Scheidung eingereicht--Anspruch auf 50% von allen??

8. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Claudy13
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 8x hilfreich)
Scheidung eingereicht--Anspruch auf 50% von allen??

Hallo,

meiner Tante wurde vor 4 Monaten nach 34 jahren Firmenzugehörigkeit gekündigt, da das Unternehmen ab Ende des Jahres in Rumänien produzieren will.
Sie bekam eine recht große Abfindung.

Mein Onkel hat sich von ihr, vor ca. 3 Wochen getrennt. Sprich die Scheidung eingereicht. Und kurz davor das halbe gemeinsame Konto leergeräumt. Also 50%
Da waren gemeinsame Ersparnisse, Rücklagen und eben die Abfindung drauf.

Wie weit hat mein Onkel tatsächlich einen Anspruch auf die 50% der Abfindung, sowie auf den Rest?

Der Anwalt meiner Tante (noch kein Jahr als Anwalt tätig) sagt, dass ihm 50% von allen zustehen würde. Darüber hinaus, sogar Rentenansprüche, da mein Onkel Selbstständig war und keine Rentenversicherung hatte.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von Claudy13):
Mein Onkel hat sich von ihr, vor ca. 3 Wochen getrennt. Sprich die Scheidung eingereicht


Wenn die Trennung vor 3 Wochen war, kann er noch keine Scheidung eingereicht haben, erst nach dem Trennungsjahr 2023.

Zitat (von Claudy13):
Der Anwalt meiner Tante (noch kein Jahr als Anwalt tätig) sagt, dass ihm 50% von allen zustehen würde. Darüber hinaus, sogar Rentenansprüche, da mein Onkel Selbstständig war und keine Rentenversicherung hatte.


Da hat der Anwalt durchaus Recht, kommt darauf an, was bei der Eheschließung vereinbart war z.b durch Ehevertrag

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13989x hilfreich)

Die Abfindung gehört zum Zugewinn, soweit sie nicht dem Ausgleich des weggefallenen Lohnes dient.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Claudy13
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Wenn die Trennung vor 3 Wochen war, kann er noch keine Scheidung eingereicht haben, erst nach dem Trennungsjahr 2023.


meinte damit, die Angelegenheit einem Anwalt übergeben

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