Bei Unterhaltsberechnung Fehler gemacht

13. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Melisse
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bei Unterhaltsberechnung Fehler gemacht

Guten Tag, ich bin neu und versuche ein paar Antworten zu bekommen! Danke für eure Hilfe!

Mein Freund und seine Ex Frau haben einen unangenehmen Rosenkrieg. Kindesunterhalt für das 4 jährige Kind was bei ihr lebt, ist kein Problem und selbstverständlich. Sie bekam Trennungsunterhalt bis diesen Monat, nun ist die Scheidung rechtskräftig.

Es wurde nun nachehelicher Unterhalt verlangt, den mein Freund allerdings nicht bezahlen möchte, weil sie nun, ab dem das Kind 3 geworden ist, eine erhöhte Erwerbsobliegenheit hat. Halbtags geht sie aber arbeiten. Sie hat nun Klage eingereicht.

Wir haben durch eine Abrechnung gesehen, das sie der Steuerklasse 1 zugeordnet ist, obwohl sie ja als alleinerziehende Frau in die Klasse 2 müsste. Somit drückt sie ja ihr Gehalt nach unten.
Kann das Gericht deswegen Die Klage als unzulässig beurteilen bzw als Täuschung auslegen?
Oder wird das fehlende Geld einfach fiktiv aufgeschlagen?

Wie hoch ist die Chance mit Kind 4 Jahre in Kita, die auch Vollzeit anbietet, weiterhin Unterhalt zu bekommen?
Alle sind gesund, ehe war circa 6 Jahre.

Mit freundlichen Grüßen!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Kindesunterhalt für das 4 jährige Kind was bei ihr lebt, ist kein Problem und selbstverständlich. 
Warum bieten Sie dann nicht einfach an, den Kindesunterhalt zu erhöhen, damit die Mutter auf den Betreuungsunterhalt verzichtet?

Zitat:
obwohl sie ja als alleinerziehende Frau in die Klasse 2 müsste. 
Muss sie nicht. Sie sollten auch mal einen Gehaltsrechner im Internet nutzen und schauen, wie groß der Netto-Unterschied am Ende wäre. Bei einem Teilzeitjob vermutlich gar nicht so groß.

Zitat:
Kann das Gericht deswegen Die Klage als unzulässig beurteilen bzw als Täuschung auslegen?
Natürlich nicht.

In Unterhaltssachen gilt Anwaltszwang. Wenden Sie sich an einen Anwalt. Am Ende kostet der Rechtsstreit Sie aber vermutlich ähnlich viel wie die geforderte Unterhaltszahlung Sie in den nöchsten Monaten gekostet hätte.

Wenn das Kind in Vollzeit in der Kita betreut wird, dann steigen dafür die Kosten. Diese Kosten hat dann auch wieder der Vater zu tragen (anteilig). Ob Sie hier am Ende also überhaupt so viel Geld sparen können?

Eine Vollzeit-Betreuung für das Kind reicht ja auch nicht. Es muss auch eine Vollzeit-Stelle für die Mutter geben. Gibt es so eine? Unter Umständen wäre diese dann pro Stunde schlechter bezahlt als die eigentliche Stelle, insbesondere netto.

Der Vater muss sich auch fragen, von wem er sein Kind lieber betreut haben möchte: Fremdes Personal oder die eigene Mutter.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Melisse
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Eine Vollzeit-Betreuung für das Kind reicht ja auch nicht. Es muss auch eine Vollzeit-Stelle für die Mutter geben. Gibt es so eine? Unter Umständen wäre diese dann pro Stunde schlechter bezahlt als die eigentliche Stelle, insbesondere netto.

Also ihr Arbeitsplatz hat schon mehrfach eine Erhöhung der Stunden gewünscht, hat sie meinem Freund erzählt. Das sollte eigentlich kein Problem sein.
Zitat (von Zuckerberg):
Der Vater muss sich auch fragen, von wem er sein Kind lieber betreut haben möchte: Fremdes Personal oder die eigene Mutter.


Mein Freund sieht immer, wenn er hin fährt, das sie meistens das Kind zu Oma gibt und selbst raus geht was trinken, oder shoppen. Also wirklich gut betreuen tut sie es nicht, gehen auch jeden Tag zu Oma essen weil sie nichts kocht. Dann hätte mein Freund es tatsächlich lieber, das gute geschulte Menschen dem Kind systematisch und gut erklärt Sachen beibringen
Zitat (von Zuckerberg):
Muss sie nicht. Sie sollten auch mal einen Gehaltsrechner im Internet nutzen und schauen, wie groß der Netto-Unterschied am Ende wäre. Bei einem Teilzeitjob vermutlich gar nicht so groß.


Ich habe mehrfach gelesen, daß es Pflicht für den Unterhalts Empfänger ist, so viel Einnahme aus alles raus zu bekommen, wie möglich, damit die last für den anderen sinkt. Also meiner meinung nach ist das definitiv Betrug in der falschen Steuerklasse zusein! Das sind schon 50-100 Euro unterschied.
Zitat (von Zuckerberg):
Warum bieten Sie dann nicht einfach an, den Kindesunterhalt zu erhöhen, damit die Mutter auf den Betreuungsunterhalt verzichtet?


Die Idee wäre gut gewesen, aber jetzt ist es ja schon beim Gericht also leider zu spät!

Dankeschön!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von Melisse):
Die Idee wäre gut gewesen, aber jetzt ist es ja schon beim Gericht also leider zu spät!


Zu spät ist es nicht. Eine Klage kann auch zurückgenommen werden oder man einigt sich und schließt einen Vergleich.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Melisse
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Zu spät ist es nicht. Eine Klage kann auch zurückgenommen werden oder man einigt sich und schließt einen Vergleich.
du hast recht, aber der Kontakt zu ihr ist extrem schlecht und voller Provokationen ihrerseits, seitdem der Mann kein Geld mehr zahlt.
Ausserdem hab ich das Gefühl, ihr Anwalt hat ihr eine viel zu große Menge an Geld gesagt. 600 rechnet ihr Anwalt, unsere Rechnung ist wesentlich geringer

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von Melisse):
du hast recht, aber der Kontakt zu ihr ist extrem schlecht und voller Provokationen ihrerseits, seitdem der Mann kein Geld mehr zahlt.
Ausserdem hab ich das Gefühl, ihr Anwalt hat ihr eine viel zu große Menge an Geld gesagt. 600 rechnet ihr Anwalt, unsere Rechnung ist wesentlich geringer


Habt ihr bereits einen Anwalt diesbezüglich eingeschalten? Wie begründet der Anwalt in der Klage denn die 600?
Wie lange wird der Unterhalt denn gefordert?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Melisse
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Habt ihr bereits einen Anwalt diesbezüglich eingeschalten? Wie begründet der Anwalt in der Klage denn die 600?
Wie lange wird der Unterhalt denn gefordert?


Ja wir haben auch einen Anwalt eingeschaltet, wir haben vor der Klage das Geld berechnet und ihr freiwillig mit Titel angeboten, aber das Geld hat ihr nicht gereicht...
Der andere Anwalt hat einfach bei ihr alles angerechnet was ging(zb Fahrtzeit zu Arbeit) uns uns so gut wie nichts abgerechnet, kein Fahrweg, usw... Aber eigentlich müsste das Gericht das ja auch sehen.

Wird gefordert ohne Begrenzung

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.967 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen