möglich", denn das wäre absolut kontraproduktiv. Es ist eine "fristlose Kündigung" und keine "so schnell wie möglich Kündigung".
Ich ging allerdings davon aus, das die Wohnung leer ist, man man ja schon in der anderen Stadt wohnt.
Im übrigen könnte die Zeit für eine fristlose Kündigung schon vorbei sein.
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