Hallo...
Eine Bekannte von mir erbt im unteren 5 stelligen Bereich.
Sie ist schwerbehindert und hat Pflegegrad,
Ausserdem arbeitsunfähig vom Amtsarzt festgestellt.
Aus diversen Gründen keine EU Rentnerin.
Sie bezieht Grundsicherung.
Wird das Erbe komplett angerechnet auf die Grusi oder gibt es irgendwelche Freibetraege auf Grund Der Schwerbehinderung oder des Pflegegrades ?
MfG
Peolog01
Grundsicherung und Erbantretung
19. September 2022
Thema abonnieren
Frage vom 19. September 2022 | 18:48
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundsicherung und Erbantretung
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 19. September 2022 | 20:01
Von
Status: Unbeschreiblich (32292 Beiträge, 5678x hilfreich)
Sie sollte den Erbfall dem Sozialamt mitteilen. Nur den Erbfall.ZitatSie bezieht Grundsicherung. :
Freibeträge extra dafür gibt es mE nicht. Wenn das Erbe zufließt, ist DAS dem Amt mitzuteilen. Die Summe ist dann Einkommen.ZitatWird das Erbe komplett angerechnet auf die Grusi oder gibt es irgendwelche Freibetraege auf Grund Der Schwerbehinderung oder des Pflegegrades ? :
Die Bedürftigkeit entfällt. Der allg. Freibetrag /Schonvermögen ist derzeit noch max. 5000,-
Für Anfang 2023 wird das neue Gesetz erwartet, das dann *Bürgergeldgesetz* o.s.ä. heißen soll.
Dort ist vorgesehen, dass für Grundsicherungs-Bezieher nach SGB XII der Freibetrag für Vermögen auf 10.000,- erhöht wird.
Damit kann die Erbin vermutlich bald wieder Grundsicherung beantragen.
Außerdem ist es so oder so erlaubt, notwendige Anschaffungen zu tätigen, die man bisher aus Geldmangel unterlassen musste.
#2
Antwort vom 19. September 2022 | 21:50
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort...gemeldet ist es schon beim Sozialamt...
Gilt dann die 6 Monate Anrechnungsregel....
Und muss man danach bei Neubeantragung Belege für Anschaffungen vorlegen..
Gruss P.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Sozialrecht und staatliche Leistungen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 20. September 2022 | 12:36
Von
Status: Unbeschreiblich (32292 Beiträge, 5678x hilfreich)
Was ist damit gemeint? Was soll angerechnet werden?ZitatGilt dann die 6 Monate Anrechnungsregel.... :
Keine Ahnung, ob dieses Amt die Vorlage verlangt.ZitatUnd muss man danach bei Neubeantragung Belege für Anschaffungen vorlegen.. :
Zu empfehlen ist die Aufbewahrung von Belegen doch so oder so.
#4
Antwort vom 20. September 2022 | 18:33
Von
Status: Philosoph (13043 Beiträge, 4441x hilfreich)
Zitat:Sie bezieht Grundsicherung.
Tatsächlich Grundsicherung nach dem SGB XII (4. Kapitel)? Oder vielleicht Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII? Oder doch eher ALG II?
Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII ist irgendwie schwer vorstellbar, wenn sie keine Rente erhält. Oder arbeitet sie in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung?
Bei den Leistungen nach dem SGB XII (sowohl 3., als auch 4. Kapitel) gibt es m.W. keine 6-Monats-Anrechnungsregelung. Die gilt nur im SGB II.
Im SGB XII führt vorhandenes Einkommen, worum es sich bei dem Erbe unstreitig handelt, zum Wegfall des Leistungsanspruchs. Und zwar solange, bei das Erbe soweit verbraucht ist, dass nur noch der Vermögensfreibetrag übrig ist. Inwieweit dabei besondere Anschaffung akzeptiert werden, weiß ich ehrlich gesagt nicht, wäre damit aber sehr vorsichtig.
Gruß,
Axel
Und jetzt?
Schon
268.373
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten