Getrennte Frau beantragt Verfahrenskostenhilfe

13. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Paule99
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Getrennte Frau beantragt Verfahrenskostenhilfe

Meine von mir getrennte Frau hat Verfahrenskostenhilfe beantragt. Ratenfrei. Also müsste sie bei Bewilligung nichts zurückzahlen. Anwalts- und Gerichtskosten werden für sie bezahlt.

Eigentlich hatte ich nichts dagegen.
A) Hat sie dann einen großen Vorteil, weil sie ja nie Kosten für Anwalt und Gericht hat ?

Das einzige was mich stört ist das, dass Trennungsdatum viel zu früh angegeben ist. Sie behauptet wir hätten uns in der Wohnung getrennt. Klar, das geht gesetzlich, ist aber (eher) unrealistisch. Das ist eher für Paare, wo beide einverstanden sind, dass das Trennungsdatum früher eingetragen werden soll. Normalerweise trennt man sich und einer zeiht aus, vor allem wenn es die Möglichkeit gibt, (vorübergehend) woanders zu wohnen. Und die gab es bei uns.

Jetzt behauptet sie, sie könnte nachweisen, dass die Trennung in dem Zeitpunkt früher war. Ich wüsste nicht wie sie das nachweisen will. Wir waren ja Monate danach noch aus und haben gemeinsame Fotos. Getrennte Paare machen solche Fotos/Ausflüge eher nicht. (Ja alles ist möglich, aber bleiben wir realistisch).

Im Grunde steht höchstens Aussage gegen Aussage. Das Trennungsdatum, wo sie ausgezogen ist, ist natürlich einfacher nachzuweisen.


B) Wie wahrscheinlich kommt sie mit dem früheren Trennungsdatum durch ?
Ich möchte, dass wir hierbei bei der Wahrheit bleiben. Es macht für den Gerichtstermin keinen (großen) Unterschied, denn das eine Jahr (nach richtigem Trennungsdatum) ist fast vorbei und bis man Gerichtstermine bekommt; das dauert ca. mind. 2 Monate.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Paule99):
Ich möchte, dass wir hierbei bei der Wahrheit bleiben.

Und wie kommt man darauf, das das eigen empfundenen Trennungsdatum "die Wahrheit" ist?



Zitat (von Paule99):
Ich wüsste nicht wie sie das nachweisen will.

Wenn es denn nötig ist, wird man es beizeiten erfahren ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32007 Beiträge, 5632x hilfreich)

Zitat (von Paule99):
Meine von mir getrennte Frau hat Verfahrenskostenhilfe beantragt.
Beantragt. Was das Gericht bewilligt, ist abzuwarten.
Zitat (von Paule99):
Sie behauptet wir hätten uns in der Wohnung getrennt.
Das kann sie tun. Es geht ja auch, sogar praktisch. Du hattest hier schon geschrieben, was wahr war:
Sie hat mir geschrieben, dass es für sie okay ist das Trennungsdatum auf den Januar 2021 festzulegen, was auch wahr wäre, wir waren im Grunde getrennt. Nur der Auszug war erst im November 2021.
Also halt dich an die Wahrheit.

quote=Paule99]Ich wüsste nicht wie sie das nachweisen will.Vermutlich fragt keiner nach.
Zitat (von Paule99):
Im Grunde steht höchstens Aussage gegen Aussage
Nö. Das ist unrealistisch.

Zitat (von Paule99):
Ich möchte, dass wir hierbei bei der Wahrheit bleiben.
Dann sag dann das, was wahr war, wenn du danach gefragt wirst.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Wenn der Frau VKH ohne Ratenzahlung bewilligt wird, dann bedeutet das nicht, dass sie nichts zahlen muss. Es bedeutet nur, dass sie im Augenblick keine Raten zahlen muss. Denn VKH ist ja letztlich zunächst ein Darlehen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Paule, noch etwas: sie hat jetzt gerade den Antrag auf VKH bei Gericht gestellt. Angenommen, er wird bewilligt werden, dann wird es irgendwann in xy Monaten zur Verhandlung kommen. Einerlei, wann die Trennung war, wird sie zum Zeitpunkt der Scheidung deutlich länger als ein Jahr zurück liegen. Es kann also letztlich dahingestellt bleiben, wann die Trennung nun wirklich erfolgte. Zumindest dann, wenn es nur ums Prinzip geht. Ob noch was anderes am Trennungszeitpunkt "dran hängt," das vermögen wir hier nicht abzuschätzen.

wirdwerden

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