Hallo zusammen,
ich bin bei meinem Arbeitgeber seit 2011 beschäftigt, allerdings unter verschiedenen Funktionen.
Begonnen mit Mini Job, über eine Ausbildung, eine Teilzeitbeschäftigung, eine zweite Ausbildung und jetzt letztendlich seit 3 Jahren in Vollbeschäftigung.
Man hat mir allerdings zwei Personalnummern mit unterschiedlichen "ersten" Eintritten angelegt... einmal wirklich der Start im Jahr 2011 und einmal eine Personalnummer mit Start 2016 als ich die Teilzeitbeschäftigung begonnen habe...dadurch das ich aktuell immer auf die "neue" Personalnummer gebucht werde, gehen mir natürlich einige Jahre an Betriebszugehörigkeit verloren und dadurch auch Geld.
Ist das irgendwie plausibel zu erklären, oder ein un(bewusster)er Fehler?
Kann ich hier darauf bestehen, dass man mir die Personalnummer zuordnet mit Ersteintritt 2011 ?
Vielen Dank für die Unterstützung!
Mehrere Personalnummer im gleichen Unternehmen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Du kannst erst einmal auf diese Merkwürdigkeit hinweisen und um Korrektur bitten.
Es ist mir nicht bekannt, dass Personal-Nummern anspruchsbegründend oder anspruchsauschließend sind.
wirdwerden
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ZitatEs ist mir nicht bekannt, dass Personal-Nummern anspruchsbegründend oder anspruchsauschließend sind. :
wirdwerden
was meinen Sie damit ?
Vermutlich lassen sich die unterschiedlichen Personalnummern einer einzigen Person zuordnen, wenn es um die Feststellung der Betriebszugehörigkeit geht.Zitatwas meinen Sie damit ? :
Denn hinter der PN steht nur eine einzige Person.
Zuerst einmal die Frage ob dir tatsächlich Geld durch die Betriebszugehörigkeit verloren geht. Unterliegt du einem Tarifvertrag, der Gehaltsstufen nach Berufsjahren oder Firmenzugehörigkeit kennt?
Fall ja, solltest du erst einmal im Tarifvertrag nachlesen, welche Jahre auch tatsächlich anerkannt werden. Ich kenne das so, dass Ausbildungszeiten oder auch Aushilfstätigkeiten nicht oder nur teilweise gezählt werden.
Falls deine Einstufung trotzdem nicht passen sollte, würde ich hier direkt einmal beim Arbeitgeber/Personalabteilung nachhakenund um Korrektur bitten. Die Unterschiedlichen Personalnummern können hier zwar eine Rolle spielen, das ganze kann aber auch mit diesen korrekt funktionieren.
Unter welcher Kennziffer jemand intern im Betrieb erfasst wird, ist eine interne Organisationsfrage. Welche Jahre im Streitfall angerechnet werden, das ist eine Frage, die sich aus Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen, Arbeitsverträgen ergibt. Und zwar unabhängig von irgendeiner Personal-Nr.
wirdwerden
ZitatZuerst einmal die Frage ob dir tatsächlich Geld durch die Betriebszugehörigkeit verloren geht. Unterliegt du einem Tarifvertrag, der Gehaltsstufen nach Berufsjahren oder Firmenzugehörigkeit kennt? :
Fall ja, solltest du erst einmal im Tarifvertrag nachlesen, welche Jahre auch tatsächlich anerkannt werden. Ich kenne das so, dass Ausbildungszeiten oder auch Aushilfstätigkeiten nicht oder nur teilweise gezählt werden.
Falls deine Einstufung trotzdem nicht passen sollte, würde ich hier direkt einmal beim Arbeitgeber/Personalabteilung nachhakenund um Korrektur bitten. Die Unterschiedlichen Personalnummern können hier zwar eine Rolle spielen, das ganze kann aber auch mit diesen korrekt funktionieren.
Danke für die Antwort.
Das habe ich gleich mal im Tarifvertrag nachgelesen.
Bei uns ist die Betriebszugehörigkeit sowohl beim Urlaubs als auch Weihnachtsgeld relevant.
"Auf die Betriebszugehörigkeit ist auch die Ausbildungszeit anzurechnen, soweit sie im gleichen Betrieb abgeleistet wurde. Geringfügige Beschäftigungen sind hiervon ausgeschlossen. "
Meine erste Ausbildung habe ich 2013 begonnen, diese wird mir definitiv nicht angerechnet.
Sondern erst ab 2016 mit Beginn der Teilzeitbeschäftigung mit Übergang in die zweite Ausbildung.
-- Editiert von User am 10.08.2022 21:18
-- Editiert von User am 10.08.2022 21:28
mal ne bescheidene Frage: Hast du darüber schon mit deinem Chef gesprochen?
Der wird als einziger dir eine Antwort darauf geben können.
ZitatKann ich hier darauf bestehen, dass man mir die Personalnummer zuordnet mit Ersteintritt 2011 ? :
Ja, kann man.
Bestehen kann man, denn man kann man ja auf fast alles bestehen.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.
Hier wäre das "darauf bestehen" ziemlich sinnlos, denn ganz offenbar ist diese Personalnummer mit Ersteintritt 2011 Dir ja bereits zuordnet
Insofern müsste man also erst mal prüfen, ob es nicht berechtigt ist, das man da mit unterschiedlichen Eintritten arbeitet und welches Eintrittsdatum wann anzuwenden wäre.
Es kann nämlich gut sein, das für de Kündigung ein anderes Eintrittsdatum anzuwenden wäre, als für Gratifikationen
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