Schenkung aus Pflegebedürftigkeit heraus vs. 10 Jahre

16. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
DonJuppHey
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung aus Pflegebedürftigkeit heraus vs. 10 Jahre

Hallo zusammen,

bei mir ist folgende Situation:
Vater verstorben, Mutter leider sehr jung im Pflegeheim (Demenz, starke körperliche Gebrechen). Ich wäre einziger Erbe.
Das Haus meiner Eltern wird gerade verkauft, 3/4 gehören meiner Mutter, 1/4 mir (durch die Erbschaft meines Vaters).

Es ist auch ohne Verkauf des Hauses recht viel Barvermögen bei der Mutter vorhanden, so dass die Zusatzkosten des Pflegeheim-Aufenthalts voraussichtlich noch sehr lange "vom Sparbuch" getragen werden können. Es ist sogar möglich, dass die Rente mittelfristig erstmal ausreicht und das heutige Barvermögen (ohne Haus) allein 10 Jahre ausreicht.

Nun möchte ich als Vorsorgebevöllmächtigter das Vermögen meiner Mutter ja nicht einfach sinnlos liegen lassen und der Inflation zum Opfer kommen lassen. Und last but not least ist es ja auch irgendwann mein Erbe.

Dass das Sozialamt 10 Jahre zurückschaut bei Schenkungen ist mir bekannt.

Nun wäre meine Frage die folgende:

Wenn das Haus morgen verkauft ist und wir die Erlöse zu einer Schenkung für mich machen, damit ich damit eine (sinnvollere) Immobilie für mich kaufen kann, bin ich dann aus dem Schneider, wenn (theoretisch) die Sparbücher meiner Mutter 10 Jahre + 1 Tag nach der Schenkung aufgebraucht sind?

Die Frage ist für mich für die Finanzierung der neuen Immobilie wichtig, weil ich mich damit ja nicht überheben möchte, wenn ich dann irgendwann Tilgungen UND Finanzierung meiner Mutter leisten müsste.

Würde es reichen, wenn ich 10 Jahre dafür Sorge trage, dass Ihr Konto gedeckt ist?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3514 Beiträge, 557x hilfreich)

Wenn die Mutter im Pflegeheim ist, darf die Immobilie eigentlich nur mit Zustimmung des Betreuungsgerichtes verkauft werden. Wenn ein Verkauf nicht dringend notwendig ist, wird er in der Regel abgelehnt. Evtl. möglich, damit ihr Erbe ausbezahlt werden kann. Selbiges wäre auch durch die Barmittel möglich und somit ein Verkauf des Hauses erst in einigen Jahren notwendig.
Schenkungen in dieser Größenordnung sind bei einem Pflegeheimaufenthalt eigentlich nicht möglich.
Es weiß doch niemand wie lange ihre Mutter lebt.
Außerdem steigen die Pflegeheimkosten, da könnte das Geld dann schon nach 8 Jahren weg sein.
Gab es ein Testament?

Zitat (von DonJuppHey):
Würde es reichen, wenn ich 10 Jahre dafür Sorge trage, dass Ihr Konto gedeckt ist?

Darauf wird sich niemand einlassen, sie könnten arbeitslos werden usw.
Zitat (von DonJuppHey):
wir die Erlöse zu einer Schenkung für mich machen,
Zitat (von DonJuppHey):
Mutter leider sehr jung im Pflegeheim (Demenz, starke körperliche Gebrechen).

Dadurch vermutlich nicht mehr geschäftsfähig. Ergo fällt die Schenkung flach.
Es könnte sogar sein, dass die Vorsorgevollmacht nicht ausreicht und sie zwar die Betreuung erhalten, dem Gericht aber jährlich eine Abrechnung vorgelegt werden muss.
Wurde die Vorsorgevollmacht beim Notar gemacht, also eine Generalvollmacht?
Die Träume vom eigenen Haus lassen sich vermutlich so nicht verwirklichen.

-- Editiert von User am 16. September 2022 15:55

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#2
 Von 
DonJuppHey
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke für Ihre Antwort. Sie treffen hier aber viele falsche Annahmen. Ich habe eine Vorsorgevollmacht und eine notarielle Verkaufsvollmacht für das Haus. Die Demenz ist auch nicht so weit fortgeschritten, als dass meine Mutter nicht mehr geschäftsfähig wäre. Irgendwann wird das aber sicher der Fall sein.

Das Haus steht leer. Es zu verkaufen ist aktuell wirtschaftlich erheblich sinnvoller, weil eine Vermietung erst einmal Investitionskosten (und zwar locker 40.000 Euro) mit sich ziehen würde.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3514 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von DonJuppHey):
Ich habe eine Vorsorgevollmacht und eine notarielle Verkaufsvollmacht für das Haus

Dann verkaufen sie das Haus und müssen das Geld der Mutter für diese anlegen.
Zitat (von DonJuppHey):
Mutter leider sehr jung im Pflegeheim (Demenz, starke körperliche Gebrechen).

Sie schrieben von den starken Gebrechen, was bei Demenz möglich ist, deshalb wird sie ja im Pflegeheim sein.
Zitat (von DonJuppHey):
die Sparbücher meiner Mutter 10 Jahre + 1 Tag nach der Schenkung aufgebraucht sind?

Werden sie erfahren wenn es so weit ist.
Zitat (von DonJuppHey):
Und last but not least ist es ja auch irgendwann mein Erbe.

Das was übrigbleibt. Viele vergessen, dass vor dem Erben das Sterben kommt.
Es wird vom Notar abhängen, wie er ihre Mutter einschätzt.

-- Editiert von User am 16. September 2022 16:23

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von DonJuppHey):
Würde es reichen, wenn ich 10 Jahre dafür Sorge trage, dass Ihr Konto gedeckt ist?


Ja, vorausgesetzt Deine Mutter ist aktuell noch geschäftsfähig. Mit Hilfe Deiner Vorsorgevollmacht solltest Du die Schenkung nicht vollziehen.

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