Unterhalt anstatt Unterhaltsvorschuss

20. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
gusel1
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterhalt anstatt Unterhaltsvorschuss

Hallo Zusammen!
Ich bin seit letztem Jahr geschieden. Meine Ex-Frau ist 500 km weit weggezogen.

Wir haben einen gemeinsamen Sohn(inzwischen 15 Jahre), der seit dem Fortzug seiner Mutter bei mir wohnt.

Meine Ex-Frau wollte/konnte keinen Unterhalt für meinen Sohn zahlen. Daraufhin habe ich Unterhaltsvorschuss beantragt und bekommen. Inzwischen zahlt mir meine Ex-Frau den Unterhaltsvorschuss direkt auf mein Konto.
Ich habe mich voll gefreut als ich damals den Bescheid bekommen habe, dass sie den Unterhaltsvorschuss zahlen muss.

Inzwischen frage ich mich allerdings, ob es nicht Sinn machen würde regulären Unterhalt zu fordern!? (finanziell gesehen und in Bezug auf die Volljährigkeit, da der Unterhaltsvorschuss mit Volljährigkeit endet)

Hat da jemand Erfahrung?

Und wie ist das eigentlich, wenn mein Sohn Volljährig ist und noch sein Abitur macht. Wenn er 18 Jahre alt ist braucht mir meine Ex-Frau dann keinen Unterhalt mehr zahlen?

Müsste dann mein Sohn Unterhalt von meiner Ex-Frau fordern, den er mir dann theoretisch zum Lebensunterhalt überträgt. Habe ich das alles richtig verstanden?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32001 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von gusel1):
ob es nicht Sinn machen würde regulären Unterhalt zu fordern!?
Ja, das macht Sinn.
Zitat (von gusel1):
Müsste dann mein Sohn Unterhalt von meiner Ex-Frau fordern,
Ja, ab 18 ist der Sohn dann verantwortlich, den Unterhalt von der Mutter zu fordern.

Ganz grundsätzlich gilt die Unterhaltspflicht bis zum Ende der ersten Ausbildung--- der Sohn könnte zB dann nach dem Abi noch studieren...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 40x hilfreich)

Ab 18 sind beide Elternteile unterhaltspflichtig, anteilig nach Gehalt.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32001 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von lyra82):
Ab 18 sind beide Elternteile unterhaltspflichtig,
Jetzt nicht? :wink:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 40x hilfreich)

barunterhaltspflichtig.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
gusel1
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von lyra82):
Ab 18 sind beide Elternteile unterhaltspflichtig, anteilig nach Gehalt.


Da mein Sohn dann bei mir wohnen wird und noch keine Ausbildung abgeschlossen hat, muss ich ihm ja vermutlich keinen Barunterhalt zahlen.

Den Rest, den ich sonst von meiner Ex-Frau bekomme (Kindesunterhalt) muss dann erst mein Sohn von seiner Mutter fordern und mir dann, wenn er es freundlicher Weise mitmacht, mir abtreten.!?

Ist das ein gängiger Vorgang?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32001 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von gusel1):
Da mein Sohn dann bei mir wohnen wird
Es dauert ja noch etwas, bis er 18 wird.
Und was dann in 3 Jahren ist--- abwarten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Deine Frau zahlt keinen Unterhaltsvorschuss für das Kind direkt auf Dein Konto. Das würde die Vorschusskasse zahlen. Sie zahlt Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses auf Dein Konto. Ob diese Höhe derzeit angemessen ist, das wäre zu überprüfen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen