Unterhalt Selbstbehalt Rente + Nebenjob

10. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt Selbstbehalt Rente + Nebenjob

Vater A 2 Kinder 11 und 8.
Kinder leben bei Mutter B.

Vater A noch weiteres Kind C mit anderer Frau D.

Vater A voll erwerbsminderungsrente als Einkommen + 450 Euro Nebenjob.
Netto 1200 zusammen.
Das Jugendamt für Kinder mit Mutter B hat den selbstbehalt für nicht erwerbstätige herabgesetzt.
Ist das rechtens? Er geht immerhin dennoch einer Arbeit nach.
Er hat genauso Miete zu tragen 500 Euro sein Anteil und steigende Energiekosten.

Müsste der Selbstbehalt der Fairness nicht in der Mitte liegen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von opc555):
Das Jugendamt für Kinder mit Mutter B hat den selbstbehalt für nicht erwerbstätige herabgesetzt.
Nichterwerbstätige haben grundsätzlich einen geringeren Selbstbehaltsbetrag/Eigenbedarfsbetrag. zZt. 960,-
Du müsstest dem JA nachweislich mitteilen, dass du ---nun wieder-- erwerbstätig bist.
Bisher warst du krank=arbeitsunfähig=nicht erwerbstätig.

Nun willst du wieder in Teilzeit arbeiten oder hast schon noch einen anderen Job.
Auch hier die ---weniger als 3Std. tgl.--- beachten. uU ist sonst die volle EM-Rente in Gefahr.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich bin durchweg die gabze Zeit erwerbstätig im Nebenjob.
Das JA weiß dies auch.
Das JA hat den Selbstbehalt herabgesetzt weil die Rente die Hälfte vom Alg1 ist, so die Begründung.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von opc555):
Ich bin durchweg die gabze Zeit erwerbstätig im Nebenjob.
Die ganze Zeit? Auch während Krankengeldbezug von 72/78 Wochen?
Zitat (von opc555):
Das Jugendamt für Kinder mit Mutter B hat den selbstbehalt für nicht erwerbstätige herabgesetzt.
Zitat (von opc555):
weil die Rente die Hälfte vom Alg1 ist, so die Begründung.
Schau doch nochmal nach, was das JA genau schreibt. Ist das eine neue Unterhaltsberechnung, weil du jetzt EM-Rente bekommst??

Zitat (von opc555):
Er hat genauso Miete zu tragen 500 Euro sein Anteil und steigende Energiekosten.
Ja. Wenn du aus dem Selbstbehalt deinen eigenen Bedarf nicht decken kannst, kannst du Wohngeld beim Wohnungsamt ODER ergänzende Grundsicherung vom Sozialamt nach SGB XII beantragen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 1x hilfreich)

Krankengeld ist ewig her...
Ja wegfall alg1 Nahtlossigkeit in Rente ergab neuberechnung.
Das JA erkennt nicht mehr an das ich erwerbstätig bin durch den nebenjob

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#5
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von opc555):
Müsste der Selbstbehalt der Fairness nicht in der Mitte liegen?
Das ist eine angemessene Vorstellung, der ich mich im geschilderten Fall persönlich anschließen würde.

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