Betriebskostenpauschale Untermiete nachträglich ändern

7. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Jana1998
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskostenpauschale Untermiete nachträglich ändern

Ich bin Vermieter und habe meine Wohnung für 3 Monte untervermietet und im Untermietevetrag steht, dass sämtliche umlagefähigen Betriebskosten mit der Miete abgegolten sind. Der Hauptmieter bemerkt jetzt, dass der Verbauch deutlich höher ist und einigt sich nach Abschluss des Mietverhältniss darauf, dass der Untermieter alle anfallenden Rechnung für Strom, Gas, etc bezahlt. Was gilt jetzt?

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21 Antworten
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#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Was soll man unter "einigt sich nach Abschluss des Mietverhältniss darauf" verstehen ?`Mündlich, schriftlich ??
Ohne alle Klauseln des Mietvertrages zu kennen, nicht zu beantworten.
Läßt der Vertrag mündliche Änderungen zu?

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Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Jana1998
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Schriftlich festgehalten, und der Mietverträg lässt das auch zu.

Allerdings darf ein Vermieter, der nach Abschluss des Mietverhältnisses feststellt, dass er mit der Pauschale schlecht gefahren ist, einfach eine schriftliche Änderung der Betriebskosten vereinbaren. Wie soll der der Mieter das nachvollziehen können, wenn er aus dem Mietvertrag nicht ersehen kann, wie hoch der Abschlag etc gewesen sein soll?

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Wie soll der der Mieter das nachvollziehen können, wenn er aus dem Mietvertrag nicht ersehen kann, wie hoch der Abschlag etc gewesen sein soll?

1.) Warum stimmt er dann vorbehalts los zu ?
2.) Der Mieter muß doch nicht jeder Änderung zustimmen.
2.) Er kann/konnte vor der Zustimmung Aufklärung über die bisherigen Zahlen verlangen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
Jana1998
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Untermieter fühlt sich getäuscht. Die Frage ist, ob eine Änderung grundsätzlich rückwirkend möglich ist.

Die Untermieterin beruft sich z.B. auf folgendes Urteil:
https://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/detailansicht/abrechnung-von-betriebskosten-gegenueber-untermietern-1/

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Jana1998):
Allerdings darf ein Vermieter, der nach Abschluss des Mietverhältnisses feststellt, dass er mit der Pauschale schlecht gefahren ist, einfach eine schriftliche Änderung der Betriebskosten vereinbaren.
Zitat (von Jana1998):
und der Mietverträg lässt das auch zu.
Was steht dort im Wortlaut?
Zitat (von Jana1998):
dass sämtliche umlagefähigen Betriebskosten mit der Miete abgegolten sind.
Das bedeutet Pauschalmiete, auch Inklusivmiete
Zitat (von Jana1998):
Wie soll der der Mieter das nachvollziehen können,
Kann er nicht, wenn keine BK angegeben sind.
Man könnte evtl. eine höhere Pauschalmiete vereinbaren.

Du bist Vermieter=Wohnungseigentümer. Du hast für 3 Monate untervermietet.
Wer ist Hauptmieter, wer ist Mieter, wer ist Untermieter?
Wer soll jetzt MEHR als vereinbart zahlen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Die Untermieterin beruft sich z.B. auf folgendes Urteil:
https://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/detailansicht/abrechnung-von-betriebskosten-gegenueber-untermietern-1

Und welcher Text soll auf die gestellte Frage zutrefen ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#7
 Von 
Jana1998
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du bist Vermieter=Wohnungseigentümer. Du hast für 3 Monate untervermietet.
Wer ist Hauptmieter, wer ist Mieter, wer ist Untermieter?
Wer soll jetzt MEHR als vereinbart zahlen?


