Erbe unter Geschwistern

20. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
lora78fussball
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbe unter Geschwistern

Hallo zusammen,
ich habe ein Frage und hoffe, es kann mir wer helfen.
Meine Eltern sind leider nach kurzer Zeit nacheinander verstorben.
Mein Vater hat immer wieder Geld angelegt und vor ca. 1 1/2 Jahren vor seinem tot, das angelegte Geld meinen
Bruder überschrieben.
Steht mir hier nicht auch noch ein Erbteil zu?

Für eine Antwort wäre ich Euch sehr dankbar!


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7254 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von lora78fussball):
Steht mir hier nicht auch noch ein Erbteil zu?


Alles was vor dem Tod gelaufen ist, gehört nicht zu Deinem Erbteil

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat (von lora78fussball):

Mein Vater hat immer wieder Geld angelegt und vor ca. 1 1/2 Jahren vor seinem tot, das angelegte Geld meinen
Bruder überschrieben.
Steht mir hier nicht auch noch ein Erbteil zu?

Ob du einen Ergänzungsanspruch bzgl. der Schenkung hast, hängt von der Höhe des Nachlasses ab.

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#3
 Von 
lora78fussball
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Ob du einen Ergänzungsanspruch bzgl. der Schenkung hast, hängt von der Höhe des Nachlasses ab.


sowie es aktuell aussieht, ist der Nachlass nur das überschriebene Geld, das Girokonto steht fast auf null, somit kein weiteres Guthaben vorhanden.


-- Editiert von User am 20. September 2022 14:36

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#4
 Von 
lora78fussball
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie hoch muss der Nachlass beim Ergänzungsanspruch sein?

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von lora78fussball):
Wie hoch muss der Nachlass beim Ergänzungsanspruch sein?


Wenn die Schenkungen höher waren als der verbliebene Nachlass, dann kann ein Pflichtteilergänzungsanspruch entstehen. Zur genauen Berechnung muss man dann aber auch noch wissen, wann die Schenkungen erfolgt sind.

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#6
 Von 
lora78fussball
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat:
Wenn die Schenkungen höher waren als der verbliebene Nachlass, dann kann ein Pflichtteilergänzungsanspruch entstehen. Zur genauen Berechnung muss man dann aber auch noch wissen, wann die Schenkungen erfolgt sind.



Die Schenkung/Überschreibung war vor ca. 1 1/2 Jahren.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von lora78fussball):
Die Schenkung/Überschreibung war vor ca. 1 1/2 Jahren.


Dann geht die Schenkung mit 90% in die Berechnung ein.

Ein Pflichtteilergänzungsanspruch entsteht also dann, wenn der verbliebene Nachlass kleiner als 90% der Schenkung war.

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ein Pflichtteilergänzungsanspruch entsteht also dann, wenn der verbliebene Nachlass kleiner als 90% der Schenkung war.
Nur um es klar zu stellen: Damit ist das ganze Erbe gemeint, nicht nur das Bankkonto!
Wenn es also z.B. ein Haus im Wert von 1 Mio€ gibt und dem Bruder 10.000€ geschenkt wurden, dann würde diese Schenkung überhaupt keine Rolle spielen.

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