Generalvorsorgevollmacht für meine Oma

13. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
go614476-87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Generalvorsorgevollmacht für meine Oma

Hallo liebe Community,

Die Überschrift trifft nicht auf alles zu.

Ich fang mal an. Meine Oma ist 79 und ich 31.

Sie leidet an einer kognitiven Beeinträchtigung und eine Demenz konnte noch nicht diagnostiziert werden.

Vor 2 Jahren war dies nicht der Fall und wir (meine Mutter und ich )fertigen mit dem Notar und ihr (meine Oma)eine Generalvorsorgevollmacht an(mit Patientenverfügung,Vorsorge ect)

Sie hat nich 5 weitere Kinder ,wo sich keiner um meine Oma gekümmert hat.

Seit kurzer Zeit baut sie geistig ab und ein Nachbar hat sie vergewaltigt(Paragraph 179 StGb Tatbestand einer Widerstandsunfähigen)

Wir haben sie dann in einer Kurzzeitpflege gegeben (zum eigenen Schutz,weil der Nachbar direkt daneben wohnt und das Kontaktverbot bei Gericht dauert noch an)


Meine Mutter hatte nie einen guten Draht zu den Gesxhwistern aber hat ihren Geschwistern mitgeteilt wo sie ist.

Darauf ging die jüngste Schwester ins Pflegeheim und ließ sich von meiner Oma unterschreiben das sie die Vollmacht widerrufe und hat eine neue Vollmacht ausgefüllt (aus dem Internet ausgedruckt) und meine Oma unterschrieben es einfach.

Somit haben Sie meine Oma aus dem Pflegeheim geholt und wieder in die Wohnung gepackt (wo sie keinerlei medizinische Versorgung hat) und da wo der Nachbar wohnt.(er schläft weiterhin mit ihr). Die Geschwister heißen das gut und haben ihr dad Handy weggenommen und den Schlüssel auagetauscht. Ich erreiche sie leider öberhaupt nicht mehr und mache mir Sorgen. Ich bin hingefahren und wurde nur von den Nachbarn angeschrieben woraufhin die Polizei kam


Was kann ich tun um meine Oma zu sehen?

Dürfen die mir einfach den Kontakt verwehren ?

Ist dad alles rechtens?

Ich bin verzweifelt.

Erst am 24.08. Habe ich einen Anwaltstermin.

Lg

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3516 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von go614476-87):
Sie leidet an einer kognitiven Beeinträchtigung und eine Demenz konnte noch nicht diagnostiziert werden.

Es müsste ärztlicherseits geklärt werden ob die Oma noch in der Lage war, den Widerruf der Generalvollmacht zu verstehen. Wurde hier etwas unternommen?
Zitat (von go614476-87):
Seit kurzer Zeit baut sie geistig ab und ein Nachbar hat sie vergewaltigt(Paragraph 179 StGb Tatbestand einer Widerstandsunfähigen

War die Polizei da, wurde die Oma untersucht ob eine Vergewaltigung stattfand?
Zitat (von go614476-87):
Somit haben Sie meine Oma aus dem Pflegeheim geholt und wieder in die Wohnung gepackt (wo sie keinerlei medizinische Versorgung hat) und da wo der Nachbar wohnt.(er schläft weiterhin mit ihr). Die Geschwister heißen das gut und haben ihr dad Handy weggenommen und den Schlüssel auagetauscht. Ich erreiche sie leider öberhaupt nicht mehr und mache mir Sorgen. Ich bin hingefahren und wurde nur von den Nachbarn angeschrieben woraufhin die Polizei kam

Woher wissen sie all das, wenn sie keinen Kontakt zur Oma haben?
Sie wird einen Hausarzt haben, diesen sollten sie informieren, wenn tatsächlich eine Vernachlässigung stattfindet, wird die Oma aus der Wohnung geholt.
Es mag auch drauf ankommen, was in der Generalvollmacht alles steht?

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#2
 Von 
go614476-87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Woher wissen sie all das, wenn sie keinen Kontakt zur Oma haben?
Sie wird einen Hausarzt haben, diesen sollten sie informieren, wenn tatsächlich eine Vernachlässigung stattfindet, wird die Oma aus der Wohnung geholt.
Es mag auch drauf ankommen, was in der Generalvollmacht alles steht?



Ich hatte bis vor 4 Tagen noch den Kontakt

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go614476-87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Es müsste ärztlicherseits geklärt werden ob die Oma noch in der Lage war, den Widerruf der Generalvollmacht zu verstehen. Wurde hier etwas unternommen?



Ja ich war ja mit ihr im Krankenhaus und habe eine Spurenanalyse machen lassen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3516 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von go614476-87):
Ja ich war ja mit ihr im Krankenhaus und habe eine Spurenanalyse machen lassen

wurde etwas gefunden, wenn ja, haben sie den Täter angezeigt?

Zitat (von go614476-87):
Ich bin hingefahren und wurde nur von den Nachbarn angeschrieben woraufhin die Polizei kam

Warum kam die Poilzei?
Zitat (von go614476-87):
Ich hatte bis vor 4 Tagen noch den Kontakt

Wieder zur Wohnung fahren und nachschauen, evtl. musste sie in ein Krankenhaus, ist bei einem der anderen Kinder usw.
Haben sie die Generalvollmacht überprüfen lassen? Kann die tatsächlich so einfach außer Kraft gesetzt werden, dazu sollten sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Woher weiß man, dass es eine Vergewaltigung und kein freiwilliger Geschlechtsverkehr war? Ich würde hier einen anderen Weg einschlagen. Ich würde eine Betreuung bei Gericht anregen.

wirdwerden

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