Ja, ich bin Hauptmieter und nicht Eigentümer. Im Vertrag stand Gesamtmiete und alle umlagefähigen Betriebskosten sind damit abgegolten. Da mir der Verbrauch der Mieterin zu hoch erschien, habe ich beim Auszug vereinbart, dass sie, die Untermieterin, für Strom, Gas, etc. aufkommen muss, sofern eine Nachzahlung ins Haus trudelt. Sie hat zugestimmt und sagt jetzt, wir hatten aber eine Pauschale im Mietvertrag vereinabart und die nachträgliche Vereinbarung hätte ich nicht tätigen dürfen.

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#8
 Von 
Jana1998
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du bist Vermieter=Wohnungseigentümer. Du hast für 3 Monate untervermietet.
Wer ist Hauptmieter, wer ist Mieter, wer ist Untermieter?
Wer soll jetzt MEHR als vereinbart zahlen?


Ja, ich bin Hauptmieter und nicht Eigentümer. Im Vertrag stand Gesamtmiete und alle umlagefähigen Betriebskosten sind damit abgegolten. Da mir der Verbrauch der Mieterin zu hoch erschien, habe ich beim Auszug vereinbart, dass sie, die Untermieterin, für Strom, Gas, etc. aufkommen muss, sofern eine Nachzahlung ins Haus trudelt. Sie hat zugestimmt und sagt jetzt, wir hatten aber eine Pauschale im Mietvertrag vereinabart und die nachträgliche Vereinbarung hätte ich nicht tätigen dürfen.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Jana1998):
ich bin Hauptmieter
Danke. Du vermietest unter. Und hast eine Gesamtmiete vereinbart. Bietet sich für 3 Monate auch an.
Zitat (von Jana1998):
Der Untermieter fühlt sich getäuscht. Die Frage ist, ob eine Änderung grundsätzlich rückwirkend möglich ist.
Nein. Nicht bei Gesamtmiete. Du verlangst mehr---weil sie anscheinend mehr verbraucht habe? Mehr als was?
Zitat (von Jana1998):
...sofern eine Nachzahlung ins Haus trudelt.
Das bringt nichts. Die Nachzahlungen für BK gelten für 1 Jahr, nicht für 3 Monate.

Ich lese Gesamtmiete incl. aller umlagefähigen BK.
Ich lese nicht Kaltmiete +Betriebskostenpauschale =Gesamtmiete.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Jana1998
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich lese Gesamtmiete incl. aller umlagefähigen BK. --> das war vereinbart, stimmt
Ich lese nicht Kaltmiete +Betriebskostenpauschale =Gesamtmiete.

Momentan geht es nur um einen Teil der Rechnung (Strom), dafür gibt es eine Zwischenabrechnung für die drei Monate.



-- Editiert von User am 07.08.2022 15:20

-- Editiert von User am 07.08.2022 15:22

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119434 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Jana1998):
Was gilt jetzt?

Nun, wenn das
Zitat (von Jana1998):
einigt sich nach Abschluss des Mietverhältniss darauf, dass der Untermieter alle anfallenden Rechnung für Strom, Gas, etc bezahlt.

rechtswirksam und beweisbar erfolgte, dann gilt das auch.



Zitat (von Jana1998):
sagt jetzt, wir hatten aber eine Pauschale im Mietvertrag vereinabart und die nachträgliche Vereinbarung hätte ich nicht tätigen dürfen.

Selbstverständlich darf man in der Regel im gegenseitigen Einvernehmen vertragliche Vereinbarungen ändern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Jana1998):
Momentan geht es nur um einen Teil der Rechnung (Strom), dafür gibt es eine Zwischenabrechnung für die drei Monate.
Die sind iaR gar keine auf Mieter umlegbare BK, weil iaR ein Mieter seine Stromkosten für Haushaltsenergie selbst vertraglich regelt, d.h. selbst einen Stromversorger wählt und selbst zahlt.
Bei nur 3 Monaten macht das aber wohl eher weniger Sinn.


Da du den Wortlaut des Mietvertrages nicht verraten willst, kann ich da nichts anderes finden, als:

Nichts ist mehr rückwirkend zu holen/zu vereinbaren/zu ändern. Pauschalmiete=Gesamtmiete.
Die Untermieterin akzeptiert deine nachträgliche Forderung nicht.

Vermutlich hättest du mit etwas mehr Puffer untervermieten sollen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Da du den Wortlaut des Mietvertrages nicht verraten willst, kann ich da nichts anderes finden, als:

Nichts ist mehr rückwirkend zu holen/zu vereinbaren/zu ändern. Pauschalmiete=Gesamtmiete.
Die Untermieterin akzeptiert deine nachträgliche Forderung nicht.


Da sowohl eine Anpassung der Pauschale im Mietvertrag vereinbart war, als auch eine individuelle Vereinbarung unterschrieben wurde, kann ich nichts anderes finden, als:

Pech für die Untermieterin.
Die Untermieterin hat die nachträgliche Forderung bereits akzeptiert, überlegt es sich jetzt nach Unterschrift auf der Vereinbarung aber anders.

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#14
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Jana1998):
Da mir der Verbrauch der Mieterin zu hoch erschien, habe ich beim Auszug vereinbart, dass sie, die Untermieterin, für Strom, Gas, etc. aufkommen muss, sofern eine Nachzahlung ins Haus trudelt. Sie hat zugestimmt
Grundsätzlich sind Nebenabreden immer möglich, sofern keine Gesetze entgegenstehen. Im Zweifel wird dadurch eine vertragliche Regelung einvernehmlich geändert.

Die einzige Chance, die ich für die ehemalige Mieterin sehe, ist eine Argumentation über arglistige Täuschung oder über einen Widerruf der Zusatzvereinbarung (so in Richtung von Haustürgeschäft, § 312b BGB). So ganz ausgeschlossen ist so eine Argumenation auch nicht. Offenbar wurde bei Wohnungsübergabe eine für den Mieter ausschließlich negative Zusatzvereinbarung geschlossen. Da liegt eine Täuschung oder Übertölpelung natürlich nahe.

Nun ist nicht alles rechtlich eine Täuschung, was moralisch eine ist. Ich traue mir daher keine klare Einschätzung zu.

Wie lautet denn die Zusatzvereinbarung wortwörtlich? Es wird ja wohl kaum eine extra Nebenkostenabrechnung für die 3 Monate geben. Wie sollen denn die Rechnungen aufgeteilt werden? Ist das irgendwie in der Vereinbarung spezifiziert?

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Da sowohl eine Anpassung der Pauschale im Mietvertrag vereinbart war,
Im MV wurde keine Anpassung vereinbart.
Erst nach den 3 Monaten/nach Ende des Mietverhältnisses und nach Auszug der Untermieterin hat man irgendwie und i-was festgestellt ( Stromverbrauch), und hat dann etwas nachgefordert.
Warum die längst ausgezogene Untermieterin das unterschrieben hat, ist nicht bekannt.
Inzwischen hat sie sich vermutlich informiert und will nichts nachzahlen.
Zitat (von Jana1998):
einigt sich nach Abschluss des Mietverhältniss darauf,
Das sollte vermutlich heißen: Nach Ende des 3-Monats-Mietverhältnisses. Sonst macht das mit dem
Zitat (von Jana1998):
habe ich beim Auszug vereinbart,
keinen Sinn.

Eine Zwischenabrechnung zum Stromverbrauch liegt ganz sicher nicht auch gleich zum Auszug der Untermieterin vor. Dem TE erschien der Verbrauch dann aber zu hoch und deshalb...

Wieviel Strom verbraucht man in 3 Monaten? Wieso sollte der Verbrauch ---zu hoch-- sein? Wofür zu hoch?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Im MV wurde keine Anpassung vereinbart.

Zitat (von Jana1998):
Schriftlich festgehalten, und der Mietverträg lässt das auch zu.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Jana1998
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wie lautet denn die Zusatzvereinbarung wortwörtlich? Es wird ja wohl kaum eine extra Nebenkostenabrechnung für die 3 Monate geben. Wie sollen denn die Rechnungen aufgeteilt werden? Ist das irgendwie in der Vereinbarung spezifiziert?


Untermieterin kommt für die Stormabrechnung auf und bezahlt anteilig die Nebenkosten.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Jana1998):
Untermieterin kommt für die Stormabrechnung auf und bezahlt anteilig die Nebenkosten.
Wenn das alles ist, dann bin ich sehr an dem Ausgang der Sache interessiert.

Es ist offensichtlich keine AGB sondern eine Individualvereinbarung. Als AGB wäre sie wegen der Unbestimmtheit eh unwirksam. Als Individualvereinbarung muss man prüfen, was die Parteien gemeint haben könnten.

Rein dem Wortlaut nach müsste der Ex-Mieter die komplette Jahres-Stromrechnung sowie die anteiligen Nebenkosten zahlen. Ohne Anrechnung der schon bezahlten Pauschale. Das ist aber absolut sicher nicht das, was der Ex-Mieter bei Auszug wollte.

Meiner persönlichen Meinung nach ist diese Vereinbarung unwirksam, weil sie so unbestimmt ist und damit keine übereinstimmenden Willenserklärungen vorliegen. Zudem rechnet ein Mieter beim Auszug in der Regel nicht damit, neue, vom Mietvertrag unabhängige Vereinbarungen abzuschließen. Eigentlich geht es ja nur darum, bereits bestehende Verpflichtungen bei der Übergabe zu überprüfen. Daher ist die Vereinbarung mit Sicherheit sehr überraschend gekommen.

Die jetzige Reaktion des Mieters deutet genau in diese Richtung. Dem war ganz offensichtlich nicht bewusst, dass er hier neue Verpflichtungen eingeht. Von daher wäre bei einer derart unbestimmten Formulierung sehr spannend, ob das wirklich unter "Pech gehabt, gültig" oder unter "keine übereinstimmenden Willenserklärungen, ungültig" fällt. Ich tippe wie gesagt auf letzteres, aber sicher bin ich mir nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

@spatenklopper

Lesen wir doch nochmal, was uns verraten wurde
- Ein Hauptmieter vermietet seine Wohnung für 3 Monate unter.
- Im Mietvertrag wird vereinbart, dass sämtliche umlagefähigen Betriebskosten mit der Miete abgegolten sind.
- #2 könnten wir vergessen, weil keine BK-Pauschale vereinbart war.
- Es wurde nur die Gesamtmiete X pro Monat vereinbart.
- Dem Hauptmieter erschien irgendwann nach den 3 Monaten/nach Auszug der Untermieterin/nach Abschluss des Mietverhältnisses der Stromverbrauch der Untermieterin zu hoch.
- Der Hauptmieter verlangt und bekommt eine 3-Monats-Abrechnung vom Stromversorger.
- Die Untermieterin fühlt sich getäuscht, als ihr die Forderung aus der Stromrechnung aufgemacht wird.

WANN haben beide diese Zusatzvereinbarung geschlossen?

Dass diese nachträgliche Vereinbarung nach Auszug der Untermieterin Wirkung haben sollte, obwohl mind. VOR dem Mietbeginn eine Pauschalmiete=Gesamtmiete=Inklusivmiete vereinbart war, sehe ich nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Jana1998
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
WANN haben beide diese Zusatzvereinbarung geschlossen?


Die Vereinbarung wurde kurz nach Ablauf des Mietverhältnisses gemacht. In der Vereinbarung stehen auch keine Jahreszahlen oder Zeiträume, habe ich alles vergessen, nur eben Untermieterin zahlt Stromnachzahlung und das selbe für Gas, etc.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Dann ist meine Meinung:
Die Untermieterin fühlt sich zu Recht getäuscht und kann sich auf den Untermietvertrag beziehen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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