Meine von mir getrennte Frau hat Verfahrenskostenhilfe beantragt. Ratenfrei. Also müsste sie bei Bewilligung nichts zurückzahlen. Anwalts- und Gerichtskosten werden für sie bezahlt.
Eigentlich hatte ich nichts dagegen.
A) Hat sie dann einen großen Vorteil, weil sie ja nie Kosten für Anwalt und Gericht hat ?
Das einzige was mich stört ist das, dass Trennungsdatum viel zu früh angegeben ist. Sie behauptet wir hätten uns in der Wohnung getrennt. Klar, das geht gesetzlich, ist aber (eher) unrealistisch. Das ist eher für Paare, wo beide einverstanden sind, dass das Trennungsdatum früher eingetragen werden soll. Normalerweise trennt man sich und einer zeiht aus, vor allem wenn es die Möglichkeit gibt, (vorübergehend) woanders zu wohnen. Und die gab es bei uns.
Jetzt behauptet sie, sie könnte nachweisen, dass die Trennung in dem Zeitpunkt früher war. Ich wüsste nicht wie sie das nachweisen will. Wir waren ja Monate danach noch aus und haben gemeinsame Fotos. Getrennte Paare machen solche Fotos/Ausflüge eher nicht. (Ja alles ist möglich, aber bleiben wir realistisch).
Im Grunde steht höchstens Aussage gegen Aussage. Das Trennungsdatum, wo sie ausgezogen ist, ist natürlich einfacher nachzuweisen.
B) Wie wahrscheinlich kommt sie mit dem früheren Trennungsdatum durch ?
Ich möchte, dass wir hierbei bei der Wahrheit bleiben. Es macht für den Gerichtstermin keinen (großen) Unterschied, denn das eine Jahr (nach richtigem Trennungsdatum) ist fast vorbei und bis man Gerichtstermine bekommt; das dauert ca. mind. 2 Monate.
Getrennte Frau beantragt Verfahrenskostenhilfe
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatIch möchte, dass wir hierbei bei der Wahrheit bleiben. :
Und wie kommt man darauf, das das eigen empfundenen Trennungsdatum "die Wahrheit" ist?
ZitatIch wüsste nicht wie sie das nachweisen will. :
Wenn es denn nötig ist, wird man es beizeiten erfahren ...
Beantragt. Was das Gericht bewilligt, ist abzuwarten.ZitatMeine von mir getrennte Frau hat Verfahrenskostenhilfe beantragt. :
Das kann sie tun. Es geht ja auch, sogar praktisch. Du hattest hier schon geschrieben, was wahr war:ZitatSie behauptet wir hätten uns in der Wohnung getrennt. :
Sie hat mir geschrieben, dass es für sie okay ist das Trennungsdatum auf den Januar 2021 festzulegen, was auch wahr wäre, wir waren im Grunde getrennt. Nur der Auszug war erst im November 2021.
Also halt dich an die Wahrheit.
quote=Paule99]Ich wüsste nicht wie sie das nachweisen will.Vermutlich fragt keiner nach.
Nö. Das ist unrealistisch.ZitatIm Grunde steht höchstens Aussage gegen Aussage :
Dann sag dann das, was wahr war, wenn du danach gefragt wirst.ZitatIch möchte, dass wir hierbei bei der Wahrheit bleiben. :
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wenn der Frau VKH ohne Ratenzahlung bewilligt wird, dann bedeutet das nicht, dass sie nichts zahlen muss. Es bedeutet nur, dass sie im Augenblick keine Raten zahlen muss. Denn VKH ist ja letztlich zunächst ein Darlehen.
wirdwerden
Paule, noch etwas: sie hat jetzt gerade den Antrag auf VKH bei Gericht gestellt. Angenommen, er wird bewilligt werden, dann wird es irgendwann in xy Monaten zur Verhandlung kommen. Einerlei, wann die Trennung war, wird sie zum Zeitpunkt der Scheidung deutlich länger als ein Jahr zurück liegen. Es kann also letztlich dahingestellt bleiben, wann die Trennung nun wirklich erfolgte. Zumindest dann, wenn es nur ums Prinzip geht. Ob noch was anderes am Trennungszeitpunkt "dran hängt," das vermögen wir hier nicht abzuschätzen.
wirdwerden
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten