2 Arbeitsverträge , Einen loswerden

9. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)
2 Arbeitsverträge , Einen loswerden

Jemand ist befristet ungekündigt angestellt.
Nun hat er sich vor 6 Monaten für ein Beamtenjob beim Finanzamt beworben. Gestern kommt die Nachricht dass er am kommenden Montag beim Finanzamt anfangen kann.

Sein alter Arbeitgeber möchte einem Auflösungsvertrag nicht zustimmen, besteht auf ordentlicher Kündigung zu Ende Oktober.

Ende Oktober gibt es den Beamtenjob leider nicht mehr.

Was sind die Konsequenzen wenn der Arbeitnehmer:

A) ab Montag zur neuen Arbeit geht, den alten Arbeitsvertrag kündigt und nicht wieder die Arbeit beim bisherigen Arbeitgeber aufnimmt?

B) ab Montag krankgeschrieben ist, dies nur dem alten Arbeitgeber mitteilt, und beim neuen Arbeitgeber zum Dienst erscheint?

Danke für Gedankenanstöße Eurerseits!

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28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von 3113):
Was sind die Konsequenzen wenn der Arbeitnehmer:

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von 3113):
A) ab Montag zur neuen Arbeit geht, den alten Arbeitsvertrag kündigt und nicht wieder die Arbeit beim bisherigen Arbeitgeber aufnimmt?

Irgendwas zwischen "nichts" über "Schadenersatz" und "einstweilige Verfügung".



Zitat (von 3113):
B) ab Montag krankgeschrieben ist, dies nur dem alten Arbeitgeber mitteilt, und beim neuen Arbeitgeber zum Dienst erscheint?

Da dürfte es entscheidend auf die Güte der Argumente ankommen, mit der man die Erkrankungsursache "alter Arbeitgeber" verargumentiert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Danke Harry,

B) Beim alten Arbeitgeber ist Mobbing der Grund für die Krankschreibung, dieser Krankheitsgrund ist beim neuen Arbeitgeber nicht gegeben...

A) ok. Was meinst Du mit einstweilige Verfügung? Verfügung auf Bereitstellung der Arbeitskraft?

Signatur:

3113

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von 3113):
B) ab Montag krankgeschrieben ist, dies nur dem alten Arbeitgeber mitteilt, und beim neuen Arbeitgeber zum Dienst erscheint?


Das könnte eine Strafanzeige wegen Betrug nach sich ziehen, was der neue AG wohl auch nicht witzig finden würde. Mit etwas Pech steht der AN dann ganz ohne Job da.

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#4
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Weshalb Betrug?
Gemobbt beim Alten.
Willkommen beim Neuen.

Danke für den Input!

Signatur:

3113

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#5
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von 3113):
B) ab Montag krankgeschrieben ist, dies nur dem alten Arbeitgeber mitteilt, und beim neuen Arbeitgeber zum Dienst erscheint?
Wer solche kranken Gedanken hat ist als Staatsdiener dem Steuerzahler unzumutbar. Zumal als Beamter auf Lebenszeit. Denn es steht nicht der Dienst gegenüber dem Staat im Mittelpunkt, sondern die egoistische Vorteilsoptimierung.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von 3113):
Weshalb Betrug?


Entgeltfortzahlung wegen Arbeitsunfähigkeit bei einem AG kassieren, während man gleichzeitig bei einem anderen AG arbeitet erfüllt derart offensichtlich den Straftatbestand des Betruges, dass ich mich wundere, dass man darüber noch diskutieren muss.

Eine Verbeamtung ist natürlich ausgeschlossen, wenn sich der AN so verhält.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von 3113):
B) Beim alten Arbeitgeber ist Mobbing der Grund für die Krankschreibung, dieser Krankheitsgrund ist beim neuen Arbeitgeber nicht gegeben...

Wenn das gut dokumentiert etc. ist, dürfte das dann auch durchaus eine fristlose Kündigung begründen, wenn die schnellstmögliche Arbeitsaufgabe eine (schriftliche) Empfehlung des behandelnden Arztes ist.



Zitat (von 3113):
Verfügung auf Bereitstellung der Arbeitskraft?

Oder auf Unterlassen der Arbeit bei der Konkurrenz



Zitat (von hh):
Das könnte eine Strafanzeige wegen Betrug nach sich ziehen

Oder wegen falsch parken - beide dürften gleich effizient sein.



Zitat (von hh):
was der neue AG wohl auch nicht witzig finden würde.

In der Regel sind die gegenüber Anzeigen verschmähter Ex-Arbeitgeber erst mal entspannt, insbesondere wenn diese erkennbar haltlos sind.



Zitat (von AR377):
Wer solche kranken Gedanken hat ist als Staatsdiener dem Steuerzahler unzumutbar.

Was für ein Unfug ...



Zitat (von AR377):
Denn es steht nicht der Dienst gegenüber dem Staat im Mittelpunkt, sondern die egoistische Vorteilsoptimierung.

Wenn man mal davon absieht, das einem das schon lange von anderen "Dienern" vorgelebt wird.
Wäre eine egoistische Vorteilsoptimierung hier rein gar nichts was seinen als Staatsdiener dem Steuerzahler unzumutbar machen würde.
Im Gegenteil, versucht man doch den Schaden an der Gesundheit abzuwenden, was nicht nur das gute Recht eines jeden Bürgers ist. Aber damit entlastet er auch die Krankenkasse und einen nahtlosen Übergang ohne Arbeitslosigkeit zu schaffen (Entlastet auch Staat und die Bürger). Im Gegenteil will man noch für Staat und Bürger produktiv werden.

Warum man als Staatsdiener dem Steuerzahler unzumutbar sein soll, wenn man versucht Geldverschwendung / Schaden vom Staat und Bürger abzuwenden, ist mir ein Rätsel.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von hh):
dass ich mich wundere, dass man darüber noch diskutieren muss.

Und ich wundere mich darüber, das man mal einfach so, vollkommen anlasslos dem TS Straftaten andichtet.
Vor allem da dem TS ganz offensichtlich nicht an strafbaren Handlungen gelegen ist.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

@AR377
Zum Glück habe nur ich "kranke Gedanken". Zum Staatsdienst tauge ich eh nicht mehr...

Die betroffene Arbeitnehmerin teilt meine Gedanken nicht, sie würde gern nur sich wirtschaftlich entwickeln ohne negative Fußabdrücke zu hinterlassen.

Danke.

Signatur:

3113

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#10
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

@hh
Entgeltzahlung beim alten Arbeitgeber ist nicht angestrebt und soll vermieden werden. Geldwerte Vorteilsnamen sind nicht Ziel der Bestrebungen. Einzig der Wechsel in den Staatsdienst.

Signatur:

3113

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#11
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(705 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von 3113):
Entgeltzahlung beim alten Arbeitgeber ist nicht angestrebt und soll vermieden werden. Geldwerte Vorteilsnamen sind nicht Ziel der Bestrebungen.


Das wird sich bei einer Krankschreibung und fortlaufendem Arbeitsverhältnis aber kaum vermeiden lassen.

Als einzig halbwegs sauberer Weg bleibt nur die fristlose Eigenkündigung. Dann muss man halt Abwarten ob der AG vor dem Arbeitsgericht klagt und eventuell Schadensersatzansprüche stellt.

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#12
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Bei einer AU woanders seinem Broterwerb nachzugehen, kann ganz schnell ins Auge gehen, wenn der Alt-AG die Krankschreibung anzweifelt und vom MD überprüfen lässt. Es hat auch schon Fälle gegeben, dass AG eine Detektei beauftragt haben - und das wird für den AN teuer, weil der dann am Ende die Zeche zahlt.

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Seit wann fallen Beamtenstellen so vom Himmel? Irgendwie wissen wir hier nicht alles, was relevant ist.

wirdwerden

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#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Beim alten AG kündigen und den Schadenersatz begleichen der dann sicherlich gefordert werden wird.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#15
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

@Gerd61
Danke für die Idee der fristlosen Eigenkündigung.

@wirdwerden
Das Bewerberverfahren war vor weit über sechs Monaten durchlaufen worden. Vom Finanzamt war mitgeteilt worden das man auf der Auswahllisten eine Warteplatz besetzt der nur zur Einstellung führt wenn andere Bewerber nicht auf die Zusage durchs Amt eingehen. die Bewerberin rutsch also nach wenn andere Bewerber ausfallen. Dies ist nun geschehen.

@-Laie-
Danke!

Signatur:

3113

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#16
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(705 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von 3113):
@Gerd61
Danke für die Idee der fristlosen Eigenkündigung.


Aber nicht vergessen, wenn der AG klagt wird das Arbeitsgericht einem die fristlose Kündigung in Ermangelung von berechtigenden Gründen um die Ohren hauen um man muss mit Schadensersatzforderungen durch den AG rechnen.

Besser wäre es mit dem AG eine einvernehmliche Lösung zu suchen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
wenn der AG klagt wird das Arbeitsgericht einem die fristlose Kündigung in Ermangelung von berechtigenden Gründen um die Ohren hauen

Da würde mich doch mal interessieren wie man zu der merkwürdigenTheorie kommt ...


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#18
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(705 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da würde mich doch mal interessieren wie man zu der merkwürdigenTheorie kommt ...


Ich weiß nicht was du meinst deshalb kann ich dir auch nicht antworten.
Offensichtlich hat der AN keine Gründe die zu eine fristlose Kündigung berechtigen würde.

Das ist aber nichts ungewöhnliches, auch AG's kündigen mitunter obwohl sie genau Wissen das diese Kündigung unberechtigt ist um so einen gerichtlich begleiteten Vergleich anzustreben.

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#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Offensichtlich hat der AN keine Gründe die zu eine fristlose Kündigung berechtigen würde.

Das las ich aus der bisherigen Schilderung aber anders.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#20
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Die Bekannte wird vorgehen wie von Gerd61 beschrieben. Man hat gerade eine Mail an den Vorgesetzten geschrieben in dem man sich auf ein Mitarbeitergespräch am Montag beruft, in dem mündlich von Vorgesetzten mitgeteilt worden ist das einer Auflösung des Arbeitsvertrages nicht im Wege steht. Dieser Umstand und das dies gestern durch den Vorgesetzten mündlich dann widerrufen worden ist, kann dann Eingang in eine eventuelle Auseinandersetzung im Nachlauf auf die noch zuzustellende fristlose Kündigung des Arbeitnehmers nehmen.
Danke . Ich werde Euch über den Fortgang informieren.

Signatur:

3113

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#21
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das las ich aus der bisherigen Schilderung aber anders.


Echt? Seit wann reicht denn das
Zitat (von 3113):
Gemobbt beim Alten.

für eine fristlose Kündigung?

Kann der TE das Mobbing beweisen?
Ist dem AN das Einhalten der gesetzlichen Kündigungsfrist unzumutbar?
Hat er seinen AG bereits erfolglos abgemahnt?
Wie lange dauert das Mobbing bereits an?
Wurde die 2-Wochenfrist eingehalten?

Unabhängig davon, ob die fristlose Kündigung berechtigt ist, muss sich der AG natürlich fragen, was er denn mit einer Klage gegen so eine Kündigung erreichen will. Bei einer erfolgreichen Klage hat der AG zwar dem Grunde nach Anspruch auf Schadenersatz. In der Realität ist so ein Anspruch häufig nicht durchsetzbar, da dem AG der Nachweis der Höhe des Schadenes nicht gelingt.

Tatsächlich reagieren AG im Regelfall mit anderen Dingen auf so einen Vertragsbruch des AN. Das fängt damit an, dass ein schlechtes Zeugnis ausgestellt wird und es kann auch passieren, dass das August-Gehalt nicht gezahlt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ist dem AN das Einhalten der gesetzlichen Kündigungsfrist unzumutbar?

Dazu hatte ich bereits entsprechendes geschrieben, einfach mal nach oben scrollen und nachlesen ...



Zitat (von 3113):
kann dann Eingang in eine eventuelle Auseinandersetzung im Nachlauf auf die noch zuzustellende fristlose Kündigung des Arbeitnehmers nehmen.

Das ist dann die so ziemlich beste Möglichkeit, eine fristlose Kündigung nichtig werden zu lassen und gegen die Wand zu fahren ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#24
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Gekündigt ist jetzt jedenfalls fristlos zu heute, hilfsweise fristgerecht.
Gestern 16 Uhr würde die Kündigung persönlich mit Zeugen und Foto und Videodokumentation zugestellt.
Gestern fand auch die Ernennung in den Staatsdienst statt.

Bis bald.

Signatur:

3113

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#25
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Den nächsten Thread sehe ich schon vor mir: "Mein alter Arbeitgeber hat mir kein Gehalt überwiesen". Mal schauen, was ein Arbeitsrichter dann zur fristlosen (aus meiner Sicht unbegründeten) Kündigung des AN sagt.

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#26
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Ob der Arbeitgeber Geld für August überweist ist nicht von übergeordneter Bedeutung.

Signatur:

3113

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#27
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Der Arbeitgeber hat per Mail die fristgemäße Kündigung bestätigt und fragt nach dem wichtigen Grund für die fristlose Kündigung.

Leider kann Sich die Arbeitnehmerin nicht dazu durchringen den wichtigen Grund zu nennen.
Stattdessen schrieb Sie eine lange Mail über das Arbeitsverhältnis und appelliert an die Menschlichkeit...

Das wäre jetzt an dieser Stelle nicht meine Strategie gewesen, aber so ist es.

Signatur:

3113

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#28
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Kurz die Rückmeldung wie es ausgegangen ist. Alter Arbeitgeber unterzeichnet zu Ende September einen Aufhebungsvertrag. Gehalt August und September wurde zurück gezahlt an den Akten Arbeitgeber. Dem neuen Arbeitgeber würde der Umstand mitgeteilt. Es hat ihn nicht interessiert.

Danke!

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3113

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