Alleiniges Sorgerecht als Vater beantragen?

8. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Manecko
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
Alleiniges Sorgerecht als Vater beantragen?

Hallo,

aktuell bin ich etwas in einer Misere.
Ich und meine jetztige EX, nicht verheiratet, eine 9 jährige Tochter und das gemeinsame Sorgerecht.

Nun ist es folgender Sachverhalt:
Am Samstagabend waren wir bei Bekannten. Dort kam raus, dass sie mich(mal wieder) betrügt. Ich nahm das recht gelassen auf sagte ihr, dass ich damit ohnehin gerechnet habe. Um das dann auch nicht weiter eskalieren zu lassen sagte ich, dass ich mit unserer Tochter nach Hause fahre. Das verwehrte sie mir. Sie packte mich an der Schulter und ich sagte ihr, sie solle mich nicht anfassen.
Also bin ich alleine nach Hause, damit das nicht ausartet. Abgemacht war, dass ich sie an Sonntag hole. Nun gestern Mittag war ich dort wollte sie holen. Sie verwehrte es mir erneut. Also bin ich wieder nach Hause.
Ein paar Stunden später stand die Polizei vor meiner Tür. Sie teilten mir mit, dass meine Ex mich wegen Körperverletzung und Beleidigung angezeigt habe. Das war erstmal ein Schock. Denn das stimmt nämlich nicht, so sagte es auch der Bekannte als er nochmal bei mir war.
Nun bin ich beschuldigt und habe eine Woche Kontaktverbot sowohl zu meiner Ex als auch meiner Tochter.
Sie schwor mir niemals mein Kind vorzuenthalten und genau das tut sie jetzt.
Und ich hatte sie in keiner Weise angefasst, wenn überhaupt sie mich. Als die Polizei da war, habe ich geweint. Ich habe so oft und so viel für meine Tochter und auch für meine Ex gekämpft. Es war ein schlag in die Magengrube.

Mein Bekannter sagte auch, dass er ja selbst dabei war. Und wenn, müsste sie Blessuren haben, was nicht der Fall ist.

Jetzt habe ich leider erst am Freitag einen Termin bei der Rechtsanwältin. Sie meinte gegen das Verbot könne ich jetzt auch nichts einwenden. Die Polizei meinte auch, es wird sie ein Kollege bei mir melden um mich zu befragen. Die Anwältin empfiehl mir eindringlich, keine Aussage zu tätigen.



Ich hatte damit gerechnet, dass das kommt. Aber das sie mein Kind so abzunehmen versucht. Und deshalb ist es mein Wunsch, nun das alleinige Sorgerecht durchzusetzen. Denn diese Anzeige wird ja auffliegen, weil es nicht so ist. Das wird doch dann nicht gut für sie ausgehen?


Ich bin aktuell so fertig. Ich habe mich so viel aufgeopfert um alles recht zu machen. Und jetzt sitz ich alleine da...

Wie seht ihr da die Chancen?


Grüße

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Ich sehe die Chancen als sehr gering, so schnell wird keinem das Sorgerecht entsorgen.

Zitat (von Manecko):
Am Samstagabend waren wir bei Bekannten. Dort kam raus, dass sie mich(mal wieder) betrügt.
bis dahin wart ihr ein Paar?
Seit samstabend getrennt?

Jedenfalls sollten hier erstmal regelmäßige Umgangskontakte zwischen dir und deiner Tochter ausgemacht und auch eingehalten werden.

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#2
 Von 
Manecko
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
bis dahin wart ihr ein Paar?
Seit samstabend getrennt?

Jedenfalls sollten hier erstmal regelmäßige Umgangskontakte zwischen dir und deiner Tochter ausgemacht und auch eingehalten werden.
^

Ja bis Samstagabend. Und wir haben auch davon geredet ein zweites Kind zu bekommen usw. Haben es auch bis letzte Woche versucht. Und dann sagt sie auf einmal sie wollte schon länger ausziehen.

Mit den Umgangskontakten ist schwer. Sie verwehrt mir mein Kind und jetzt eben das gestern mit der Anzeige, die nicht einmal stimmt. Aber wenn sie bewahrheitet, dass sie Falschanzeige gestellt hat, würde das nicht zu meinen Gunsten ausfallen?
Ich habe Angst das sie das so hindreht das ich dran bin. Aber ich hab in fast 11 Jahren weder sie noch meine Tochter angefasst. Und es tut einfach weh, dass sie nun alles tut mir mein Kind zu verwehren...

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#3
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Von Kind verwehren kann keine Rede sein, ihr seid seit Samstag! getrennt. Meistens einigt man sich auf Umgang alle 14 Tage Freitag bis Sonntag, auch gerne einen Tag unter der Woche.

Ich sehe hier keinerlei Grund wegen der Falschanzeige ihr das Sorgerecht zu entziehen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Geh zum Jugendamt und lasst die Umgänge regeln

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Manecko
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Von Kind verwehren kann keine Rede sein, ihr seid seit Samstag! getrennt. Meistens einigt man sich auf Umgang alle 14 Tage Freitag bis Sonntag, auch gerne einen Tag unter der Woche.

Ich sehe hier keinerlei Grund wegen der Falschanzeige ihr das Sorgerecht zu entziehen



Sicher ist es bis jetzt nur eine kurze Zeit. Aber sie fängt ja durch diese Falschanzeige bereits damit an! Und allein diese Anzeige ist eben nicht ohne.
Sie unterbindet quasi den Kontakt mit meiner Tochter ohne, dass es dafür eine Argumentation gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Manecko):
Aber sie fängt ja durch diese Falschanzeige bereits damit an!

Wer sagt denn, das es eine Falschanzeige ist?



Zitat (von Manecko):
wegen Körperverletzung und Beleidigung angezeigt

Die Hürden für Beleidigung und Körperverletzung sind oft erstaunlich niedrig.



Zitat (von Manecko):
Aber wenn sie bewahrheitet, dass sie Falschanzeige gestellt hat, würde das nicht zu meinen Gunsten ausfallen?

Das kann man nicht vorhersagen. Ich würde aber nicht damit rechen, dass eine Falschanzeige reicht um ihr das Sorgerecht zu entziehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Sie sind momentan noch völlig durcheinander und emotional aufgewühlt. Warten Sie ein paar Tage ab und unternhmen Sie erstmal nichts. Die Anwältin wird Ihnen am Freitag mehr erklären.

Das alleinige Sorgerecht würde bedeuten, dass Sie alleine entscheiden, auf welche Schule die Tochter geht und so weiter. Aber hier ist nicht erkennbar, warum die Mutter darüber nicht mehr mitentscheiden sollte. Das Sorgerecht wird ihr nur entzogen, wenn das wichtig für das Kind ist. Es ist keine Strafe dafür, dass dieMutter sich Ihnen gegenüber schlecht verhalten hat.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Also, 1,5 Tage getrennt. Ihr habt Euch gezofft, okay, kommt vor. Mit dem Kind oder dessen Wohlergehen hatte das nicht mal im Ansatz was zu tun. Was soll jetzt das alleinige Sorgerecht? Ist doch alles Blödsinn. Warte ab, wie sich die nächsten Wochen gestalten, und dann sieht man weiter. Und - man kann sich vor Gericht auch lächerlich machen. Sollte man tunlichst vermeiden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Manecko
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wer sagt denn, das es eine Falschanzeige ist?


Weil dem nun mal so ist. Zudem sagte die Polizei, dass die Freundin die dabei war, auch gegen mich ausgesagt hat. Und diese war am besagten Abend gar nicht dabei. Die zwei Bekannten, die dabei waren, können bezeugen, dass das nicht gewesen ist. Wir beide kenne diese gleich lang.
Und im Gegenteil, sie packte mich noch an der Schulter und sagte sie solle mich nicht anfassen und bin auf Distanz.
Es ist lächerlich immer anzunehmen, dass Männer gewalttätig sind. Und abgesehen davon, wenn ich hier meine Situation in einem Forum schildere, was würde es mir bringen?

Es sind öfter Dinge bereits passiert. Nehmen wir ein Beispiel von vor 2 Jahren. Ich war nachts in der Arbeit, als sie unserer Tochter alleine schlafend lies, um sich mit jemanden zu treffen? Es geht hier nicht nur um die Sache am Samstag.
Ich kann dies nicht beweisen, aber wieso sollte ich einem Forum Stutz erzählen?

1x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
Manecko
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Falschanzeige ist nicht strafbar.
Ist also egal.


Wann stellt eine Anzeige eine falsche Verdächtigung dar?
Wenn der Täter bewusst und fälschlicherweise eine andere Person des rechtswidrigen Verhaltens bezichtigt und aufgrund dieser Behauptung ein behördliches Verfahren gegen diese eingeleitet wird.

Welche Strafe droht aufgrund falscher Verdächtigung?
Eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Wollte der Täter mit der falschen Verdächtigung von einer eigenen Straftat ablenken, beträgt der Strafrahmen sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsentzug.


Zitat (von bertram-der-bärtige):
Haben hier oft Leute. Die man austesten wollen. Wie die Ggschischte wirkt.
Aber meist bei Strafrecht.


Ja gut, aber das kann ich nicht beeinflussen. Ich weiß ja nicht was eine Fantasiegeschichte bewirken soll, aber gut, sei es drum. Selbst wenn ich damit hier im Forum dafür Zuspruch finden würde, würde das in der Realität anders aussehen.

-- Editiert von User am 08.08.2022 21:59

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Es ist lächerlich immer anzunehmen, dass Männer gewalttätig sind.
Das hat hier niemand getan. Auch die Polizei hat dies nicht getan und vor Gericht sind Sie noch gar nicht gewesen.

Zitat:
Aber wenn sie bewahrheitet, dass sie Falschanzeige gestellt hat, würde das nicht zu meinen Gunsten ausfallen?
Sie kennen den genauen Inhalt der Anzeige noch gar nicht. Mutter und Freundin werden nicht so doof gewesen sein und behauptet haben, dass die Freundin an dem besagten Abend auch dabei war, obwohl zumindest die Mutter genau wusste, dass es noch zwei weitere Zeugen geben wird, die etwas ganz anderes aussagen werden.

Wie es wirklich war, kann aber auch egal sein. Entscheidend ist nur, was davon auch bewiesen werden kann. Da Sie nunmal nicht beweisen können, dass Sie sich NICHT einer Körperverletzung (oder Beleidigung) strafbar gemacht haben, bringt es aktuell wenig, sich hierauf zu fokussieren. Daher wird es sich vermutlich niemals mit der notwendigen Gewissheit "bewahrheiten", dass die Mutter gelogen hat.

Das kann aktuell aber auch total egal sein. Mit dem Sorgerecht hat das alles nichts zu tun. Mangels wirksamer Umgangsregelung würden Sie die Tochter aktuell so oder so nicht zu gesicht bekommen. Und zwischen Ihnen und der Mutter scheint es ja nun aus zu sein. Also haben Sie aktuell auch keinen Grund, sich der Mutter irgendwie zu nähern. Dass man das eigene Kind mal ein paar Tage lang nicht sieht, ist bei getrennten Paaren völlig normal.

Schaffen Sie in der Zwischenzeit lieber vernünftige Verhältnisse, was die Wohnsituation betrifft. Ihren Beitrag verstehe ich so, dass SIe und die Mutter sowieso nicht in demselben Haushalt gelebt haben. Ist das so? Wenn ja warum war das schon vorher so? Wenn nicht, wo wohnen Sie und die Mutter dann aktuell?

Und wozu wollen Sie überhaupt das alleinige Sorgerecht haben?

Warten Sie auf den Termin am Freitag und lassen Sie dann ales Ihre Anwältin erledigen. Sie selbst können aktuell nichts tun. Und die 4 Tage können Sie jetzt auch noch warten.

0x Hilfreiche Antwort

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